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Scharf: „Die Bedürfnisse der Betroffenen stehen in Bayern im Mittelpunkt“
Petition „Gewalt an Kindern und Jugendlichen entschlossen entgegentreten“: Freistaat baut bestehende Strukturen aus
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie im Landtag hat sich heute erneut mit der Petition „Gewalt an Kindern und Jugendlichen entschlossen entgegentreten“ befasst. Die Staatsregierung betont, dass es in Bayern zielgerichtete Anlaufstellen für Betroffene gibt – sowohl bei der Unterstützung der Aufarbeitung als auch beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt. Diese werden laufend weiterentwickelt. Anfang 2026 kommen weitere Angebote hinzu.
Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf betont: „Missbrauch und Gewalt gehören zum Schlimmsten, was einem Menschen widerfahren kann. Es ist mir wichtig, dass Betroffene mit ihren schrecklichen Erlebnissen und Verletzungen nicht allein gelassen werden. Konsequente Aufarbeitung, Anlaufstellen und wirkungsvolle Prävention in allen Bereichen sind unerlässlich. Die Bedürfnisse der Betroffenen stehen im Mittelpunkt.“
Scharf versichert, dass die Staatsregierung den Auftrag des Ausschusses vom Sommer, sich mit der Petition erneut zu befassen, „sehr ernst nimmt, und wir das Anliegen noch einmal mit allen beteiligten Ressorts entsprechend gewürdigt haben. In Bayern gibt es bereits zielgerichtete Strukturen im Bereich der Aufarbeitung, der Beratung und Prävention. Diese werden in enger und systemübergreifender Abstimmung mit den anderen Ressorts und der Fachpraxis fortlaufend und bedarfsgerecht weiterentwickelt.“
Aufarbeitung und Weiterentwicklung der Hilfsangebote sind eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. „Hierzu hat die Petition weitere wichtige Anstöße gegeben. Das Engagement der Petenten ist sehr zu begrüßen“, so Scharf weiter.
Der aktuelle fraktionsübergreifende Antrag bekräftigt das Ziel der Staatsregierung, den Prozess zur ressortübergreifenden Weiterentwicklung der auf Landesebene bestehenden Strukturen und Maßnahmen konsequent fortzuführen. Hierbei sollen vor allem die Belange der Betroffenen künftig noch stärker einbezogen werden. Scharf: „Wir brauchen einen gesamtgesellschaftlichen Schulterschluss. Nur so kann dieses wichtige Thema im Sinne der Betroffenen weiter vorangebracht werden.“
Insbesondere zur Unterstützung der Aufarbeitung im Bereich der Heimerziehung gibt es die Bayerische Beratungsstelle für Menschen mit Heimerfahrung (BMH) und den dazugehörigen Fachbeirat. Sie übernehmen wesentliche Teile der in der Petition geforderten organisatorischen und inhaltlichen Aufgaben: zentrale Anlauf-, Beratungs- und Unterstützungsstelle, Information, Bündelung und Koordinierung, Empfehlung von Aufarbeitungsstandards.
Um von Gewalt Betroffenen einen Überblick zu verschaffen und im Einzelfall zur passenden Hilfe zu navigieren, hat bereits zum 1. August 2023 eine eigene landesweite Bayerische Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt (AOsM) im Bayerischen Landesjugendamt (BLJA) ihre Arbeit aufgenommen. Alle Betroffenen in Bayern können sich in einem ersten Schritt an diese Stelle wenden und werden dann zu Hilfesystemen vermittelt. Ziel ist es auch, keine Parallelstrukturen zu schaffen.
Die Informationsplattform Bayern gegen Gewalt gibt Informationen zu unterschiedlichen Formen von Gewalt. Sie klärt auf – und ermutigt, Hilfe zu suchen.
Weiter erklärt die Ministerin: „Der Freistaat Bayern ist mit seinem Gesamtkonzept zum Kinderschutz bundesweiter Vorreiter.“ Insbesondere hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bereits 2011 die Bayerische Kinderschutzambulanz als landesweites Kompetenzzentrum eingerichtet. Sie ist eine rund um die Uhr erreichbare, kompetente Anlaufstelle für Ärztinnen und Ärzte, Jugendämter, Sorgeberechtigte und Betroffene. Sie bietet beispielsweise bei Verdacht auf körperliche oder sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bayernweit fundierte Beratung. Zudem unterstützt sie die Praxis bei der landesweiten Etablierung regionaler Kinderschutznetzwerke im medizinischen Bereich.
Für 2026 kündigt Scharf Neuerungen an: „Mir ist wichtig, dass von Gewalt betroffene oder bedrohte Kinder und Jugendliche unkompliziert und niedrigschwellig Hilfe bekommen. Deshalb richten wir beim BLJA eine Zentrale Bayerische Kinderschutz-Hotline ein, die vor allem Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen wird, die von sexueller, körperlicher oder seelischer Gewalt bzw. Vernachlässigung bedroht oder betroffen sind. Damit wird ein bundesweit einzigartiges Angebot geschaffen.“
Die Staatsregierung wird zudem das BLJA als unabhängige Anlauf- und Servicestelle für die Belange von Kindern und Jugendlichen und ihre Familien weiter ausbauen: Künftig soll dort eine landesweite Ombudsstelle junge Menschen und ihre Familien bei Konflikten in der Kinder- und Jugendhilfe beraten und zwischen den Beteiligten vermitteln. Scharf betont: „Dazu wurde das BLJA nochmals personell verstärkt. Erkenntnisse aus den Einzelfallberatungen werden genutzt, um strukturelle Probleme frühzeitig zu erkennen und landesweite Impulse zur Weiterentwicklung der gesamten Kinder- und Jugendhilfe in Bayern auszuarbeiten.“