Hauptinhalt
Besonderheiten im öffentlichen Dienst
Inhaltsverzeichnis
- Gleichstellung im öffentlichen Dienst
- Frauenanteil im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern
- Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst, Bayern
- Führungskräfte in Teilzeittätigkeit
- Elternschaft bei Führungskräften im öffentlichen Dienst, Bayern
- Gleichstellungsbeauftragte/Gleichstellungskonzepte
- Fünfter Gleichstellungsbericht
- Informationen
Gleichstellung im öffentlichen Dienst
Im öffentlichen Dienst hat Bayern selbst die Möglichkeit, die Bedingungen für Frauen und Männer rechtlich zu regeln und für Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit zu sorgen.
Mit dem 2006 geänderten und jetzt unbefristet geltenden Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern - kurz BayGlG - wurde dafür 1996 der entscheidende Grundstein gelegt.
Der Fünfte Bericht der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG (Verweis auf Download am Schluss der Seite) wurde am 15. März 2016 im Bayerischen Landtag präsentiert.
Detailliert bilanziert der Bericht die tatsächliche Erreichung der Ziele des BayGlG zum Jahr 2014 sowie die Entwicklung seit dem vorangegangenen Vierten Bericht.
Als Schwerpunktthema des Fünften Berichts wurde der Anteil von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst untersucht.
Erstmals wurden flächendeckend Daten zu tatsächlichen Führungspositionen in den oberen drei Führungsebenen erhoben. Um genauere Aussagen zu ermöglichen, wurden erstmals auch durchgängig (soweit möglich) gesonderte Zahlen für den schulischen Bereich und die übrige bayerische Staatsverwaltung ermittelt.
Hier können Sie den Fünften Gleichstellungsbericht herunterladen.
Frauenanteil im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern
Bedienstete sowie Frauenanteile im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern nach Art des Dienstverhältnisses im Zeitraum 1999 bis 2014.
Mit einem Anteil von 52,4 Prozent ist erstmals die Mehrheit der knapp 340.000 Bediensteten des Freistaates Bayern weiblich.
Art des Dienstverhältnisses
Bedienstete 2014 | Frauenanteil in Prozent | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
gesamt | davon Frauen | 1999 | 2004 | 2009 | 2014 | |
Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter | 213.235 | 106.495 | 37,5 | 41,6 | 46,1 | 49,9 |
Auszubildende und Anwärter/-innen bei Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern | 17.868 | 10.637 | 58,7 | 54,6 | 62,2 | 59,5 |
Tarifbeschäftigte | 125.214 | 70.941 | 61,4 | 60,2 | 57,0 | 56,7 |
Auszubildende und Anwärter/-innen bei Tarifbeschäftigten | 3.501 | 1.965 | 61,6 | 55,5 | 53,0 | 56,1 |
Gesamt | 338.449 | 177.436 | 46,4 | 48,4 | 50,0 | 52,4 |
Auszubildende und Anwärter/-innen bei allen Dienstverhältnissen gesamt | 21.369 | 12.602 | 61,6 | 56,8 | 54,9 | 59,0 |
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 2014
Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst, Bayern
Aktuell werden 37,4 Prozent der erfassten Führungspositionen in der Verwaltung des Freistaates Bayern von Frauen ausgeübt. Im öffentlichen Dienst ohne Schulbereich sind es 24,7 Prozent.
Die bereits in den letzten Berichten festgestellte positive Entwicklung beim Anstieg der Frauenanteile in Führungspositionen hält weiter an, auch wenn der Anteil von Frauen in Führungspositionen generell noch zu niedrig ist.
Aus diesem Grund wurde im Ministerrat am 8. März 2016 folgender Beschluss gefasst:
„Jedes Ressort entwickelt für seinen Geschäftsbereich unter Beachtung des verfassungsrechtlich bindenden Leistungsprinzips Zielvorgaben, in welchem Umfang es den Frauenanteil in Führungspositionen erhöhen will. Diese Ziele sollen bis Ende 2020 erreicht werden.“
Die Staatsregierung wurde aufgefordert, dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag im Januar 2017 über die Umsetzung der vom Ministerrat beschlossenen freiwilligen Selbstverpflichtung zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu berichten.
Herr Ministerialdirektor Michael Höhenberger, der Amtschef des Sozialministeriums, hat diesen Anschlussbericht am 21.02.2017 im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes vorgestellt.
