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Scharf: „Weibliche Genitalverstümmelung ist eine grausame Menschenrechtsverletzung –wir gehen gemeinsam aktiv dagegen vor“

Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar

032.23

Anlässlich des Internationalen Tags gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar hebt Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf die wichtige Arbeit der bayerischen Fachstellen für die Aufklärung und Beratung von Mädchen und Frauen, die von weiblicher Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation – FGM) betroffen oder bedroht sind, hervor: „Wir müssen Mädchen und Frauen wirksam vor weiblicher Genitalverstümmelung schützen. Unser Beratungs- und Präventionsnetzwerk hilft – konkret, kompetent, diskret. Mit starken Partnerinnen und Partnern gehen wir aktiv gegen diese grausame Menschenrechtsverletzung vor!“

Um die Präventions- und Beratungsarbeit in Bayern im Bereich der weiblichen Genitalverstümmelung zu unterstützen und auszubauen, hat das Bayerische Sozialministerium im Februar 2021 ein Netzwerk von Pilotprojekten ins Leben gerufen. Das Netzwerk wächst kontinuierlich weiter: Hilfe im Landkreis München stellt der Träger IMMA e.V. zur Verfügung. In den Regionen Ingolstadt und Nürnberg bieten pro familia Ingolstadt bzw. pro familia Nürnberg ihre Unterstützung an. In der Region Neu-Ulm, Ulm, Günzburg können sich Frauen und Mädchen an die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Neu-Ulm wenden. Der Diözesan-Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. steht ihnen in Regensburg und Landshut zur Seite. Ein wichtiger Baustein des Netzwerks sind Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittler aus verschiedensten Ländern, die bedrohten oder betroffenen Mädchen und Frauen zur Seite stehen und in die Communities hineinwirken.

Schätzungen von Terre des Femmes aus dem Jahr 2022 zufolge sind in Bayern ca. 17.500 Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen und ca. 3.200 Mädchen gefährdet. Bayerische Anlaufstellen und mehr Informationen sind unter Bayern gegen Gewalt zu finden. Die Projekte des Netzwerks sind Teil der Umsetzung des Konzepts „Bayern gegen Gewalt“, das den Gewaltschutz und die Gewaltprävention im Sinne der Istanbul-Konvention umsetzt.