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Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf einige besonders häufig gestellte Fragen.

Grundvoraussetzung für den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums im nichttechnischen Verwaltungsdienst (Verwaltungswirt, Rechtspfleger) ist die erfolgreiche Teilnahme am zentralen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses. Für die Ausbildung in der zweiten Qualifikationsebene ist die Anmeldung in der Regel bis Mitte Mai möglich, für das Studium in der dritten Qualifikationsebene ist die Anmeldung bis Mitte Juni möglich. Das Verfahrensergebnis gilt für den Ausbildungs- bzw. Studienbeginn zum September des darauffolgenden Jahres. Näheres zur Anmeldung auf www.lpa.bayern.de.

Für den Beginn eines Studiums im technischen Verwaltungsdienst als Verwaltungsinformatiker ist das Bestehen eines EDV-Einstellungstests beim Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erforderlich. Dieser Einstellungstest findet in der Regel im Januar und im April für den Studienbeginn im September desselben Jahres statt. Näheres zur Anmeldung auf www.verwaltungsinformatiker.de.

Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) wird für einen Einsatz in der staatlichen Sozialverwaltung oder bei den bayerischen Arbeits- und Sozialgerichten ausgebildet. Die staatliche Sozialverwaltung bildet das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) mit seinen Regionalstellen. Die Einstellung erfolgt an der jeweiligen Regionalstelle des ZBFS oder dem jeweiligen Arbeits- oder Sozialgericht für das ausgebildet wird.

Unsere Einstellungsbehörden sind im Wesentlichen in den Zentren der bayerischen Regierungsbezirke vertreten: u.a. München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Landshut, Bayreuth, Würzburg.

Nach abgeschlossener Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung haben Sie bei entsprechender Leistung die Möglichkeit im Rahmen der sog. „Ausbildungsqualifizierung“ das Studium für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene abzuleisten – auch ohne Fachhochschulreife oder Abitur.

Alternativ können Sie sich sowohl in der zweiten als auch der dritten Qualifikationsebene – bei langjähriger beruflicher Leistung nach Erreichen des Endamtes – modular für Ämter der nächsthöheren Qualifikationsebene qualifizieren. Es handelt sich dabei um eine modular aufgebaute Weiterbildung für beruflich Qualifizierte.

Im Geschäftsbereich des StMAS wird bedarfsgerecht ausgebildet, d. h. die Ausbildungsbehörden bilden in der Regel auch nur so viele Nachwuchskräfte aus, wie tatsächlich benötigt werden. Daher haben Absolventen einer Ausbildung oder eines Studiums in der Sozialverwaltung und bei den Arbeits- und Sozialgerichten – auch wenn es keine Übernahmegarantie gibt – sehr gute Übernahmechancen.

Da unsere Ausbildungsbehörden bedarfsgerecht ausbilden, werden die Nachwuchskräfte auch dort benötigt, wo die Einstellung erfolgt. Es ist aber natürlich möglich, nach einer gewissen Zeit eine Versetzung an eine andere Regionalstelle des ZBFS oder ein anderes Arbeits- oder Sozialgericht anzustreben. Im Rahmen der Personalplanung versuchen die jeweiligen Behörden die Versetzungswünsche zu berücksichtigen.

In der Sozialverwaltung und den Arbeits- und Sozialgerichten erfolgt die Ausbildung an der Akademie der Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn.

Das Studium findet grundsätzlich an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern statt. Die Hochschule hat je nach fachlichem Schwerpunkt mehrere Fachbereiche mit unterschiedlichem Sitz. Je nachdem für welchen Studiengang Sie sich entscheiden, findet Ihr Studium zum Verwaltungswirt in Wasserburg, Ihr Studium der Rechtspflege in Starnberg oder Ihr Studium der Verwaltungsinformatik in Hof statt.

Der berufspraktische Teil der Ausbildung bzw. des Studiums findet an der jeweiligen Ausbildungsbehörde statt

An der Akademie bzw. den Fachbereichen der Hochschule wird Ihnen für die Zeit der theoretischen Ausbildung eine kostenfreie Unterkunft gestellt. Darüber hinaus gibt es ein Verpflegungsangebot bei den jeweiligen Kantinen.

Für die Zeit der Berufspraxis an Ihrer Ausbildungsbehörde müssen Sie selbst für eine Wohngelegenheit sorgen. Da Sie bereits während der Ausbildung monatliche Bezüge erhalten, sollte die Finanzierung einer Unterbringung möglich sein. Für die Zeit nach der Ausbildung können Sie sich für eine geförderte Wohnung für Staatsbedienstete bewerben.

