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Scharf: „Wir setzen starken Impuls für den Ausbau der Kapazitäten in der Kinderbetreuung!“

Mehr Planungssicherheit für Kommunen beim Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulbereich

218.22

Ab 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in Kraft. Um den Ausbau der Plätze weiter zu unterstützen, erhalten Kommunen bei der Förderung von Investitionen nun mehr Planungssicherheit. Dazu Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf: „Die Schaffung von Betreuungsplätzen für unsere Kinder hat höchste Priorität! Dabei unterstützen wir die Kommunen vor Ort pragmatisch: Im Vorgriff auf das kommende Sonderförderprogramm zum Ausbau der Ganztagsbetreuung ermöglichen wir den zuständigen Bewilligungsbehörden, sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen auszugeben. Planungen zum Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder müssen so nicht aufgeschoben werden. Der Bund bleibt in dieser Sache nach wie vor klare Regelungen schuldig und blockiert damit die Finanzplanung der Kommunen. Hier muss endlich verlässliche Klarheit geschaffen werden!“

Für den Ausbau der Ganztagsangebote stellt der Bund für Bayern rd. 428 Mio. Euro zur Verfügung. Um die Mittel in Anspruch nehmen zu können, ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung erforderlich. Diese wird derzeit zwischen dem Bund und allen Bundesländern verhandelt. Ein Termin zum Abschluss der Vereinbarung ist vom Bund noch nicht festgesetzt. Es ist noch nicht klar, für welche Maßnahmen die Bundesmittel verwendet werden dürfen. Bis zum Abschluss der Verwaltungsvereinbarung sind diese auch nicht abrufbar. Die regulären Förderungen von Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Rahmen der bayerischen Förderprogramme (BayFAG) sind ohne weiteres möglich. Zusätzlich wurde auch die Fertigstellungsfrist im Bayerischen Hortprogramm um ein Jahr verlängert, um für weitere Entlastungen vor Ort zu sorgen. Die Kommunen haben nun bis 30. Juni 2024 Zeit, um ihre geförderten Bauprojekte fertigzustellen.

Ein Informationsschreiben bezüglich der Unbedenklichkeitsbescheinigungen wird den zuständigen Stellen in Kürze zugehen.