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Scharf: „Ferienjobben und Zukunft schnuppern!“

Arbeitsministerin informiert über Chancen und Voraussetzungen für Ferienjobs

214.22

Für viele Schülerinnen und Schüler in Bayern sind die Sommerferien Ferienjob-Zeit. Sie verdienen sich in der schulfreien Zeit Geld dazu und erfüllen sich den einen oder anderen Wunsch. Gut so, sagt Arbeitsministerin Ulrike Scharf. Denn: „Ferienjobs sind nicht nur ein schöner Zusatzverdienst. Sie sind auch eine ideale Gelegenheit, erste Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt zu sammeln und Berufe kennenzulernen. Schülerinnen und Schüler schnuppern auf diese Weise in ihre eigene Zukunft hinein! Wichtig ist dabei natürlich, dass die Erholung nicht auf der Strecke bleibt.“

Schülerinnen und Schüler ab einem Alter von 15 Jahren dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen pro Jahr arbeiten – nicht mehr vollzeitschulpflichtige Schülerinnen und Schüler (in Bayern nach neun Schuljahren) auch länger. Sie dürfen acht Stunden täglich zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden. Wer in Gaststätten einen Job findet und bereits 16 Jahre alt ist, darf dort sogar bis 22 Uhr arbeiten. Gefährliche Arbeiten sowie beispielsweise Fließband- oder Akkordarbeit sind nicht erlaubt. Für Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren gelten strengere Regelungen. Sie dürfen nur mit leichten und geeigneten Freizeitjobs höchstens zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr beschäftigt werden, dafür aber das ganze Jahr über. Zulässig sind beispielsweise Werbeprospekte austragen, Babysitten oder Nachhilfeunterricht geben. Wochenendarbeit ist grundsätzlich tabu. Ausnahmen bestehen aber beispielsweise für Gaststätten, bei Sportveranstaltungen oder in der Landwirtschaft. Arbeiten im Handel sind am Wochenende nur an Samstagen erlaubt.

Weitere Informationen finden Sie unter Kinder- und Jugendarbeitsschutz