In der Zeit, in der Sie zum Zweck Ihrer Ausbildung einer Ausbildungsstelle an einem anderen Ort als Ihrem bisherigen Wohnort zugewiesen sind und sofern die Entfernung mehr als 30 km zu Ihrem Wohnort beträgt, könnten Sie Anspruch auf Trennungsgeld oder einen Fahrtkostenzuschuss haben. Für nähere Auskünfte und zur Antragstellung wird auf das Landesamt für Finanzen verwiesen.

Bei der Bewerberauswahl ist der Grundsatz der Bestenauslese maßgebend. Wenn Sie die schriftliche Prüfung des Landespersonalausschusses erfolgreich abgeleistet haben, erhalten Sie von der Akademie der Sozialverwaltung unter Berücksichtigung Ihrer Rangziffer eventuell eine Einladung zu einem strukturierten Interview.

Im Rahmen dieses Interviews werden Ihnen Fragen zu Ihrem Lebenslauf, Ihrer Berufswahl sowie Ihren Interessen und Ihrer Motivation gestellt. Darüber hinaus erhalten Sie situative Fallbeispiele zu denen Sie Ihre Handlungsmöglichkeiten schildern sollen. Das Vorliegen der persönlichen Eignung für den Einsatz in der Sozialverwaltung oder bei den Arbeits- und Sozialgerichten, insbesondere Ihre soziale Kompetenz, ist Gegenstand des Interviews.

Nach erfolgreichem Bestehen des strukturierten Interviews erhalten Sie auf Grundlage Ihres Ergebnisses beim Einstellungstest des Landespersonalausschusses und des Interviewergebnisses eine neue Gesamtnote und Rangziffer, die speziell für die Einstellung in der Sozialverwaltung und bei den Arbeits- und Sozialgerichten gilt. Ausgehend davon und Ihren Verwendungswünschen erhalten Sie sodann ein Ausbildungs- oder Studienangebote oder befinden sich zunächst auf einer Warteliste. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass auch Wartelistenbewerber oftmals noch gute Chancen zum Nachrücken haben.

Wenn Sie die erforderlichen Auswahlverfahren erfolgreich gemeistert haben, bietet Ihnen die Ausbildungsbehörde, bei der Sie ein Angebot für einen Ausbildungs- oder Studienplatz erhalten haben, einen Schnuppertag an, damit Sie Ihre potenzielle Einstellungsbehörde näher kennenlernen können.

Unsere Ausbildungsbehörden bieten darüber hinaus regelmäßig Praktikumsmöglichkeiten für Interessierte an. Für nähere Auskünfte zu aktuellen Angeboten wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Ausbildungsbehörde.

Ein Ausbildungsvertrag regelt ein vertragliches Ausbildungsverhältnis, da Sie Ihre Ausbildung jedoch bereits im Beamtenverhältnis als Beamter auf Widerruf absolvieren, erhalten Sie stattdessen mit Beginn Ihrer Ausbildung eine beamtenrechtliche Ernennungsurkunde.

Während der Ausbildung bzw. dem Studium erhalten Sie als Beamtenanwärter/in eine monatliche Besoldung von ca. 1.300 Euro brutto (Stand: Mai 2020). Die Bezüge werden monatlich im Voraus gezahlt.

Die duale Ausbildung bzw. das duale Studium sieht keine speziellen Ferienzeiten vor, es findet ein ständiger Wechsel zwischen Theorie und Praxis statt. Sie haben jedoch einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von in der Regel 30 Urlaubstagen pro Jahr, die Sie während der Praxisphasen einbringen können.

Für Fragen rund um das Thema Ausbildung und Studium steht Ihnen das Ausbildungsreferat im StMAS zur Verfügung (Telefon: 089/1261-1030, E-Mail: ausbildung@stmas.bayern.de). Bei konkreten Fragen zu einer bestimmten Dienststelle, wenden Sie sich an die jeweilige Ausbildungsbehörde.

Für Fragen zum strukturierten Interview wenden Sie sich an die Geschäftsstelle für das gesonderte Auswahlverfahren im Geschäftsbereich des StMAS (Telefon: 08071/59-0, E-Mail: auswahlverfahren@asov.bayern.de).