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Arbeitsmarktpolitik
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Aktuelles
Bayerns Arbeitsmarkt im Februar 2026
- Die Arbeitslosenquote beträgt im Februar 2026 unverändert 4,4 %. Insgesamt sind rund 341.100 Personen arbeitslos gemeldet. Das sind - 3.716 Personen bzw. - 1,1 % weniger als im Vormonat. Bayern weist weiterhin bundesweit die niedrigste Arbeitslosenquote auf, sie liegt weit unter dem Bundesdurchschnitt (6,5 %) und deutlich unter der Baden-Württembergs (4,8 %).
- Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Arbeitslosenquote um 0,2 %-Punkte an. Die Zahl der Arbeitslosen erhöht sich aufgrund der anhaltend schwachen Konjunktur um rund + 14.500 Personen bzw. + 4,5 %. Zuwächse bei der Arbeitslosigkeit sind unter allen Personengruppen zu verzeichnen, besonders aber nimmt die Zahl der Langzeitarbeitslosen (+ 12,7 %) zu.
- Viele Unternehmen sind nach wie vor auf der Suche nach Fachkräften. Mit rund 103.300 gemeldeten offenen Stellen ist die Arbeitskräftenachfrage aber im Vorjahresvergleich deutlich gesunken.
- Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bayern beträgt nach den aktuellen hochgerechneten Daten im Dezember 2025 rund 5,96 Millionen. Im Vergleich zum Vormonat sinkt die Zahl um - 41.300 Beschäftigte bzw. - 0,7 %. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies ein Minus von 10.000 Personen bzw. - 0,2 % dar.
- Im Vergleich der Regierungsbezirke hat Schwaben mit 3,8 % die niedrigste Arbeitslosenquote. Die höchste Arbeitslosenquote weist im Februar 2026 der Regierungsbezirk Mittelfranken mit 4,9 % auf.
- Die Spreizung zwischen den Regierungsbezirken von aktuell 1,1 %-Punkten bewegt sich weiterhin auf einem niedrigen Niveau.
Im Berichtszeitraum können 5 der insgesamt 96 Landkreise und kreisfreien Städte
(rd. 5 %) eine Arbeitslosenquote von unter 3,0 % vorweisen. Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hat mit einer Arbeitslosenquote von 2,5 % bundesweit den geringsten Wert.
5,2 %
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2,6 %
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2,6 %
2,6 %
2,6 %
3,0 %
2,0 % bis 2,9 %
3,0 % bis 3,9 %
4,0 % bis 4,9 %
5,0 % und höher
| Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
|---|---|
| Ingolstadt, Stadt | 5,2 % |
| München, Landeshauptstadt, Stadt | 5,7 % |
| Rosenheim, Stadt | 5,5 % |
| Altötting | 4,1 % |
| Berchtesgadener Land | 4,5 % |
| Bad Tölz-Wolfratshausen | 2,5 % |
| Dachau | 3,4 % |
| Ebersberg | 3,2 % |
| Eichstätt | 3,0 % |
| Erding | 3,0 % |
| Freising | 3,5 % |
| Fürstenfeldbruck | 4,0 % |
| Garmisch-Partenkirchen | 4,0 % |
| Landsberg am Lech | 3,3 % |
| Miesbach | 3,2 % |
| Mühldorf a.Inn | 4,1 % |
| München | 3,7 % |
| Neuburg-Schrobenhausen | 3,4 % |
| Pfaffenhofen a.d.Ilm | 2,9 % |
| Rosenheim | 3,4 % |
| Rosenheim | 3,4 % |
| Starnberg | 4,0 % |
| Traunstein | 3,9 % |
| Weilheim-Schongau | 3,4 % |
| Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
|---|---|
| Landshut, Stadt | 6,4 % |
| Passau, Stadt | 7,3 % |
| Straubing, Stadt | 7,1 % |
| Deggendorf | 4,3 % |
| Freyung-Grafenau | 4,6 % |
| Kelheim | 4,0 % |
| Landshut | 3,8 % |
| Passau | 4,5 % |
| Regen | 5,1 % |
| Rottal-Inn | 4,3 % |
| Straubing-Bogen | 4,0 % |
| Dingolfing-Landau | 4,1 % |
| Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
|---|---|
| Amberg, Stadt | 6,1 % |
| Regensburg, Stadt | 5,4 % |
| Weiden i.d.OPf., Stadt | 7,0 % |
| Amberg-Sulzbach | 4,0 % |
| Cham | 4,5 % |
