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Informationen für Autistinnen und Autisten, Personen aus deren Lebensumfeld und Fachkräfte

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zu Ansprechpartnern rund um das Thema Autismus.

Für die Inhalte und Darstellung auf den verlinkten Webseiten übernimmt das StMAS keine Verantwortung.

Autismusstrategie Bayern

Einleitung

Autistinnen und Autisten sowie Personen aus deren Lebensumfeld sind häufig mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Und Autismus ist nicht selten: Wurde früher eine Vorkommenshäufigkeit (sogenannte Prävalenz) von Autismus von ca. 5 auf 10.000 Personen (entspricht 0,05 %) angenommen, so legen neuere internationale Studien eine weitaus höhere Verbreitung nahe. Im Durchschnitt wird mittlerweile von einer Häufigkeit von rund 1 % ausgegangen. Dies würde bedeuten, dass es in Bayern rund 130.000 Autistinnen und Autisten geben könnte – viel mehr, als bislang angenommen.

Die frühe Erkennung von Autismus erweist sich zudem vielfach als schwierig und langwierig. Bei Autismus bzw. Autismus-Spektrum-Störungen treten unterschiedliche Ausprägungsgrade auf. Das breite Spektrum reicht von stark beeinträchtigten Betroffenen mit geistiger Behinderung und/oder fehlendem Sprachvermögen bis hin zu Autismus ohne Intelligenzminderung mit einer hohen bis sehr hohen Intelligenz und guten Sprachfertigkeiten. Die Variabilität im Bereich der sozialen Interaktion kann von einem nahezu vollständigen Fehlen der Interaktion mit anderen, über einem wechselseitig nicht aufeinander bezogenen Verhalten in sozialen Situationen (z.B. durch Nichtbeachtung der Reaktionen des Gegenübers) bis zu einer hohen Kompensations- und Anpassungsfähigkeit und damit guten sozialen Interaktion reichen. Autismus weist damit ein besonders heterogenes Erscheinungsbild auf, was die Abgrenzung zu anderen Entwicklungsstörungen im Zuge der Erkennung sowie bedarfsgerechten Unterstützung erschwert.

Die zunehmende Bedeutung von Autismus nimmt die Bayerische Staatsregierung zum Anlass, mit einer Autismusstrategie für den Freistaat Bayern („Autismusstrategie Bayern“) das Thema Autismus mit innovativen Ansätzen und Lösungen in allen Lebensbereichen und über das gesamte Autismusspektrum in den Fokus zu rücken.

Die Autismusstrategie Bayern ist auf der Webseite des Bayerischen Sozialministeriums abrufbar. 

Der Freistaat Bayern ist das erste Land in Deutschland, das die Lebensbedingungen von Autistinnen und Autisten sowie Personen aus ihrem Lebensumfeld mithilfe einer ressortübergreifenden Strategie nachhaltig verbessern möchte.

Der Prozess, der der vorliegenden Strategie zugrunde liegt, begann jedoch schon viel früher durch Appelle aus dem Bereich der Selbsthilfe und anschließende fachliche sowie politische Diskussionen im Bayerischen Landtag

Am 26. Juni 2018 hat schließlich der Bayerische Landtag den Beschluss „Autismusstrategie für den Freistaat entwickeln!“ gefasst (LT-Drs. 17/22929) und die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, innerhalb der nächsten vier Jahre eine im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umsetzbare Autismusstrategie für den Freistaat Bayern zu entwickeln. Die beauftragte Person für die Belange von Menschen mit Behinderung der Staatsregierung sei hierbei zu beteiligen. Bei der Entwicklung sollten laut Landtagsbeschluss folgende Themenfelder jeweils für das gesamte Autismus-Spektrum abgedeckt werden:

  • Versorgungssystem und -netzwerke (u.a. Verbesserung der Diagnostik, Weiterentwicklung von evidenzbasierter Therapie),
  • Forschung (fächerübergreifend aus Medizin, Psychologie, Pädagogik, Soziologie und Therapie),
  • Integration in den Arbeitsmarkt,
  • soziale Hilfen und niedrigschwellige Angebote,
  • Bewusstseinsbildende, öffentlichkeitswirksame Maßnahmen (Autismus-Awareness),
  • Schulsystem,
  • Assistenzleistungen.

