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Beratungsstrukturen für LSBTIQ-Personen in Bayern

Sozialministerin Trautner: „Zur Verbesserung der Beratungsstruktur für LSBTIQ-Personen in Bayern wollen wir ein starkes und effizientes Netzwerk aufbauen“

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Zur Verbesserung der Beratungsstrukturen für lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, intersexuelle und queere Personen (LSBTIQ) in Bayern will die Bayerische Staatsregierung ein starkes und tragfähiges Netzwerk aufbauen. Bestehende Einrichtungen und Angebote sollen mit ihrer Kompetenz und Expertise eingebunden werden. Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner: „Für LSBTIQ-Personen soll ein selbstbestimmtes, angstfreies Leben noch ein Stück selbstverständlicher werden! Bayerische Politik schafft dafür die Rahmenbedingungen. Als Grundlage wollen wir ein starkes und effizientes Netzwerk aufbauen. Außerdem können bereits jetzt Projektskizzen für eine modelhafte Projektförderung eingereicht werden, um bestehende Angebote auszubauen oder zu ergänzen.“

Gemeinsam mit Fachverbänden sowie in Beratung und Begleitung tätigen Organisationen wurde in einem digitalen Workshop Anfang November der inhaltliche und organisatorische Grundstein für die Ausrichtung der LSBTIQ-Beratungsstruktur in Bayern gelegt. Ein Ziel soll die Vernetzung in diesem Bereich sein. Bereits jetzt ist es möglich, Projektskizzen für eine modellhafte Projektförderung für folgende Themenfelder einzureichen:

 

1.  Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte in für LSBTIQ-Personen relevanten Bereichen.

2.  Niedrigschwellige, anonymisierte (Online)Beratung für LSBTIQ-Personen sowie deren Umfeld.

3.  Beratungsangebote und Treffpunkte für LSBTIQ-Personen, vor allem zur Erreichung von Personen im ländlichen Raum.

4.  Online-Informationsmöglichkeiten zum Thema.

5.  Vernetzung bayernweiter und regionaler Akteure in der Beratung, Weiterbildung und Arbeit mit LSBTIQ-Personen.

Alle Träger, die interessiert sind, an der Fort- und Weiterbildung, Beratung, Information sowie Vernetzung im Bereich von LSBTIQ-Beratungsstrukturen in Bayern mitzuwirken oder Träger, die bereits Berührungspunkte in diesem Feld hatten und ihre Erfahrungen einbringen möchten, werden gebeten, sich zeitnah, möglichst bis spätestens 15. Februar 2021 beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu melden und/oder entsprechende Projektskizzen einzureichen. Es handelt sich um keine Ausschlussfrist für eine Förderung. Gerne stehen wir telefonisch unter 089/1261-1302 oder per E-Mail an
LG_Büro zur Verfügung.

Projektideen müssen einen überörtlichen Bezug vorweisen. Für eine Förderung in diesem Bereich wird ausdrücklich die Kooperation mehrerer Akteure bevorzugt. Eine aktive Mitarbeit im entstehenden Netzwerk wird vorausgesetzt. Eine Entscheidung über förderfähige Maßnahmen erfolgt frühestens nach Beschluss des Haushaltsgesetzes 2021.