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Scharf: „Digitale, unbürokratische Antragsstellung für Energiehärtefallhilfen ab jetzt möglich“

Entlastung für private Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen

140.23

Private Haushalte in Bayern, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab heute Anträge auf Härtefallhilfen stellen. Damit werden Bürgerinnen und Bürger finanziell unterstützt, die mit zeitweise stark gestiegenen Energiepreisen in Folge des Ukraine-Krieges belastet waren.

Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf erläutert: „Ab sofort können Bayerns Bürgerinnen und Bürger Anträge auf Härtefallhilfen stellen! Wir unterstützen die Menschen in herausfordernden Zeiten und lassen niemanden alleine! Online und unbürokratisch können die Hilfen beantragt werden. Alle Informationen sind auf der Website des Bayerischen Sozialministeriums zu finden! Neben dem Link zum Antragsportal ist auch der Online-Rechner, mit dem vorab geprüft werden kann, ob eine Antragsstellung möglich ist und wie hoch die Hilfe ausfallen wird, im Netz verfügbar! Zusätzlich unterstützen wir die Menschen bei Fragen zur Antragsstellung mit einer Hotline.“

Der Vollzug der Härtefallhilfen erfolgt durch die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG). Die KPMG stellt zudem eine Hotline für Fragen der Antragstellenden zur Verfügung. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bayerischen Sozialministeriums Härtefallhilfen.