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Förderung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen

Familienministerin Trautner: „Wir sorgen für zusätzliche Personalressourcen und verzichten bis Ende 2022 auf die sonst übliche kommunale Kofinanzierung“

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Im Zuge der Umsetzung des „Gute-Kita-Vertrages“ intensiviert der Freistaat mit Mitteln des Bundes zielgerichtet die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Hierzu zählt auch die Förderung von Anstellungsverhältnissen von Tagespflegepersonen sowie von Assistenzkräften unter erheblich verbesserten Förderkonditionen. Für die Umsetzung stellt der Freistaat im Jahr 2021 Mittel in Höhe von bis zu 27 Millionen. Euro aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“) bereit.

„Ab sofort erfolgt die Förderung der Maßnahmen ausschließlich aus staatlichen Mitteln“, so Bayerns Familienministerin Carolina Trautner und weiter: „Um mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung zu ermöglichen, müssen wir die Rahmenbedingungen für das pädagogische Personal weiter verbessern. Daher wollen wir für zusätzliche Personalressourcen sorgen. Damit die Fördermaßnahme flächendeckend wirkt, verzichten wir für die Laufzeit des Programms bis Ende 2022 auf die sonst übliche kommunale Kofinanzierung in Höhe von rund 15.000 Euro jährlich pro ganztags beschäftigter Tagespflegeperson bzw. Assistenzkraft.“

Aufgrund des sehr hohen Fachkräftebedarfs in der Kinderbetreuung stehen trotz vielfältiger Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels nicht immer ausreichend Fachkräfte zur Verfügung. Deshalb wollen wir Tagespflegepersonen in der Kinderbetreuung langfristig binden und Seiten- sowie Quereinsteiger dafür gewinnen, sich zu Fachkräften zu qualifizieren. Anreize dafür werden zum einen durch die Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen geschaffen. Zum anderen werden Assistenzkräfte für den Einsatz in Kindertageseinrichtungen qualifiziert und gefördert. Dies entlastet das Stammpersonal und erschließt auch neue Personenkreise für das Tätigkeitsfeld der Kinderbetreuung.

„Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie halte ich eine Entlastung des pädagogischen Personals für dringlich. Daher bin ich froh, mit der nun verbesserten Fördermaßnahme einen wichtigen Beitrag leisten zu können.“ Auch die Assistenzkräfte müssen die Eignung einer Tagespflegeperson (Tagespflegequalifikation) aufweisen sowie eine Zusatzqualifizierung im Umfang von mindestens 40 Stunden absolvieren. Diese Form der Vorbereitung ermöglicht insbesondere fachfremden Personen einen niedrigschwelligen Einstieg in das Tätigkeitsfeld. Sie stellt zudem den Grundstein für ein modulares Gesamtkonzept einer (berufsbegleitenden) Qualifizierung dar, das parallel zur schulischen Ausbildung weitere Aufstiegsmöglichkeiten und Perspektiven bis hin zur Fachkraft bietet.

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter Tagespflege Bayern.