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Härtefallhilfe-Rechner des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales für nicht leitungsgebundene Energieträger

z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas

Rechner

Wann haben Sie für die betreffende Immobilie die Lieferung des Brennstoffs / der Brennstoffe erhalten?
Hinweis: Das Lieferdatum befindet sich in der Regel auf der Rechnung, die Sie von Ihrem Energielieferanten erhalten haben. Der Brennstoff muss spätestens bis zum 31.03.2023 geliefert worden sein. Spätere Lieferungen können nicht berücksichtigt werden.

Der Brennstoff wurde außerhalb des Zeitraums vom 01.01.2022 bis 01.12.2022 geliefert. Eine Antragstellung ist dennoch möglich, wenn Sie den Brennstoff im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 01.12.2022 bestellt haben und den Bestellzeitpunkt nachweisen können (z.B. durch eine Bestellbestätigung).

Es werden nur Lieferungen ab dem 01.01.2022 berücksichtigt.

Der Brennstoff muss spätestens bis zum 31.03.2023 geliefert worden sein. Spätere Lieferungen können nicht berücksichtigt werden.

Das Bestelldatum muss vor dem Lieferdatum liegen.

Das Bestelldatum liegt außerhalb des maßgeblichen Zeitraums vom 01.01.2022 bis 01.12.2022. Diese Bestellung erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Gewährung der Härtefallhilfe.

Die gekaufte Menge muss größer 0 sein.

Die gekaufte Menge muss größer 0 sein.

Ergebnis
  • Voraussetzung für eine Erstattung ist ein Entlastungsbetrag von mindestens Euro (Bagatellgrenze: 100,00 Euro je beheiztem Privathaushalt der Immobilie, höchstens aber 1.000,00 Euro).
  • Die angegebene Brennstoffrechnung erreicht lediglich eine Erstattung von Euro und erreicht damit nicht den Mindestbetrag.
  • Sofern Ihnen mehrere Rechnungen für dieselbe Immobilie vorliegen, müssen die einzelnen Entlastungsbeträge der Rechnungen addiert werden. Die Summe der Entlastungsbeträge muss dann den Mindestbetrag von Euro erreichen.
  • Bitte stellen Sie nur einen Antrag, wenn der Mindestbetrag erreicht wird.
  • Die vorläufig berechnete Härtefallhilfe für diese Rechnung beträgt Euro.
  • Sofern Ihnen mehrere Rechnungen für dieselbe Immobilie vorliegen, addieren Sie die einzelnen Entlastungsbeträge. Der maximale Entlastungsbetrag der Härtefallhilfe beläuft sich auf Euro (2.000,00 Euro je beheiztem Privathaushalt der Immobilie).
  • Die vorläufig berechnete Härtefallhilfe für diese Rechnung beträgt Euro.
  • Es handelt sich dabei um den maximalen Entlastungsbetrag der Härtefallhilfe (2.000,00 Euro je beheiztem Privathaushalt der Immobilie).
  • Sofern Ihnen weitere Rechnungen für dieselbe Immobilie vorliegen, kommen diese für die Härtefallhilfe nicht mehr in Betracht, da der maximale Entlastungsbetrag bereits ausgeschöpft wird.