Außerdem sollte nach den verschiedenen Lebensphasen bzw. Lebenslagen (vor dem Erwerbsleben, Erwerbsphase, Ruhestand) differenziert werden und diese gesondert betrachtet werden.

Um alle Lebensbereiche und das gesamte Autismus-Spektrum in den Blick zu nehmen, beauftragte das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) die Hochschule München mit der Durchführung eines breit angelegten Beteiligungsprozesses unter Leitung von Herrn Prof. Dr. (phil.) Markus Witzmann. Ziel des Beteiligungsprozesses war es, Empfehlungen als Grundlage für die Autismusstrategie Bayern zu erarbeiten.

Die Entwicklung der Empfehlungen erfolgte über einen mehrstufigen Beteiligungsprozess von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Forschung, Autistinnen und Autisten sowie Personen aus ihrem Lebensumfeld als Expertinnen und Experten in eigener Sache, Vertreterinnen und Vertretern von Leistungsträgern und Leistungserbringern sowie Interessensgruppen und kommunalen Spitzenverbänden. Neben dem StMAS waren auch die Staatsministerien für Gesundheit und Pflege (StMGP), für Unterricht und Kultus (StMUK) sowie für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung eingebunden. Zudem wurde eine Projektlenkungsgruppe eingerichtet, die sich mit den Meilensteinen des Projekts befasste und die Arbeit der Projektgruppen begleitete. Am 19. November 2019 wurden die erarbeiteten Empfehlungen auf einer Fachtagung „Menschen mit Autismus in Bayern“ einem breiten Publikum vorgestellt und im Nachgang weiter ausgearbeitet, konkretisiert und abgestimmt. Dabei wurden die Ergebnisse der Fachtagung, die Diskussionen in einem speziell gestalteten, allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglichen Online-Forum, in dem sich durch seine reizarme Gestaltung gerade auch Autistinnen und Autisten äußern konnten, sowie weitere Abstimmungen mit der Projektlenkungsgruppe berücksichtigt.

Zusätzlich erfolgte im Rahmen der Erarbeitung der Empfehlungen eine Reflexion der Arbeitsergebnisse unter anderem vor dem Hintergrund der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, den Forderungen der WHO zu Autismus, den Empfehlungen bereits existierender Autismusstrategien in Europa sowie mit exemplarisch ausgewählten, wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Im Rahmen der partizipativen Projektgruppenarbeit sowie dem anschließenden Analyse- und Reflexionsprozess destillierten sich sieben Prinzipien für eine Autismusstrategie Bayern heraus sowie 27 umfassende Empfehlungen, die jeweils mit Maßnahmen hinterlegt wurden.

Die Empfehlungen befassten sich unter anderem mit den Themen

  • Sensibilisierung/Öffentlichkeitsarbeit,
  • Forschung,
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung,
  • Diagnostik und Therapie,
  • Psychiatrische Versorgung,
  • Frühförderung,
  • Schule,
  • Erwerbstätigkeit,
  • Selbsthilfe sowie
  • Wohnen und Freizeit.

Diese Empfehlungen wurden in die fünf Handlungsfelder

  • Aufklärung
  • Wissenserweiterung
  • Früherkennung
  • Gesundheit und
  • Förderung der Teilhabe

strukturiert. Die Empfehlungen betonten eine gleichrangige Relevanz in der Weiterentwicklung von Versorgungs- und Unterstützungsoptionen für Autistinnen und Autisten. Wegweisend für die Ausrichtung einer Autismusstrategie sollten die erarbeiteten Leitziele sein,

  • einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel herbeizuführen und
  • die Verbesserung der Lebensqualität für Personen mit Autismus und ihren Angehörigen in Bayern voranzutreiben.

Siehe zum Beteiligungsprozess ausführlich den Ergebnisbericht der Hochschule München „Empfehlungen für eine Autismus-Strategie Bayern: Ergebnisse aus dem Projekt ‚Entwicklung einer Autismus-Strategie-Bayern‘ im Zeitraum von 2018 – 2021“, S. 47 ff.

