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Arbeitsmarktpolitik
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Foto: StMAS
Aktuelles
Bayerns Arbeitsmarkt im Februar 2023
- Die Arbeitslosenquote liegt im Februar wie im Vormonat bei 3,6 %. Der Arbeitsmarkt präsentiert sich trotz der großen wirtschaftlichen und politischen Unsicherheiten weiterhin robust.
- Mit aktuell 268.995 Personen sinkt die durch den Winter bestimmte Arbeitslosigkeit im Vormonatsvergleich saisonüblich nur leicht (- 2.294 Menschen bzw. - 0,8 %).
- Im Vergleich zum Vorjahr ist die Arbeitslosigkeit angestiegen. Gegenüber Februar 2022 hat sich die Arbeitslosigkeit um rund 22.700 Personen bzw. 9,2 % erhöht. Der überwiegende Teil dieses Anstieges erklärt sich mit der Registrierung von ukrainischen Geflüchteten. Ohne diesen Personenkreis wäre die Arbeitslosigkeit zum Vorjahr nur um rund 1.400 Personen bzw. 0,6 % gestiegen.
Foto: StMAS
- Bayern hat weiterhin bundesweit die geringste Arbeitslosenquote, sie liegt weit unter dem Bundesdurchschnitt (5,7 %). Bayern hat auch eine deutlich geringere Arbeitslosenquote als Baden-Württemberg (3,8 %).
- Im Vergleich der Regierungsbezirke hat Schwaben mit 3,1 % die niedrigste Arbeitslosenquote. Die höchste Arbeitslosenquote weist im Februar 2023 der Regierungsbezirk Niederbayern mit 4,1 % auf, der regelmäßig besonders stark von der Winterarbeitslosigkeit betroffen ist.
- Die Spreizung zwischen den Regierungsbezirken von aktuell 1,0 %-Punkten bewegt sich weiterhin auf sehr niedrigem Niveau.
Im Berichtszeitraum können 35 der insgesamt 96 Landkreise und kreisfreien Städte (rd. 36 %) eine Arbeitslosenquote von unter 3,0 % vorweisen. Die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Eichstätt, Main-Spessart, und Pfaffenhofen an der Ilm haben mit einer Arbeitslosenquote von jeweils 2,2 % bundesweit die geringsten Werte.
3,5 %
4,4 %
4,6 %
3,4 %
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2,2 %
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2,2 %
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3,5 %
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3,2 %
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3,6 %
2,7 %
3,5 %
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3,2 %
3,9 %
3,7 %
3,8 %
3,8 %
5,1 %
4,8 %
4,0 %
5,1 %
5,9 %
3,9 %
2,8 %
2,7 %
2,9 %
2,6 %
2,6 %
2,5 %
2,3 %
4,0 %
6,0 %
6,6 %
3,7 %
3,6 %
3,4 %
2,9 %
3,1 %
2,6 %
3,6 %
2,2 %
2,8 %
2,4 %
5,5 %
4,4 %
3,6 %
3,7 %
2,8 %
2,8 %
2,8 %
2,3 %
2,5 %
2,8 %
2,7 %
2,3 %
2,3 %
2,3 %
2,6 %
2,0 % bis 2,9 %
3,0 % bis 3,9 %
4,0 % bis 4,9 %
5,0 % und höher
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Ingolstadt, Stadt | 3,5 % |
München, Landeshauptstadt, Stadt | 4,4 % |
Rosenheim, Stadt | 4,6 % |
Altötting | 3,4 % |
Berchtesgadener Land | 4,4 % |