Frauenanteile in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern nach Verwaltungs- und Führungsebene, 2014
Oberste Verwaltungsebene
Führungskräfte gesamt | Frauen in Führungs- positionen | Frauenanteil in Führungspositionen (Prozent) | |
---|---|---|---|
Oberste Verwaltungsebene | 785 | 183 | 23,3 |
1. Führungsebene | 19 | 2 | 10,5 |
2. Führungsebene | 94 | 18 | 19,1 |
3. Führungsebene | 672 | 163 | 24,3 |
Mittlere Verwaltungsebene
Führungskräfte gesamt | Frauen in Führungs- positionen | Frauenanteil in Führungspositionen (Prozent) | |
---|---|---|---|
Mittlere Verwaltungsebene | 2.930 | 792 | 27,0 |
1. Führungsebene | 209 | 40 | 19,1 |
2. Führungsebene | 689 | 161 | 23,4 |
3. Führungsebene | 2.032 | 591 | 29,1 |
Untere Verwaltungsebene
Führungskräfte gesamt | Frauen in Führungs- positionen | Frauenanteil in Führungspositionen (Prozent) | |
---|---|---|---|
Untere Verwaltungsebene | 12.057 | 4.931 | 40,9 |
Untere Verwaltungsebene ohne Schulbereich | 4.033 | 939 | 23,3 |
1. Führungsebene ohne Schulbereich | 792 | 78 | 9,8 |
2. Führungsebene ohne Schulbereich | 841 | 151 | 18,0 |
3. Führungsebene ohne Schulbereich | 2.400 | 710 | 29,6 |
Untere Verwaltungsebene mit Schulbereich | 8.024 | 3.992 | 49,8 |
1. Führungsebene mit Schulbereich | 1.153 | 343 | 29,7 |
2. Führungsebene mit Schulbereich | 4.842 | 2.295 | 47,4 |
3. Führungsebene mit Schulbereich | 2.029 | 1.354 | 66,7 |
Öffentlicher Dienst des Freistaates Bayern gesamt | 15.772 | 5.906 | 37,4 |
Öffentlicher Dienst ohne Schulbereich | 7.748 | 1.914 | 24,7 |
Quelle: Personaldaten der Ressorts des Freistaates Bayern 2014.
Angaben ohne beurlaubtes Personal und Personal der Landratsämter. Berechnung Prognos.
Führungskräfte in Teilzeittätigkeit
Frauen übernehmen nach wie vor die Hauptlast bei familiären Aufgaben wie der Sorge für Kinder oder der Pflege von Angehörigen. Trotzdem möchten viele weiterarbeiten und Karriere machen. Hierfür sind die vielfältigen Teilzeitmodelle eine Voraussetzung.
Auf sämtlichen Verwaltungsebenen wie auch im Schulbereich sind auf der jeweils 1. Führungsebene maximal 4,7 Prozent der Frauen und 1,1 Prozent der Männer in Teilzeit tätig. Auf der obersten Verwaltungsebene sind auf der 1. und 2. Führungsebene überhaupt keine Männer oder Frauen in Teilzeit im Umfang unter 90 Prozent beschäftigt. Die höchsten Anteile an teilzeitbeschäftigten Frauen und Männern finden sich durchweg auf der jeweils 3. Führungsebene.
Tabellen: Anteil der Führungskräfte in Teilzeit (unter 90 %) nach Verwaltungs- und Führungsebenen und Geschlecht, 2014, in Prozent
Oberste Verwaltungsebene
Frauen Führungskräfte in Teilzeit | Vergleichsgruppe in Teilzeit | Männer Führungskräfte in Teilzeit (unter 90 %) | Vergleichsgruppe in Teilzeit (unter 90 %) | |
---|---|---|---|---|
1. Führungsebene | - | 26,1 | - | 1,8 |
2. Führungsebene | - | 26,1 | - | 1,8 |
3. Führungsebene | 13,6 | 26,1 | 0,8 | 1,8 |
Mittlere Verwaltungsebene
Frauen Führungskräfte in Teilzeit | Vergleichsgruppe in Teilzeit | Männer Führungskräfte in Teilzeit (unter 90 %) | Vergleichsgruppe in Teilzeit (unter 90 %) | |
---|---|---|---|---|
1. Führungsebene | 4,7 | 36,4 | 1,1 | 4,3 |
2. Führungsebene | 17,9 | 41,3 | 1,0 | 5,3 |
3. Führungsebene | 27,8 | 41,3 | 2,6 | 5,3 |
Untere Verwaltungsebene: Verwaltung ohne Schulbereich
Frauen Führungskräfte in Teilzeit | Vergleichsgruppe in Teilzeit | Männer Führungskräfte in Teilzeit (unter 90 %) | Vergleichsgruppe in Teilzeit (unter 90 %) | |
---|---|---|---|---|
1. Führungsebene | 4,3 | 45,0 | - | 4,3 |
2. Führungsebene | 21,1 | 45,0 | 3,3 | 4,3 |
3. Führungsebene | 46,3 | 45,0 | 4,5 | 4,3 |
Untere Verwaltungsebene: Schulbereich
Frauen Führungskräfte in Teilzeit | Vergleichsgruppe in Teilzeit | Männer Führungskräfte in Teilzeit (unter 90 %) | Vergleichsgruppe in Teilzeit (unter 90 %) | |
---|---|---|---|---|
1. Führungsebene | 1,2 | 35,8 | 0,1 | 6,4 |
2. Führungsebene | 10,2 | 44,0 | 1,3 | 6,5 |
3. Führungsebene | 27,4 | 44,0 | 2,7 | 6,5 |
Elternschaft bei Führungskräften im öffentlichen Dienst, Bayern
Ein deutlicher Zusammenhang zeigt sich bei weiblichen Führungskräften vor allem zwischen Elternschaft und exponierten Führungspositionen. Auf sämtlichen Verwaltungsebenen ist der Anteil der Mütter an den weiblichen Führungskräften auf der 1. Führungsebene geringer als auf der 2. und 3. Führungsebene. In den obersten Dienstbehörden ist der Mütteranteil auch auf der 2. Führungsebene deutlich niedriger als auf der 3. Führungsebene.