Die Hochschule München übergab diesen Bericht am 17. Mai 2021 an das für die Erarbeitung der Strategie federführende StMAS.

Zum Bericht: Empfehlung für eine Autismus-Strategie in Bayern

Auf Grundlage des Ergebnisberichts der Hochschule München mit seinen Empfehlungen erarbeiteten die betroffenen Ministerien sodann die Autismusstrategie Bayern. Jedes Ministerium identifizierte im Rahmen seines Zuständigkeitsbereichs Handlungsschritte, stimmte diese wo erforderlich in interministeriellen Treffen ab und diskutierte diese gegebenenfalls unter erneuter Einbindung von Expertinnen und Experten und weiteren beteiligten Akteurinnen und Akteuren sowie Betroffenen und Betroffenenverbänden. Zudem fanden eine Reihe gemeinsamer Besprechungen der Ministerien mit dem Landesverband autismus Bayern e.V. und der Autismus Selbstvertretung Bayern e.V. sowie dem Behindertenbeauftragten, Herrn Kiesel, und dem Patienten- und Pflegebeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Herrn Prof. (Univ. Lima) Dr. Bauer, MdL, statt.

Der interministerielle Erarbeitungsprozess machte deutlich, dass viele Bereiche nicht im Initiativ- und Einflussbereich der Bayerischen Staatsregierung liegen. In etlichen Fällen sind die Kostenträger die Bezirke, und im Gesundheitsbereich sind die Zuständigkeiten auf Bundesebene oder bei Selbstverwaltungskörperschaften und -organisationen (z.B. Kassenärztliche Vereinigungen / Krankenkassen) verankert. Hier kann die Bayerische Staatsregierung nur auf die zuständigen Stellen zugehen, Anregungen geben und für die Aufnahme bestimmter Prozesse werben. Im Rahmen der Erarbeitung der Strategie waren von den beteiligten Ministerien daher verschiedenste Zuständigkeitsfragen, aber insbesondere auch praktische finanzielle Umsetzungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.

Ferner wurde im Rahmen des interministeriellen Erarbeitungsprozesses einmal mehr deutlich, dass für Menschen mit Behinderung generell und auch für Autistinnen und Autisten in Bayern bereits eine Vielzahl an Hilfen vorhanden ist. Siehe zum Ist-Stand ausführlich „Empfehlungen für eine Autismus-Strategie Bayern: Ergebnisse aus dem Projekt ‚Entwicklung einer Autismus-Strategie-Bayern‘ im Zeitraum von 2018 – 2021“ der Hochschule München, S. 78 ff. Vornehmlich ging es im Rahmen des Erarbeitungsprozesses der Strategie also auch darum, herauszufinden, wo es Lücken und Verbesserungsmöglichkeiten gibt und wie diese zu schließen bzw. umzusetzen sind. Dabei war die gesamte Lebensspanne ebenso wie die Bedarfe der unterschiedlichen Ausprägungen von Autismus in den Blick zu nehmen.

Ziel war es folglich, eine abgestimmte Strategie der Bayerischen Staatsregierung mit maßgeblichen Verbesserungen für Autistinnen und Autisten und Personen aus ihrem Lebensumfeld vorzulegen. Dabei ist es unerlässlich, dass die zu ergreifenden Maßnahmen auch bei den Betroffenen und den Personen aus ihrem Lebensumfeld ankommen. Viele Maßnahmen werden nicht von heute auf morgen umgesetzt werden können, sondern benötigen einen zeitlichen Vorlauf, teilweise über mehrere Jahre. Umso wichtiger ist es, dass die von der Bayerischen Staatsregierung angestrebten Verbesserungen nachhaltig und von Dauer sind.

Aufgrund der vorgenannten Aspekte und der bundesgesetzlich geregelten Aufgabenverteilung im deutschen Gesundheitswesen ist im Erarbeitungsprozess der Autismusstrategie Bayern deutlich geworden, dass die Bayerische Staatsregierung eine Autismusstrategie auf Bundesebene als zielführend erachtet, um aufgrund der rechtlichen Vorgaben Früherkennung, Diagnostik und Therapie für Autistinnen und Autisten verbessern zu können.

