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Scharf: „Der Bund darf geflüchteten Kindern und Jugendlichen nicht die Hilfe verweigern!“

Familienministerin fordert mehr Unterstützung für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)

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Mit 2.960 ankommenden unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Bayern seit Jahresbeginn erreicht die Zahl einen neuen Höchstwert. Im Jahr 2022 kamen in Bayern insgesamt 2.948 geflüchtete Kinder und Jugendliche an.

Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf zeigt sich besorgt: „Es ist mein Anspruch, geflüchtete Kinder und Jugendliche sicher und verantwortungsvoll unterzubringen und schnell zu integrieren. Die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen übersteigt bereits jetzt den Vorjahreswert. Diese Entwicklung besorgt mich zutiefst. Die Kapazitäten in der Kinder- und Jugendhilfe sind erschöpft. Immer mehr Kommunen sind an der Belastungsgrenze. Die getroffenen Einigungen der Länder mit dem Bundeskanzler Anfang November helfen uns dabei in keiner Weise weiter. Wir brauchen einen Neubeginn in der Migrationspolitik. Eine bestmögliche Integration kann nur gelingen, wenn wir Zuwanderung begrenzen, steuern und verteilen. Das ist weder ungerecht noch unsozial oder unmenschlich – das ist schlicht und ergreifend die einzige Möglichkeit, die große Solidarität unserer Gesellschaft nicht zu überfordern und das Grundrecht auf Asyl und eine gelingende Integration umzusetzen. In der Debatte um Zuwanderung und Integration müssen wir endlich raus aus den engen Käfigen in den Köpfen und Herzen. In einer unserer dringlichsten Aufgaben darf nicht ein Mosaikstein moralisch gegen den Anderen ausgespielt werden.“

Die Ministerin fordert angesichts der immer weiter steigenden Zahlen: „Der Bund darf uns bei der Unterbringung und Versorgung geflüchteter Kinder und Jugendlicher nicht die Hilfe verweigern. Diese ist bundesgesetzlich geregelt. Ich setze mich für pragmatische Lösungen ein und stehe im ständigen Austausch mit den Landkreisen und Kommunen. Wir können die Situation aber nur im Rahmen unserer Möglichkeiten verbessern! Bis Ende 2022 gab es für die Inobhutnahme und Unterbringung durch die Jugendämter eine Pauschale vom Bund, die herzlos – ohne neues Konzept – gestrichen wurde. Die jetzt allgemein vereinbarte Pauschale pro Flüchtling in Höhe von 7.500 Euro berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse und den erhöhten Betreuungsaufwand für Kinder und Jugendliche nicht! Das kann so nicht bleiben. Ich fordere daher weiterhin die Wiedereinführung einer dynamisierten, höheren UMA-Pauschale. Der Bund muss sich mindestens zur Hälfte an den Kosten beteiligen.“