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Scharf: „Ganztag in Bayern – wir bauen die Förderung weiter aus“

Verbesserte Förderkonditionen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung

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Der Bayerische Ministerrat hat im Oktober eine Verbesserung des Landesförderprogramms Ganztagsausbau für die Kommunen auf den Weg gebracht. Damit wird der qualitative und quantitative Ausbau der Ganztagsbetreuung noch stärker unterstützt. Die Verbesserungen gelten ab 1. Januar 2026.

Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf betont: „Unsere Kommunen haben beim Ausbau der Ganztagsplätze schon viel erreicht, sind aber mit großen und vielen unterschiedlichen Aufgaben konfrontiert. Um sie in diesen Zeiten noch besser zu unterstützen, haben wir die Förderkonditionen weiter verbessert. Der Freistaat steht als starker und verlässlicher Partner eng an der Seite der Städte und Gemeinden. Mit den Verbesserungen kann weiter kräftig investiert werden. Vor Ort weiß man am besten, wie die Ganztagsbetreuung gestaltet werden muss, damit das Angebot zu den Bedürfnissen der Familien passt. Mit der Ganztagsbildung legen wir das Fundament für die besten Chancen unserer Kinder, für die Vereinbarkeit von Familie, Beruf, Pflege und für unsere wirtschaftliche Zukunft. Jeder Euro, den wir für die Jüngsten ausgeben, ist gut investiert. Es ist mir wichtig, unsere Heimat noch familienfreundlicher zu machen. Familien in Bayern brauchen eine verlässliche und hochwertige Kinderbetreuung.“

Kultusministerin Anna Stolz unterstreicht: „Die ganztägige Bildung und Betreuung ist heute nicht mehr aus den Schulen wegzudenken. Umso wichtiger ist, dass die Verbesserungen der Förderrichtlinie den Kommunen noch gezielter dabei helfen, bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen und bestehende Strukturen nachhaltig zu stärken. Sie bieten Planungssicherheit und eröffnen zugleich neue Handlungsspielräume. So sichern wir vor Ort die Grundlagen für verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote, die Räume für individuelle Förderung, gemeinsames Lernen, persönliche Entwicklung und kreative Entfaltung schaffen. Davon profitieren unsere Kinder und Familien gleichermaßen. Durch den Ganztagsausbau stärken wir die Bildungs- und Chancengerechtigkeit und leisten einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit investieren wir nachhaltig in die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.“

 

Alle Verbesserungen im Überblick:

·       Die Ausstattungsförderung wird auch für Bestandsplätze gewährt. Die Förderung beträgt bis zu 1.500 Euro pro Platz und kann für Investitionen zum Beispiel in Möbel, Spiel- und Sportgeräte genutzt werden.

·       Der Erwerb von Grundstücken wird gefördert.

·       Alternativ zur Grundförderung für den Schul- bzw. Hortbau ist eine budgetierte „Booster-Förderung“ von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ausschließlich aus Bundesmitteln möglich. Kommunen haben damit die Wahl, ob sie die Grundförderung plus Platzpauschale (bis zu 6.000 Euro) oder die „Booster-Förderung“ (70 Prozent Bundesmittel, 30 Prozent Eigenanteil) in Anspruch nehmen wollen.

·       Das Landesförderprogamm Ganztagsausbau wurde um zwei Jahre verlängert. Förderanträge können damit bis zum 30. Juni 2028 gestellt, Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter ganztag.bayern.de.