Als klares und integrales Ziel der Autismusstrategie Bayern wird sich die Staatsregierung mit Nachdruck für eine partizipative Autismusstrategie auch auf Bundesebene einsetzen.

Um im Rahmen der Umsetzung der Strategie fortwährend im Gespräch zu bleiben und Fortschritte messbar zu machen, hat das StMAS seit dem 24.05.2023 einen „Runden Tisch“ installiert, der sich aus Expertinnen und Experten aus der gesamten Autismus-Landschaft in Bayern zusammensetzt und Fortschritt und Ziele der Autismusstrategie Bayern eng begleitet. Dabei ist die Beteiligung von Betroffenen und Personen aus ihrem Lebensumfeld als Expertinnen und Experten in eigener Sache von besonders großer Bedeutung. Hier hat sich im Zuge der Erarbeitung der Autismusstrategie bereits ein sehr guter Kontakt zum Landesverband autismus Bayern e.V. sowie der Autismus Selbstvertretung Bayern e.V. entwickelt, den es fortzusetzen gilt.

Zudem soll nach etwa fünf Jahren eine erste Evaluation der Autismusstrategie Bayern durch eine unabhängige wissenschaftliche Institution erfolgen, um die bis dahin angestoßenen oder bereits umgesetzten Maßnahmen zu überprüfen und eine erste Zwischenbilanz zu ziehen.

Autismuskompetenzzentren

Für Autistinnen und Autisten sowie für Personen aus deren Lebensumfeld und für Fachkräfte besteht in vielen Bereichen Beratungsbedarf. Beratungsleistungen erfolgen im Vorfeld, begleitend und auch im Anschluss an die Diagnostik und/oder Therapie.

Um dem spezifischen Beratungsbedarf Rechnung zu tragen, wurden ab 2007  die bayerischen Autismuskompetenzzentren etabliert. Autismuskompetenzzentren stellen übergreifend Informationen und Beratungsangebote zum Thema Autismus bereit und vermitteln individuelle Hilfen in allen Lebensbereichen oder bieten diese selbst an. Ziel ist dabei die größtmögliche Förderung der Teilhabe von Autistinnen und Autisten am gesellschaftlichen Leben, die Förderung der Aufnahme und Gestaltung sozialer Beziehungen, die Therapie von Autismus durch sozialtherapeutische und pädagogische Maßnahmen und die Verbesserung der Lebensqualität von Autistinnen und Autisten sowie Personen aus deren Lebensumfeld. In jedem bayerischen Regierungsbezirk gibt es mindestens ein Autismuskompetenzzentrum.

Auf den Internetseiten der Autismuskompetenzzentren finden Sie Informationen und Beratungsangebote zu Themenbereichen wie Früherkennung und Diagnostik, Therapieangebote, psychosoziale Förderung und Stärkung des sozialen Umfelds, Erwerbstätigkeit, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Kommunikation, Beratung und Wohnen.

Kontaktinformationen der Autismuskompetenzzentren in den bayerischen Bezirken:

Vernetzung

Viele Disziplinen, Fachbereiche und Versorgungsebenen können an dem komplexen Diagnoseprozess (inkl. Komorbiditäten) sowie an den erforderlichen Therapie- und Unterstützungsleistungen im Alltag, die Autistinnen und Autisten im Laufe ihres Lebens benötigen können, beteiligt sein. Daher ist eine regionale, überregionale und auch schnittstellenbezogene Vernetzung zwischen unterschiedlichen Fachkräften, Dienstleistern und Fördergebern sowie der organisierten Selbsthilfe von großer Bedeutung.

Die bayerischen Autismuskompetenzzentren verfügen über ein breites Netz in ihrer Region mit unterschiedlichen Leistungsträgern und -erbringern. Über das Kompetenznetzwerk und Hilfe der Beratungsstelle erfolgt auch eine Vermittlung in die organisierte Selbsthilfe. Zudem besteht auch ein Netzwerk zwischen den bayerischen Autismuskompetenzzentren untereinander. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Autismuskompetenzzentren.

