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Scharf: „Keine realitätsfremden und unverhältnismäßigen Betretungsverbote und Attestpflichten in Schulen, Kitas und Heimen!“

Bayern erreicht Anpassung beim Infektionsschutzgesetz

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Mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetztes hatte die Bundesregierung geplant, Betretungsverbote und eine ärztliche Attestpflicht an Schulen, Kitas und in Heimen einzuführen. Dank bayerischer Initiative konnten diese realitätsfernen Bestimmungen noch verhindert werden.

Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf betont: „Der Bund ist endlich zur Vernunft gekommen! Wir konnten erreichen, dass die geplanten und teilweise schon in Kraft getretenen Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes nun wieder zurückgenommen werden.“

Weiter erklärt Scharf: „Eine völlig unverhältnismäßige Verschärfung der Rechtslage wurde verhindert! Betretungsverbote in Schulen, Kitas und Heimen allein bei Verdacht auf COVID-19 und die Attestpflicht für eine Rückkehr, hätte den Alltag von vielen Menschen absolut unnötig belastet.“

Konkret war geplant, dass bereits beim Verdacht auf eine COVID-19 Erkrankung, Kinder, Jugendliche und Beschäftigte in Kitas, Schulen und Heimen die Einrichtungen nicht besuchen dürfen, bis ein ärztliches Attest vorliegt.

„Eine so strikte Regelung hat es in zweieinhalb Jahren Pandemie nicht gegeben! Diese Vorgabe hätte die ohnehin schon bestehende Personalknappheit in den Schulen und Einrichtungen gerade in der typischen Erkältungszeit nur noch mehr verstärkt“, so die Ministerin.

Die nun zurückgenommenen Bestimmungen des Bundes sind nicht nur völlig realitätsfremd, sondern gehen am eigentlichen Ziel, vulnerable Personengruppen zu schützen, vorbei.

Die Familienministerin betont abschließend: „Das Wohl der Kinder und Jugendlichen steht immer an erster Stelle! In den letzten beiden Jahren wurden vor Ort zahlreiche pragmatische Lösungen gefunden – die Fachkräfte sind hier über sich hinausgewachsen. Der Freistaat Bayern war gemeinsam stark! Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, Hürden, wie die geplanten Anpassungen im Infektionsschutzgesetz es gewesen wären, ganz klar aus dem Weg zu räumen.“