Tabelle: Anteile der Eltern* in Führungspositionen nach Verwaltungs- und Führungsebenen, 2014, in Prozent
Oberste Verwaltungsebene
Anteil der Mütter an den Frauen | Anteil der Väter an den Männern | |
---|---|---|
1. Führungsebene | - | 76,5 |
2. Führungsebene | 22,2 | 82,9 |
3. Führungsebene | 42,9 | 71,5 |
Mittlere Verwaltungsebene
Anteil der Mütter an den Frauen | Anteil der Väter an den Männern | |
---|---|---|
1. Führungsebene | 42,5 | 92,9 |
2. Führungsebene | 52,2 | 79,5 |
3. Führungsebene | 45,3 | 70,7 |
Untere Verwaltungsebene: Verwaltung ohne Schulbereich
Anteil der Mütter an den Frauen | Anteil der Väter an den Männern | |
---|---|---|
1. Führungsebene | 51,3 | 88,0 |
2. Führungsebene | 63,6 | 76,7 |
3. Führungsebene | 60,7 | 79,8 |
Untere Verwaltungsebene: Schulbereich
Anteil der Mütter an den Frauen | Anteil der Väter an den Männern | |
---|---|---|
1. Führungsebene | 54,8 | 85,7 |
2. Führungsebene | 68,0 | 85,8 |
3. Führungsebene | 68,5 | 87,1 |
* Ausgewiesen sind die Anteile der Mütter an allen Frauen bzw. der Väter an allen Männern der jeweiligen Führungsebene. Die ausgewiesenen Elternanteile sind möglicherweise geringfügig untererfasst. (vgl. Fußnoten 2 und 3 auf Seite 20 in diesem Bericht).
Arbeitsumfang der Bediensteten in der gesamten öffentlichen Verwaltung
Die Anteile der geringfügig Beschäftigten an den Bediensteten in der gesamten öffentlichen Verwaltung Bayerns sind bei Männern und Frauen mit 5,7 Prozent bzw. 5,4 Prozent etwa gleich groß. Bedienstete in Altersteilzeit sind bei dieser Auswertung nicht berücksichtigt.
Tabelle: Bedienstete in der gesamten öffentlichen Verwaltung Bayerns nach Arbeitszeitumfang, 2013, in Prozent
Bedienstet gesamt
Vollzeit (90% bis 100%) | Teilzeit (50% bis unter 90%) | Teilzeit (unter 50 %) | geringfügig Beschäftigte | |
---|---|---|---|---|
Frauen | 46,4 | 37,8 | 10,3 | 5,4 |
Männer | 85,5 | 6,8 | 2,1 | 5,7 |
Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter
Vollzeit (90% bis 100%) | Teilzeit (50% bis unter 90%) | Teilzeit (unter 50%) | geringfügig Beschäftigte | |
---|---|---|---|---|
Frauen | 56,6 | 35,5 | 7,9 | 0,0 |
Männer | 95,6 | 4,2 | 0,1 | 0,0 |
Tarifbeschäftigte
Vollzeit (90% bis 100%) | Teilzeit (50% bis unter 90%) | Teilzeit (unter 50%) | geringfügig Beschäftigte | |
---|---|---|---|---|
Frauen | 41,6 | 38,9 | 11,5 | 8,0 |
Männer | 77,4 | 8,8 | 3,6 | 10,1 |
Bedienstete in Altersteilzeit
Die Inanspruchnahme von Altersteilzeitmodellen ist in der öffentlichen Verwaltung in Bayern insgesamt rückläufig.