Folgende Netzwerke verfügen über einen eigenen Internetauftritt:

 

(Früh-)Erkennung und Diagnostik

Eine frühe Erkennung von Autismus und eine anschließende korrekte und zügige Diagnostik ist Grundvoraussetzung jeder Versorgungsplanung für die Bereiche Therapie, Beratung, Inklusion und Förderung. Zentral ist auch eine Erkennung zu einem späteren Zeitpunkt, da viele Unterstützungsmöglichkeiten an eine Diagnose gekoppelt sind.

Früherkennung

Diagnostik

Die Diagnostik von Autismus sollte entweder in einem ausgewiesenen Zentrum (Klinik) oder durch erfahrene Fachärzte/ Fachärztinnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. (bei Erwachsenen) für Psychiatrie und Psychotherapie in Zusammenarbeit mit Psychologen/ Psychologinnen und Therapeuten/ Therapeutinnen durchgeführt werden.

  • Wenden Sie sich an Ihre Allgemeinärztin/ Ihren Allgemeinarzt; diese können Sie an spezialisierte Zentren, Fachärzte und -ärztinnen sowie Therapeuten und Therapeutinnen verweisen.
  • Oder kontaktieren Sie Ihre örtliche klinischen Versorgungseinrichtung. Eine Übersicht finden Sie auf der Website des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
  • Weitere Angebote der bayerischen Bezirke können Sie auf der Website des Bayerischen Bezirketag finden. 
  • Oder kontaktieren Sie das Autismus-Kompetenzzentrum in Ihrem Bezirk zur Beratung und weiteren Vermittlung.

 

Gesundheit

Therapie

Da die Ausprägung einer Autismusspektrumstörung (ASS) sehr unterschiedlich sein kann, erfordert sie eine medizinisches Vorgehen, das sich am Einzelfall und dem jeweiligen Entwicklungsstand orientiert.

Gemäß der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V. sind Leitlinien systematisch entwickelte Aussagen, die den gegenwärtigen Erkenntnisstand wiedergeben, um ärztliche Entscheidungsfindungen sowie Angehörige von weiteren Gesundheitsberufen und Betroffene für eine angemessene Versorgung bei spezifischen Gesundheitsproblemen zu unterstützen. Sie finden die Leitlinien für Diagnostik und Therapie von Autismusspektrumstörungen auf dem Portal der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V.:

S-3 Leitlinie Diagnostik (derzeit in Überarbeitung): https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/028-018

S-3 Leitlinie Therapie: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/028-047

In Bayern gibt es viele Kliniken und Ambulanzen, die auf die Versorgung von ASS spezialisiert sind. Regionale Unterstützungsangebot finden Sie auf den nachstehenden Webseiten:

Ergänzend gibt es in ganz Deutschland medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB). Dort werden Menschen mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung multidisziplinär und multiprofessionell versorgt. Hier können Sie ein MZEB in Ihrer Nähe finden: https://bagmzeb.de

Psychiatrisch- psychotherapeutische Versorgung

Autistinnen und Autisten können aufgrund ihres Autismus oder komorbider Beeinträchtigungen eine psychotherapeutische oder psychiatrische Versorgung oder Hilfeleistung benötigen. Zudem kann in psychiatrischen Krisensituationen, beispielsweise mit selbst- und fremdgefährdenden Verhaltensweisen, eine Krisenintervention bis hin zu einem Aufenthalt in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus nötig sein.

  • In Krisensituationen können Sie die Notfallstellen oder die Krisendienste Bayern kontaktieren: Telefon: 0800 - 655 3000
  • Einen Überblick über alle Krankenhäuser in Bayern finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
  • Bei der Suche nach qualifizierten Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen kann die Suchfunktion der Psychotherapeutenkammer helfen.
  • Bei der Suche nach einem Psychotherapieplatz für eine psychotherapeutische Behandlung unterstützt auch die Koordinationsstelle Psychotherapie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Telefon: 0921 88099-40410
  • Bei der Suche nach einem Termin bei einem/r Psychiater/in, Kinder- und Jugendpsychiater/in sowie Psychotherapeuten/in hilft die Terminservicestelle der KVB, Telefon: 116117 (24 Stunden erreichbar, 7 Tage die Woche)