| Neumarkt i.d.OPf. | 3,0 % |
| Neustadt a.d.Waldnaab | 4,1 % |
| Regensburg | 3,6 % |
| Schwandorf | 4,0 % |
| Tirschenreuth | 4,2 % |
| Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
|---|---|
| Bamberg, Stadt | 5,2 % |
| Bayreuth, Stadt | 5,7 % |
| Coburg, Stadt | 7,5 % |
| Hof, Stadt | 8,1 % |
| Bamberg | 3,1 % |
| Bayreuth | 3,9 % |
| Coburg | 4,7 % |
| Forchheim | 3,5 % |
| Hof | 4,7 % |
| Kronach | 5,0 % |
| Kulmbach | 4,7 % |
| Lichtenfels | 4,6 % |
| Wunsiedel i.Fichtelgebirge | 6,0 % |
| Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
|---|---|
| Ansbach, Stadt | 5,8 % |
| Erlangen, Stadt | 4,8 % |
| Fürth, Stadt | 6,0 % |
| Nürnberg, Stadt | 7,4 % |
| Schwabach, Stadt | 4,8 % |
| Ansbach | 3,4 % |
| Erlangen-Höchstadt | 3,2 % |
| Fürth | 3,4 % |
| Nürnberger Land | 3,2 % |
| Nürnberger Land | 3,2 % |
| Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim | 3,2 % |
| Roth | 2,6 % |
| Weißenburg-Gunzenhausen | 4,1 % |
| Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
|---|---|
| Aschaffenburg, Stadt | 7,9 % |
| Schweinfurt, Stadt | 7,7 % |
| Würzburg, Stadt | 5,0 % |
| Aschaffenburg | 4,6 % |
| Bad Kissingen | 4,0 % |
| Rhön-Grabfeld | 4,1 % |
| Haßberge | 3,6 % |
| Kitzingen | 3,3 % |
| Miltenberg | 4,8 % |
| Main-Spessart | 3,0 % |
| Schweinfurt | 3,0 % |
| Würzburg | 3,1 % |
| Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
|---|---|
| Augsburg, Stadt | 6,8 % |
| Kaufbeuren, Stadt | 4,8 % |
| Kempten (Allgäu), Stadt | 4,3 % |
| Memmingen, Stadt | 3,8 % |
| Aichach-Friedberg | 3,4 % |
| Augsburg | 3,5 % |
| Dillingen a.d.Donau | 3,3 % |
| Günzburg | 3,0 % |
| Neu-Ulm | 3,4 % |
| Lindau (Bodensee) | 3,5 % |
| Ostallgäu | 3,0 % |
| Unterallgäu | 2,6 % |
| Unterallgäu | 2,6 % |
| Donau-Ries | 2,6 % |
| Oberallgäu | 3,0 % |
- Die Arbeitskräftenachfrage nimmt im Vergleich zum Vorjahr weiter ab. Mit 103.342 gemeldeten offenen Stellen sind gegenüber dem Vormonat wieder mehr Stellen im Bestand (+ 2.194 bzw. + 2,2 %). Verglichen mit dem Vorjahr ist allerdings ein Rückgang um - 11.370 Stellen bzw. - 9,9 % zu verzeichnen.
- Die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um rund + 2.000 bzw. + 7,1 %. Im Vormonatsvergleich sinkt die Zahl leicht um - 378 Personen bzw. - 1,3 %.
- Die Zahl der Langzeitarbeitslosen liegt bei rund 82.600 und wächst gegenüber dem Vorjahr deutlich um rund + 9.300 bzw. + 12,7 % an. Gegenüber dem Vormonat geht die Zahl um - 586 langzeitarbeitslose Personen bzw. - 0,7 % leicht zurück.
- Bei einer Jugendarbeitslosenquote im Alter von 15 bis unter 25 Jahren von 3,9 % im Februar 2026 sind mehr junge Menschen arbeitslos als im Vorjahr (rund + 2.300 bzw. + 7,7 %). Im Vergleich zum Vormonat ist mit + 4,3 % (rund + 1.300 Jugendliche) ebenfalls ein Anstieg zu verzeichnen.
- Die Arbeitslosigkeit der Älteren (50 Jahre und älter) nimmt gegenüber dem Vorjahr zu (rund + 5.500 bzw. + 4,6 %). Im Vormonatsvergleich ist deren Arbeitslosigkeit um rund - 1.800 ältere Personen bzw. - 1,4 % niedriger.
- Die Zahl der arbeitslosen Ausländer liegt bei rund 127.300 Personen. Dies ist im Vorjahresvergleich ein Zuwachs um rund + 400 (+ 0,3 %) und im Vergleich zum Vormonat ein Rückgang um rund - 1.800 Personen bzw. - 1,4 %.
Die Quote (vorläufig hochgerechnete Werte) der erwerbsfähigen SGB II-Bezieher im Verhältnis zur Einwohnerzahl unter 65 Jahren ist in Bayern mit 3,7 % die mit großem Abstand niedrigste im Vergleich aller Bundesländer. Im Bund ist dieser Wert im Vergleich zu Bayern mit 7,0 % deutlich höher.
