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Hilfe für die Betroffenen des Messerangriffs in Würzburg am 25. Juni 2021

Sozialministerin Carolina Trautner:

„Die Ereignisse am vergangenen Freitag haben uns erschüttert, unsere Gedanken sind bei den Verletzten und Familien der Opfer. Schicksale wie das des 11-jährigen Mädchens, das schwerverletzt ist und seine Mutter verloren hat, gehen mir sehr nahe. Der Einsatz von vielen Passanten, die das eigene Leben riskierten, um Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen, hat mich sehr beeindruckt.

Wir wollen niemanden alleine lassen und so will ich die Betroffenen auf unsere Hilfen aufmerksam machen: Wir haben in Bayern einen zentralen Ansprechpartner für den Opferschutz. Dieser steht den Opfern des Amoklaufs in Würzburg schnell und unbürokratisch als Ansprechpartner zur Verfügung. Bitte gehen Sie auf Ihn zu. Betroffene von Gewalttaten können Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz beantragen. Zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Jede Regionalstelle hat besonders geschulte Sonderbetreuerinnen und Sonderbetreuer, die bei der Antragsstellung helfen können und beraten.

Für die schnelle und niedrigschwellige psychotherapeutische Hilfe gibt es Traumaambulanzen. Dort soll verhindert werden, dass psychische Gesundheitsstörungen in Folge einer Gewalttat eintreten oder sich verfestigen.

Daneben haben die Beschäftigten im Kaufhaus und die vielen Bürgerinnen und Bürger, die Erste Hilfe geleistet oder andere vor dem Angreifer geschützt haben, zudem auch Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierbei handelt es sich insbesondere um medizinische, auch psychotherapeutische Behandlung, die Betreuung durch Reha-Manager sowie Geldzahlungen in Form von Verletztengeld oder Hinterbliebenenrenten.

Bitte nutzen Sie diese Möglichkeiten und lassen Sie uns helfen.“

 

Weiterführende Informationen:

  • Der Zentrale Ansprechpartner für den Opferschutz in Bayern ist beim ZBFS angesiedelt und hat die Telefonnummer 0921 605 4000 und die E-Mail-Adresse Ansprechpartner.Opferschutz@zbfs.bayern.de. Diese Kontaktdaten finden Sie prominent auf der Startseite des ZBFS unter zbfs.bayern.de
  • Er steht in Verbindung mit der Polizei, dem Landeskriminalamt und den zuständigen Unfallversicherungsträgern. Dies mit dem Ziel, für die Opfer insbesondere nach der Akutphase da zu sein, sie zu unterstützen und zu beraten.
  • Opfer von Gewalttaten haben einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Das Leistungsspektrum umfasst für Geschädigte abhängig von Art und Schwere der Schädigungsfolgen unter anderem Heil- und Krankenbehandlung und Rentenleistungen für Geschädigte und Hinterbliebene.
  • Seit 01.01.2021 besteht für Gewaltopfer auch ein Anspruch auf Leistungen in Traumaambulanzen. Bayernweit existieren derzeit 16 Traumaambulanzen für Erwachsene und 13 für Kinder und Jugendliche. Diese sind in der Regel an psychiatrischen Einrichtungen etabliert. Das Netz wird stetig erweitert. Die Kontaktdaten der derzeit kooperierenden Stellen finden Sie auf der Website zbfs.bayern.de
  • Der Zweck der Traumaambulanzen ist die schnelle psychologische Unterstützung und Stabilisierung von Betroffenen. Da viele der Traumaambulanzen an die Psychiatrischen Institutsambulanzen angebunden sind, können Betroffene nach Abschluss der Traumaambulanz in der Psychiatrischen Institutsambulanz weiterbehandelt werden. Auch eine Weiterbehandlung bei niedergelassenen Therapeuten kommt in Betracht.
  • In Würzburg gibt es eine Traumaambulanz für Kinder und Jugendliche (Zentrum für psychische Gesundheit Julius-Maximilians-Universität Würzburg Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, Tel: 0931 201 78600). Für erwachsene Betroffene aus Würzburg befindet sich die nächstgelegene bayerische Traumaambulanz in Erlangen (Klinikum am Europakanal Psychiatrische Institutsambulanz, Tel: 09131 753 2723). Es besteht auch die Möglichkeit Traumaambulanzen anderer Bundesländer aufsuchen, sofern diese näher sind.  Die Traumaambulanz in Fulda (Klinikum Fulda gAG - Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tel.: 0661 840) kann in einer halben Stunde mit dem ICE erreicht werden. Die zuständigen Stellen dort sind bereits informiert. Fahrtkosten in die Traumaambulanz werden erstattet. 
  • Es besteht auch ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII. Dies betrifft die Beschäftigten im Kaufhaus oder der Geschäfte entlang der Tatstrecke, die Ersthelferinnen und Ersthelfer und diejenigen, die andere geschützt haben.
  • Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallkassen und Berufsgenossenschaften) übernehmen die ambulante und stationäre Heilbehandlung und erbringen Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe. Bei schweren Verletzungen werden auch Geldleistungen wie Verletztengeld und Rente gezahlt. In Todesfällen (etwa Nothelferin) erfolgt die Zahlung von Sterbegeld, Überführungskosten und Renten an Hinterbliebene (Ehepartner sowie Kinder).
  • Für Beschäftigte ist die jeweilige Berufsgenossenschaft zuständig. Für die Verkäuferin im Kaufhaus etwa die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW). Vgl. aktuelle Informationen auf bghw.de
  • Für Erste Hilfe Leistende, Nothelfer und Personen, die den Täter verfolgt und aufgehalten haben, ist die Bayerische Landesunfallkasse (BayLUK) zuständig. Vgl. aktuelle Pressemitteilung vom 28.06.2021 auf bayerluk.de
  • Erste Verletzte wurden bereits durch das Reha-Management der Unfallversicherungsträger im Uniklinikum Würzburg beraten. Auch die Unternehmen entlang der Tatstrecke wurden aufgesucht, informiert und ihnen wurde psychotherapeutische Unterstützung angeboten.