Pflege

Für Menschen mit Pflegebedarf gibt es unterschiedliche Angebote, welche von ambulanter Pflege über Kurzzeitpflege bis hin zur stationären Pflege reichen. Die Entscheidung darüber, ob das Wohnen und Leben in einer ambulanten oder stationären Wohnform am individuellsten gestaltet werden kann, wird systemisch getroffen, sprich, diese hängt von mehreren Faktoren ab, wie z. B. von vorhandenen sozialen, finanziellen, psychischen und physischen Ressourcen, von Gestaltungsmöglichkeiten der häuslichen Umgebung (z. B. Barrierefreiheit), von der Verfügbarkeit von Pflege- bzw. Assistenzdiensten, u. v. m. Dabei findet jede Wohnform ihre Berechtigung. Entscheidend für eine adäquate Versorgung seitens der Betreuungs- und Pflegepersonen sind entsprechende Fachkenntnisse über unterschiedliche Formen von Autismus.

Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit:

 

Aus-, Fort- und Weiterbildung

Wissenschaftlich fundiertes und/oder multiperspektivisches, autismus-spezifisches Wissen stellt die Grundbasis für den gesamten Versorgungsprozess und die Interaktion mit Autistinnen und Autisten dar. Im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildung von Fachkräften ist die Wissensvermittlung zu Autismus daher von besonderer Bedeutung. Die Aufklärung sollte dabei neben der fachlichen Sicht (medizinisch, therapeutisch, pädagogisch) auch die Sicht der Betroffenen und deren Lebensumfeld enthalten, um dem komplexen Thema gerecht zu werden.

Informationen zu autismusspezifischer Aus-, Fort- und Weiterbildung finden Sie hier:


Daneben bestehen in Bayern und im gesamten Bundesgebiet viele weitere Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zum Thema Autismus (u.a. beim Bundesverband Autismus-Deutschland e.V. sowie beim Bildungswerk der Bayerischen Bezirke).
Auch die Selbsthilfeverbände bieten Informationen:

 

Schule

Autistische Schülerinnen und Schüler finden sich in allen Schularten Bayerns. Die Gestaltung des schulischen Lernens und des sozialen Miteinanders in der Schule orientiert sich dabei unter den jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort an Art und Schwere der Beeinträchtigung. Dabei stehen betroffenen Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten wie auch Schulen und Lehrkräften eine große Bandbreite an Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten offen. Hervorzuheben ist der Mobile Sonderpädagogische Dienst Autismus (MSD-A), der seit mehr als zehn Jahren Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler im Spektrum unterstützt.

Zu folgenden Bereichen finden Sie weiterführende Informationen unter den angegebenen Links:

 

Ausbildung und Studium

Die Phase der Ausbildung und des Studiums ist zentral für den weiteren Berufs- und Lebensverlauf. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu Ausbildung und Studium für Autistinnen und Autisten in Bayern.

Ausbildung

Studium

Informationen zu Studieren mit Behinderung finden Sie auf der Website von studieren in Bayern.

Oder auf der Website der Universität Würzburg.

 

Erwerbstätigkeit

Der Einstieg in die Arbeitswelt, der Verbleib bei oder der Wechsel zwischen Arbeitgebern und/oder Berufsbildern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stellt Autistinnen und Autisten häufig vor Herausforderungen. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Hinweise für Arbeitgeber/innen und Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten.

Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

 

Unterstützungsmöglichkeiten für Autistinnen und Autisten:

Autistinnen und Autisten stehen Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung, die über die allgemeine Eingliederungshilfe oder auch über das persönliche Budget ermöglicht werden können. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können unterstützt werden, Autistinnen und Autisten einzustellen.

  • Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unterstützt durch seine Leistungen die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und die Inklusion im Arbeitsleben. Es ist bei allen Fragen zur Schwerbehinderung im Berufsleben direkter Partner für Beschäftigte, für Arbeitgeber und für das betriebliche Integrationsteam. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website.
  • Informationen zum Thema Arbeitsassistenz finden Sie in der Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V.
  • Informationen zur Teilhabeberatung (EUTB)
  • Internetseite der Autismus Selbstvertretung Bayern e.V.
  • Webseite von autismus Bayern e.V.