Informationen
Hier erhalten Sie aktuelle Meldungen, Zahlen und Statistiken zu Bayerns Arbeitsmarkt:
Gesetzlicher Mindestlohn
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) vom 11.08.2014 wurde zum 01.01.2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet eingeführt (Art. 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – MiLOG). Zum 01.01.2017 wurde der Mindestlohn auf 8,84 Euro erhöht.
Ausnahmen sind u. a. für Auszubildende, ehrenamtliche Tätigkeiten, Orientierungspraktika, verpflichtende Praktika im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung, Jugendliche bis 18 Jahre ohne abgeschlossene Ausbildung, Langzeitarbeitslose für die ersten 6 Monate der Beschäftigung sowie befristet für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller vorgesehen.
Abweichungen waren in einer Übergangszeit für maximal drei Jahre bis 31.12.2017 durch bundesweite Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene möglich, wenn sie als Mindestentgeltsätze nach den Regeln des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) erstreckt oder als Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt wurden. Seit 01.01.2017 mussten abweichende Regelungen mindestens ein Entgelt von brutto 8,50 Euro pro Stunde vorsehen. Seit 01.01.2018 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneingeschränkt.
Die Höhe des Mindestlohns wird regelmäßig (erstmals erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2017) von einer paritätisch besetzten und unabhängigen Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mindestlohnkommission besteht aus einer/einem Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten Mitgliedern und zwei beratenden Mitgliedern aus Kreisen der Wissenschaft (ohne Stimmrecht). Die stimmberechtigten Mitglieder der Kommission werden durch die Bundesregierung auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berufen.
Information
Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie weitere Informationen zum Mindestlohn.
Bilanz 2025
„Der bayerische Arbeitsmarkt stand 2025 unter dem Einfluss der deutschlandweit anhaltenden Konjunkturschwäche. Zwar stieg die Zahl der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt 2025 leicht an, aber auch die Gruppe der Arbeitslosen wurde merklich größer. Der Trend einer rückläufigen Arbeitskräftenachfrage hielt weiter an.“
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Bayerns Arbeitsmarkt 2024:
Arbeitsmarkt
Die Verbesserung der wirtschaftlichen und arbeitsmarktrelevanten Rahmenbedingungen ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe. Bayern bringt sich hier aktiv auf Bundesebene ein und entwickelt beispielsweise im Bereich der Langzeitarbeitslosen, Jugendlichen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch eigene Konzepte (wie die Arbeitsmarktinitiative Ältere und Arbeitswelt).
Auf Landesebene arbeitet die Bayerische Staatsregierung eng mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Die Zusammenarbeit wurde Ende 2004 in einer Vereinbarung geregelt und erfolgt seitdem im Wesentlichen über einen regelmäßigen Informationsaustausch und gemeinsame Initiativen.
Instrumente
Für eine nachhaltige Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist darüber hinaus eine innovative und für den bayerischen Arbeitsmarkt maßgeschneiderte aktive Arbeitsmarktpolitik notwendig. Die wichtigsten Instrumente dafür sind der Arbeitsmarktfonds (AMF) und der Europäische Sozialfonds (ESF). Kontinuierliche Beobachtungen des bayerischen Arbeitsmarkts, u. a. durch Auswertungen aus dem IAB-Betriebspanel für Bayern geben wichtige Hinweise zum Einsatz der Fördermittel. Ziel der Arbeitsmarktpolitik der Bayerischen Staatsregierung ist stets die Integration bzw. der Verbleib der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am ersten Arbeitsmarkt. Zielgruppen sind sowohl Arbeitslosengeld-I-Empfänger als auch Arbeitslosengeld-II-Empfänger (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Bereiche der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind beispielsweise berufliche Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung, Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Erwerbstätigen und kleinen und mittleren Unternehmen sowie arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit.
Information
Hier können Sie sich über die wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente informieren:
Fazit
Basis für eine positive Entwicklung am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt ist ein effizientes Zusammenwirken von Wirtschafts-, Fiskal-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik.
Entscheidend ist letztlich, dass Arbeits- und Ausbildungsplätze nicht durch die Politik, sondern durch die Unternehmen geschaffen werden. Ein wesentlicher Teil der Verantwortung für Beschäftigung trifft deshalb die Sozialpartner. Ihre Lohn- und Tarifpolitik entscheidet maßgeblich über die Arbeitsbedingungen und damit auch über die Verhältnisse am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt und den Umfang von Arbeitslosigkeit. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist in einer sozialen Marktwirtschaft eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der alle gesellschaftlichen Kräfte beitragen müssen.