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Allgemeinverfügungen zu besonderen Ladenschlusszeiten

Informationen zum Coronavirus

Auf dieser Seite finden Sie Details zu den Anordnungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zu besonderen Ladenschlusszeiten anlässlich der Corona-Pandemie.

Das unter anderem für den Ladenschluss zuständige Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat heute eine Allgemeinverfügung zum längeren Bezug von Blumen am Valentinstag, den 14. Februar 2021, erlassen.

Statt üblicherweise zwei Stunden dürfen am 14. Februar 2021 für vier Stunden Blumen abgegeben werden. Dabei sind jedoch die geltenden Infektionsschutzmaßnahmen zu beachten. Nach derzeitigem Stand dürfen daher am Valentinstag nur vorbestellte Blumen ausgeliefert oder abgeholt werden.

Den Text der Allgemeinverfügung finden Sie hier:

Allgemeinverfügung "Ausnahmebewilligung für Ladenschlusszeiten am Sonntag, 14. Februar 2021 (Valentinstag) nach § 23 Abs. 1 Satz 1 LadSchlG" vom 5. Februar 2021