 

Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Werk-/ und Förderstätten für behinderte Menschen (WfbM) bieten auch für Autistinnen und Autisten mit einer zusätzlichen Behinderung die Möglichkeit der beruflichen bzw. sozialen Teilhabe. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zu Werkstätten für behinderte Menschen.

  • Einen Überblick über einen Zusammenschluss von Träger in Bayern finden Sie auf der Seite des WfBM
  • Ein Verzeichnis anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderung finden Sie auf der Website der Agentur für Arbeit (Stand: Mai 2022)
  • Informationen zu Förderstätten
  • Informationen zu staatlichen Förderungen von Förderstätten

 

Assistenz und Individualbegleitung

Autistinnen und Autisten können über die gesamte Lebensspanne aufgrund von Einschränkungen im Alltag auf ein unterschiedliches Maß an Unterstützung angewiesen sein. Dies kann von Schulbegleitung über Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsassistenz, Hilfe bei der Haushaltsführung und beim Einkaufen, bei Umzügen, für Behördengänge, Arztbesuche oder Gespräche mit der Krankenkasse, bis hin zu Dolmetschertätigkeiten für Autistinnen und Autisten mit Kommunikationsschwierigkeiten oder wenig und nicht sprechende Autistinnen und Autisten im Alltag reichen.

Durch Begleitung und Unterstützung von Erwachsenen mit geistigen und/oder mit körperlichen sowie mit seelischen Behinderungen kann eine Persönliche Assistenz (auch genannt ‚Isolierte Teilhabeleistung‘) die soziale Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft stärken. Es werden außerdem verschiedene Formen der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Freizeit, Kindertagesstätte und Schule bereitgestellt.

  • Mehr Informationen zur Persönlichen Assistenz finden Sie in den Beschreibungen des Regierungsbezirks Oberbayern sowie auf den Internetseiten Ihres Regierungsbezirks.
  • Weitere Möglichkeiten zur Unterstützung im Alltag können Sie auf der Seite vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege abrufen.
  • Anlaufstellen für Hilfe durch Ambulante Pflegedienste 
  • Zentren für selbstbestimmtes Leben wie z.B. das ZSL Erlangen 

 

Wohnen

In jedem Alter ist Wohnen ein zentraler Bestandteil des Lebens und der Lebensqualität. Für erwachsene Autistinnen und Autisten verbessert ein von den Eltern unabhängiges Wohnen die Möglichkeit für ein selbstbestimmtes Leben. Je nach Betreuungsbedarf bieten die Einrichtungsträger und Dienste der Eingliederungshilfe unterschiedliche Wohnkonzepte und Angebote für Autistinnen und Autisten an. Die Angebotsvielfalt reicht von niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten bis hin zu intensiv betreuten Wohnformen.

 

Freizeit- und Tagesstruktur

Die Förderung sozialer Integration und Teilhabe von Autistinnen und Autisten im Kontext von Freizeitgestaltung und Tagesstruktur ist von großer Bedeutung. Viele Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe bieten hier Angebote an. Freizeitassistenz kann auch über das persönliche Budget beantragt werden. Der Vorteil hierbei ist, dass die betroffenen Personen den Einkauf von Leistungen aus dem Persönlichen Budget eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt regeln können.

  • Informationen zu Angeboten des StMAS
  • Auch die Dienste der regionalen und überregionalen offenen Behindertenarbeit bieten häufig spezifische Freizeit- und Tagesstrukturierende Angebote an
  • Weitere Informationen erhalten Sie auch durch ihren Regierungsbezirk

 

Selbsthilfe

Selbsthilfeangebote übernehmen eine wichtige Funktion innerhalb des Unterstützungssystems für Autistinnen und Autisten sowie Personen aus deren Lebensumfeld. Die Bedeutung der Partizipation von Autistinnen und Autisten und deren Angehörigen ist dabei fester Bestandteil aller Themen und Handlungsfelder. Der Ausbau und die Vernetzung der Angebote werden in der Strategie empfohlen und sollen umgesetzt werden.