Hauptinhalt

Bayerischer Hortkongress am 10. Juni 2021

Familienministerin Trautner: „Horte bieten ein ganzjähriges Betreuungsangebot und eine hohe Betreuungsqualität“

106.21

Bundestag und Bundesrat beraten derzeit das Gesetz zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Bayern unterstützt dieses wichtige bundespolitische Vorhaben: „In den letzten zehn Jahren ist die Betreuungsquote bei den Grundschulkindern in Bayern um 20 Prozent gestiegen. Wir werden auf den bewährten Strukturen aufbauen und die bayerischen Kommunen dabei auch in Zukunft bestmöglich unterstützen. Wichtig ist, dass auch der Bund seinen Teil dazu beiträgt und die angekündigten Investitionsmittel rasch zur Verfügung stehen“, sagt Bayerns Familienministerin Carolina Trautner. Die Familien erhalten mit dem Rechtsanspruch künftig ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Abschluss der Grundschulzeit Planungssicherheit.

Das Bayerische Familienministerium und das Staatsinstitut für Frühpädagogik haben für den 10. Juni 2021 zu einem digitalen Hortkongress eingeladen. Auf dem Hortkongress informierten das Familienministerium und das Kultusministerium gemeinsam, wie sich das Gesetzesvorhaben des Bundes auf die Planungen des Freistaates und der Kommunen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder auswirken könnten.

Als Gastredner auf dem Hortkongress referierte Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor und Vorstandsvorsitzender des Deutschen Jugendinstituts, zum Hort im System der Ganztagsangebote – jüngere Entwicklungen, aktuelle Perspektiven. Dr. Andreas Wildgruber vom Staatsinstitut für Frühpädagogik stellte Thesen zur Qualität der Horte heute und morgen vor und gab Anregungen für eine Weiterentwicklung der Praxis.

Die Angebotspalette für Grundschulkinder in Bayern ist breit. Neben den Horten bestehen die schulischen Angebote des offenen und gebundenen Ganztags und die Mittagsbetreuungen. „Horte bieten ein ganzjähriges Betreuungsangebot und eine hohe Betreuungsqualität. Hieran sollten wir uns bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs in Bayern orientieren. Vielversprechend dürften die weiterentwickelten Kombieinrichtungen sein, bei denen Schule und Kinder- und Jugendhilfe eng zusammenarbeiten“, so die Ministerin abschließend.