Tabelle: Bedienstete in Teilzeit in der gesamten öffentlichen Verwaltung Bayerns nach Teilzeit Gesamt und Altersteilzeit und Geschlecht, 2003 – 2013, in Prozent
Männer
Altersteilzeit | Reduzierte Arbeitszeit | |
---|---|---|
2013 | 19,7 | 80,3 |
2008 | 29,9 | 70,1 |
2003 | 44,9 | 55,1 |
Frauen
Altersteilzeit | Reduzierte Arbeitszeit | |
---|---|---|
2013 | 4,6 | 95,4 |
2008 | 7,2 | 92,8 |
2003 | 7,2 | 92,8 |
Gleichstellungsbeauftragte/Gleichstellungskonzepte
Zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten und Aufstellung von Gleichstellungskonzepten verpflichtet sind:
- Oberste Landesbehörden
- Dienststellen mit Personalbefugnis (nicht nur geringfügige Personalbefugnis) und regelmäßig mehr als 100 Beschäftigten.
Die Ressorts wurden bereits aufgefordert, eventuell vorhandene Vollzugslücken zu beseitigen. Dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag wird im Januar 2017 über den erreichten Umsetzungsstand berichtet.
Anteile der Dienststellen mit GB/AP nach Verwaltungsbereich und -ebene
Teilnehmende Dienststellen (Anzahl) | Dienststellen mit GB und / oder AP | Dienststellen ohne GB / AP | |||
---|---|---|---|---|---|
Anzahl | Anteil (Prozent) | Anzahl | Anteil (Prozent) | ||
Dienststellen des Freistaates gesamt | 631 | 557 | 88,3 | 74 | 11,7 |
Oberste Verwaltungsebene | 13 | 13 | 100,0 | 0 | 0,0 |
Mittlere Verwaltungsebene | 117 | 111 | 94,9 | 6 | 5,1 |
Untere Verwaltungsebene | 501 | 433 | 86,4 | 68 | 13,6 |
Mittelbare Staatsverwaltung | 65 | 54 | 83,1 | 11 | 16,9 |
Kommunale Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - |
Bezirke, Landkreise und kreisfreie Gemeinden | 80 | 78 | 97,5 | 2 | 2,5 |
Kreisangehörige Gemeinden / Verwaltungsgemeinschaften | 540 | 140 | 25,9 | 400 | 74,1 |
Quelle: Online-Befragung der Dienststellenleitungen des Freistaates Bayern und der kommunalen Gebietskörperschaften 2015, Berechnung Prognos.
Dienststellen mit Gleichstellungskonzept nach rechtlicher Verpflichtung sowie Verwaltungsbereich und -ebene, in Prozent
Dienststellen mit Gleichstellungskonzept | |||
---|---|---|---|
Alle Dienststellen | Dienststellen mit rechtlicher Verpflichtung | Dienststellen ohne rechtliche Verpflichtung | |
Dienststellen gesamt | 27,9 | 78,4 | 19,6 |
Dienststellen des Freistaates | 40,4 | 76,7 | 36,6 |
Oberste Verwaltungsebene | 92,3 | 92,3 | - |
Mittelbare Verwaltungsebene | 65,0 | 88,9 | 57,8 |
Untere Verwaltungsebene | 33,3 | 50,0 | 32,6 |
Mittelbare Staatsverwaltung | 60,0 | 68,9 | 40,0 |
Kommunale Gebietskörperschaften | 11,8 | - | - |
Bezirke, Landkreise und kreisfreie Gemeinden | 85,0 | 85,0 | - |
Kreisangehörige Gemeinden/VG | 0,9 | - | 0,9 |
Die rechtliche Verpflichtung der Dienststellen zur Erstellung eines Gleichstellungskonzeptes wurde in der Befragung nicht direkt erfasst, sondern mittels der Personalbefugnisse, der Dienststellengröße und dem Bereich bzw. der Ebene der Dienststellen abgeleitet. Quelle: Online-Befragung der GB der Dienststellen des Freistaates Bayern und der kommunalen Gebietskörperschaften 2015, Berechnung Prognos.
Fünfter Gleichstellungsbericht
Der Fünfte Bericht über die Umsetzung des BayGlG wurde am 8. März 2016 im Ministerrat beschlossen und am 15. März 2016 im Bayerischen Landtag, im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes, vorgestellt.
Fünfter Gleichstellungsbericht der Bayerischen Staatsregierung
Hier können Sie den Fünften Gleichstellungsbericht und weitere Informationen herunterladen:
Informationen
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Dienst in Bayern:
- Bayerisches Gleichstellungsgesetz, BayGIG
- Gesetz zur Änderung des BayGlG, 2006
- Vollzugshinweise zu den Änderungen des BayGIG, 2006
- Arbeitshilfe zur Umsetzung des BayGlG, 2000
- Vierter Gleichstellungsbericht, Berichtszeitraum 2005-2009
- Dritter Gleichstellungsbericht, Berichtszeitraum 1996-2004
- Zweiter Gleichstellungsbericht, Berichtszeitraum 1999-2002
- Erster Gleichstellungsbericht, Berichtszeitraum 1996-1999