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Scharf: „Meilenstein für eine moderne, bürgernahe Verwaltung“

Antragsverfahren für Menschen mit Behinderung nun vollständig digitalisiert

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Mehrere hunderttausend Menschen in Bayern stellen jedes Jahr einen Antrag auf Feststellung oder Verschlimmerung einer Behinderung. Für sie wird dieser Weg bedeutend leichter und schneller: Das Verfahren erfolgt seit Anfang November 2025 vollständig digital.

Diesen Schritt bezeichnet die Bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf als einen „Meilenstein für eine moderne, bürgernahe Verwaltung“. Weiter betont sie: „Das ist gelebte Inklusion. Wir bemühen uns nicht nur, die Barrieren im alltäglichen Leben abzubauen. Wir stehen auch für den barrierefreien Verwaltungsweg. Es ist wichtig, dass wir Menschen mit Behinderung den Umgang mit Behörden so leicht wie möglich machen. Mit der Volldigitalisierung des Antragsverfahrens gehen wir einen großen Schritt.“

Umgesetzt wird die Digitalisierung im Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), eine Landesbehörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Der Präsident des ZBFS, Dr. Norbert Kollmer, erklärt: „Mit unserem digitalen Angebot erfüllen wir nicht nur die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes, sondern wir schaffen für Bürgerinnen und Bürger auch einen zeitgemäßen, barrierearmen Zugang zu wichtigen Leistungen. Die Digitalisierung bringt nicht nur für Antragstellerinnen und Antragsteller Erleichterungen mit sich, sondern auch für die Verwaltung. Digitale Prozesse ermöglichen eine effizientere Bearbeitung und kürzere Reaktionszeiten.“

Wie umfangreich und weitreichend die Voll-Digitalisierung im Schwerbehinderten-Antragswesen ist, zeigen diese Zahlen: Im Jahr 2024 sind mehr als 270.000 neue Anträge auf Feststellung einer Behinderung beim ZBFS eingegangen. Die Summe der Verfahren im Schwerbehindertenrecht beläuft sich auf rund 350.000 Vorgänge pro Jahr. Insgesamt leben in Bayern mehr als zwei Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. „Dies ist der höchste Wert seit Beginn der Statistik im Jahre 1978“, erklärt Scharf. 2025 wird dieser Wert noch einmal übertroffen werden.

Bislang wurden die Akten in Papierform geführt – meist lebenslang und damit oft über viele Jahrzehnte. Der Umfang einer Akte bewegt sich zwischen 50 und 500 Seiten. Geht man von 100 Seiten als Durchschnitt einer Akte aus, ergeben sich insgesamt rund 200 Millionen Seiten. Aneinandergelegt wären sie 60.000 km lang, das entspräche dem Eineinhalbfachen des Erdumfangs.

Die Online-Antragstellung im Schwerbehindertenrecht ist beim ZBFS bereits seit 2005 möglich. Ab jetzt werden alle Akten digitalisiert und die in Papierform eingehenden Dokumente gescannt. „In den ersten Tagen digitalisieren wir jeden Tag mehr als 1000 Akten“, rechnet Kollmer vor. Neue Verfahren werden ab sofort vollständig papierlos abgewickelt. Wer seinen Antrag bequem online stellt, kann davon ausgehen, dass er damit die Wartezeit für seinen Schwerbehindertenausweis verkürzt.