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Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Sozialministerin Trautner: „Für die Sicherung der Werkstattlöhne stehen 2021 rund 15 Millionen Euro zur Verfügung“

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Bayern hat bereits im Jahr 2020 mit allen anderen Ländern und dem Bund eine Lösung auf den Weg gebracht, um die finanziellen Folgen der Corona-Krise im Bereich der Werkstattlöhne so gering wie möglich zu halten. Dabei wurde der Anteil der Ausgleichsabgabe, den die Inklusionsämter an den Ausgleichsfonds des Bundes abführen, für 2020 von 20 auf zehn Prozent reduziert. Mit den dadurch bei den Ländern verbliebenen Mitteln erhielten diese die Möglichkeit, pandemiebedingte Entgelteinbußen der Werkstattbeschäftigten auszugleichen. Auch dieses Jahr hat der Bund den Ländern die zehn Prozent des Ausgleichsabgabeaufkommens zur Sicherung der Werkstattlöhne überlassen. Für 2021 stehen damit in Bayern 14,51 Millionen Euro zur Verfügung.

„Es freut mich sehr, dass wir auch 2021 die Werkstätten in der Krise unterstützen werden und Entgelteinbußen der dort beschäftigten Menschen mit Behinderung möglichst vermeiden können. Dies dient der beruflichen Inklusion und damit dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Denn nach wie vor gilt: Menschen mit Behinderung dürfen nicht die Leidtragenden der derzeitigen Krise sein!“, betont die bayerische Sozialministerin Carolina Trautner.

Bayern hat auch für 2021 Förderempfehlungen zur Verteilung dieser zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel vorgelegt. Danach kann jede Werkstatt grundsätzlich für jeden in einem Quartal durchgängig im Arbeitsbereich beschäftigten Menschen mit Behinderung pro Quartal eine Pauschale von maximal 113 Euro erhalten, wenn der Umsatz des Arbeitsbereichs der Werkstatt im jeweiligen Quartal pandemiebedingt um mindestens 15 Prozent gegenüber 2019 zurückgegangen ist. Die Gesamtförderung beträgt maximal 40 Prozent der Umsatzeinbußen der förderfähigen Quartale.

Die Leistungen können im Zeitraum 1. Januar 2022 bis einschließlich 31. März 2022 beim ZBFS-Inklusionsamt Zentrale, Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth (Fax: 0921/605-3980) beantragt werden. Die Antragsformulare und die Förderempfehlungen können unter Inklusionsamt Bayern abgerufen werden.