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Scharf: „Unsere solidarische und leistungsgerechte Gesellschaft ist bedroht!“

Ministerin fordert, Bürgergeld grundsätzlich neu zu denken

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Bayerns Arbeits- und Sozialministerin Ulrike Scharf betont zur in dieser Woche stattfindenden ASMK in Berlin: „Das Bürgergeld muss grundsätzlich neu gedacht werden. Unsere solidarische und leistungsgerechte Gesellschaft ist bedroht – diese Entwicklung muss gestoppt werden. Die Balance zwischen Solidarität und Leistungsgerechtigkeit darf nicht weiter unter Druck geraten. Unser starker Sozialstaat kann hilfsbedürftige Menschen nur dann unterstützen, wenn unsere Wirtschaft stark ist, wenn es Menschen gibt, die arbeiten und Steuern zahlen! Leistung, Fleiß und gezielte Anreize zur Arbeit dürfen nicht ins Hintertreffen geraten. Die Frage nach dem Sinn der Arbeit im Vergleich zum Bezug von Sozialleistungen darf nicht gestellt werden! Menschen in Arbeit zu bringen ist das oberste Ziel. Vom Prinzip des „Förderns und Forderns“ dürfen wir dabei nicht abrücken. Das Bürgergeld muss als existenzsichernde Hilfeleistung ausgestaltet sein und gleichzeitig die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahren. Die Bundesregierung handelt in dieser haushaltspolitisch dramatischen Situation aber nicht entsprechend den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft! Das Bürgergeld setzt die falschen Anreize – die Richtung stimmt nicht. Mit diesem Bürgergeld können wir die benötigte kraftvolle Hilfe für die Schwachen in unsere Gesellschaft nicht leisten. Die Grundsätze der Eigenverantwortung, des Leistungsprinzips und der Mitwirkungspflichten müssen oberste Maxime sein.“

Konkret fordert Ministerin Scharf: „Ich fordere eine deutliche Verschärfung der Mitwirkungspflichten. Das Nichterscheinen bei der ersten Gesprächseinladung darf nicht folgenlos bleiben. Die fehlende Prüfung der Angemessenheit der Wohnung ist fernab jeglicher Realität und konterkariert das Ziel das „System Bürgergeld“ möglichst schnell wieder zu verlassen. Die aktuell gültige einjährige Karenzzeit muss auf sechs Monate verkürzt und auf bestimmte Personengruppen, z.B. Beschäftige oder Selbstständige, die ergänzend Bürgergeld beziehen, beschränkt werden. Das Wohnen in einer Luxusvilla ist von Beginn an auszuschließen. Im Falle eines Umzugs muss die Karenzzeit unverzüglich enden.“

Im Hinblick auf die Vermögensanrechnung erklärt die Arbeitsministerin: „Es ist den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in unserem Land nicht vermittelbar, dass keine Prüfung, außer bei erheblichem Vermögen, vorgenommen wird. Unser sozialer Frieden ist gefährdet. Es werden arbeits- und sozialpolitisch in Zeiten des branchenübergreifenden Fach- und Arbeitskräftemangels die falschen Signale gesendet. Die derzeitige Regelung muss gestrichen, zeitlich und inhaltlich anders ausgestaltet werden.“

„Ziel der ursprünglichen Reform des Bürgergelds war es, die Betreuung der Leistungsbeziehenden zu verbessern. Ohne eine höhere finanzielle Ausstattung der Jobcenter wird das derzeitige Bürgergeld diesem Anspruch aber in keiner Weise gerecht. Den Menschen schnellstmöglich Arbeit zu vermitteln, dabei gezielt zu unterstützen und intensiv zu betreuen muss der rote Faden sein, der sich durch das Konzept Bürgergeld zieht. Der Bund muss dafür die Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudgets erhöhen. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ muss von den Jobcentern auch wirklich gelebt werden können und darf nicht immer weiter ins Abseits gedrängt werden“, so Scharf weiter.

Ministerin Scharf wirbt um Unterstützung einer von Bayern ausgehenden Bundesratsinitiative zur Neuausrichtung des Bürgergelds. Ministerin Scharf sagt: „Der Freistaat Bayern wird eine Bundesratsinitiative zur Weiterentwicklung des Bürgergelds auf den Weg bringen. Für mich ist dabei klar, dass die Bundesregierung neben den bereits genannten Stellschrauben auch bei Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz gefordert ist. Neu ankommende ukrainische Geflüchtete dürfen nicht mehr privilegiert in den Bürgergeldbezug fallen. Auch muss dringend geprüft werden, inwiefern die aktuell geplante Erhöhung des Regelsatzes bei sinkender Inflation und der aktuellen Haushaltslage im Bund noch angemessen ist.“