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Teilnahmebedingungen

Verlosungsaktion zum Großelterntag 2024: „Weißwurstfrühstück“

a)    Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Winzererstraße 9, 80797 München (nachfolgend „StMAS“ oder „wir“) ist Veranstalter der Verlosungsaktion „Weißwurstfrühstück“.

b)    Die Teilnahme an der Verlosungsaktion „Weißwurstfrühstück“ ist kostenlos und nur über die Instagramaccounts @bayerisches_sozialministerium, @familienlandbayern und @bayern.de möglich.

c)    Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aufgerufen, sich per Kommentar unter dem Post vom 13.10.2024 (Co-Post der o.g. Kanäle zum Großelterntag: Video von Ministerpräsident Dr. Markus Söder) anzumelden.

d)    Via Zufallsgenerator werden aus den eingegangen Kommentaren fünf ausgewählt.

e)    Gegenstand der Verlosung ist ein „Weißwurstfrühstück“ mit Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder und Sozialministerin Ulrike Scharf. Am Weißwurstfrühstück teilnehmen können bis zu fünf Familien (Großmütter und Großväter sowie deren minderjährige Enkelkinder, max. 6 Personen pro Familie/Gruppe).

f)     Das „Weißwurstfrühstück“ wird nach Auslosung der Gewinnerinnen und Gewinner terminiert und findet voraussichtlich in der Bayerischen Staatskanzlei (Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München) statt. Die Teilnahme von Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Staatsministerin Ulrike Scharf ist geplant. Sollten diese Personen verhindert sein, werden Vertreterinnen/Vertreter an dem Frühstück teilnehmen. Ein Anspruch auf ein persönliches Zusammentreffen mit Ministerpräsident Dr. Söder und Staatsministerin Ulrike Scharf besteht nicht.

g)    Fahrtkosten können nicht erstattet werden.

h)    Eine Übertragung des Gewinns ist nicht möglich. Eine Auszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

Zur Teilnahme an der Verlosung berechtigt sind in Bayern wohnhafte natürliche Personen, die selbst Großmutter oder Großvater sind. Die Personen – Großeltern – können sich selbst bewerben. Zudem ist es zulässig, dass volljährige Familienmitglieder Großeltern zur Aktion anmelden, sofern deren Einverständnis hierfür vorliegt.

In die Verlosung einbezogen werden Kommentare aus dem Zeitraum vom 13.Oktober 2024 bis 17. Oktober 2024, 23:59 Uhr (Teilnahmeschluss).

Bitte beachten Sie die folgenden Regeln:

a)    Während des Weißwurstfrühstücks werden Foto- und Videoaufnahmen erstellt. Teilnehmende Personen sowie ggf. deren Sorgeberechtigte sind über die beabsichtigte Veröffentlichung auf Websites als auch auf den Social-Media-Kanälen der Bayerischen Staatsregierung (Facebook, YouTube, LinkedIn, Instagram, X und andere) informiert und damit einverstanden.

b)    Zusätzlich muss eine Einwilligungserklärung von den auf dem Foto bzw. Video befindlichen Personen bzw. deren Sorgeberechtigten (gesetzliche Vertreter) unterzeichnet werden. Teilnehmende Jugendliche (Begleitung der Großeltern), die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen neben den Einwilligungserklärungen der gesetzlichen Vertreter zusätzlich die Einwilligungserklärungen der Jugendlichen selbst vorlegen.

a)    Mit der Teilnahme an der Verlosungsaktion willigen Sie ein, dass das StMAS als Verantwortliche ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Verlosungsaktion verarbeitet und veröffentlicht. Die Veröffentlichung wird insbesondere auf den Social-Media-Kanälen sowie Websites der Bayerischen Staatsregierung sowie im Rahmend der Pressearbeit vorgenommen.

b)    Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) EU-Datenschutzgrundverordnung.

c)    Ich wurde darüber belehrt, dass ich meine Einwilligung jederzeit per E-Mail an socialmedia@stmas.bayern.de widerrufen kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

d)    Nähere Informationen zum Datenschutz sind in den Datenschutzhinweisen des StMAS, abrufbar unter https://www.stmas.bayern.de/datenschutz/index.php enthalten. Weitere Fragen zum Datenschutz können an Datenschutz@stmas.bayern.de gerichtet werden.

e)    Ihre Daten werden weitergegeben an:

Social-Media-Kanäle und Websites der Bayerischen Staatsregierung (z.B. YouTube, Instagram, Facebook, LinkedIn) sowie Pressearbeit im Rahmen der Veröffentlichung der Fotos zur Verlosungsaktion.

a)    Das StMAS behält sich vor, bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, die betreffende Teilnehmerin bzw. den betreffenden Teilnehmer gänzlich von der Aktion auszuschließen.

b)    Die Teilnahme am Wettbewerb und die sich daraus ergebenden Rechtsverhältnisse unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

c)    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.