Bad Tölz-Wolfratshausen | 2,2 % |
Dachau | 2,5 % |
Ebersberg | 2,4 % |
Eichstätt | 2,2 % |
Erding | 2,3 % |
Freising | 2,9 % |
Fürstenfeldbruck | 3,1 % |
Garmisch-Partenkirchen | 3,9 % |
Landsberg am Lech | 2,7 % |
Miesbach | 3,0 % |
Mühldorf a.Inn | 3,8 % |
München | 2,7 % |
Neuburg-Schrobenhausen | 2,8 % |
Pfaffenhofen a.d.Ilm | 2,2 % |
Rosenheim | 2,7 % |
Rosenheim | 2,7 % |
Starnberg | 3,4 % |
Traunstein | 3,2 % |
Weilheim-Schongau | 3,0 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Landshut, Stadt | 5,4 % |
Passau, Stadt | 5,5 % |
Straubing, Stadt | 5,7 % |
Deggendorf | 4,0 % |
Freyung-Grafenau | 4,4 % |
Kelheim | 3,5 % |
Landshut | 3,2 % |
Passau | 4,1 % |
Regen | 5,1 % |
Rottal-Inn | 4,0 % |
Straubing-Bogen | 3,7 % |
Dingolfing-Landau | 3,5 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Amberg, Stadt | 5,0 % |
Regensburg, Stadt | 4,3 % |
Weiden i.d.OPf., Stadt | 5,5 % |
Amberg-Sulzbach | 3,2 % |
Cham | 4,3 % |
Neumarkt i.d.OPf. | 2,7 % |
Neustadt a.d.Waldnaab | 3,6 % |
Regensburg | 2,7 % |
Schwandorf | 3,5 % |
Tirschenreuth | 4,1 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Bamberg, Stadt | 4,5 % |
Bayreuth, Stadt | 5,1 % |
Coburg, Stadt | 6,5 % |
Hof, Stadt | 6,0 % |
Bamberg | 2,8 % |
Bayreuth | 3,7 % |
Coburg | 3,8 % |
Forchheim | 3,2 % |
Hof | 3,9 % |
Kronach | 3,7 % |
Kulmbach | 3,8 % |
Lichtenfels | 3,8 % |
Wunsiedel i.Fichtelgebirge | 5,1 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Ansbach, Stadt | 4,8 % |
Erlangen, Stadt | 4,0 % |
Fürth, Stadt | 5,1 % |
Nürnberg, Stadt | 5,9 % |
Schwabach, Stadt | 3,9 % |
Ansbach | 2,8 % |
Erlangen-Höchstadt | 2,7 % |
Fürth | 2,9 % |
Nürnberger Land | 2,6 % |
Nürnberger Land | 2,6 % |
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim | 2,5 % |
Roth | 2,3 % |
Weißenburg-Gunzenhausen | 4,0 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Aschaffenburg, Stadt | 6,0 % |
Schweinfurt, Stadt | 6,6 % |
Würzburg, Stadt | 3,7 % |
Aschaffenburg | 3,6 % |
Bad Kissingen | 3,4 % |
Rhön-Grabfeld | 2,9 % |
Haßberge | 3,1 % |
Kitzingen | 2,6 % |
Miltenberg | 3,6 % |
Main-Spessart | 2,2 % |
Schweinfurt | 2,8 % |
Würzburg | 2,4 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Augsburg, Stadt | 5,5 % |
Kaufbeuren, Stadt | 4,4 % |
Kempten (Allgäu), Stadt | 3,6 % |
Memmingen, Stadt | 3,7 % |
Aichach-Friedberg | 2,8 % |
Augsburg | 2,8 % |
Dillingen a.d.Donau | 2,8 % |
Günzburg | 2,3 % |
Neu-Ulm | 2,5 % |
Lindau (Bodensee) | 2,8 % |
Ostallgäu | 2,7 % |
Unterallgäu | 2,3 % |
Unterallgäu | 2,3 % |
Donau-Ries | 2,3 % |
Oberallgäu | 2,6 % |
Foto: StMAS
- Es zeigt sich weiterhin ein sehr hoher Arbeits- und Fachkräftebedarf. Es wurden mehr Arbeitsstellen gemeldet als im Vorjahr (+ 2,6 %). Die Arbeitskräftenachfrage konzentriert sich insbesondere auf Fachkräfte. Der Stellenbestand befindet sich mit rund 150.100 gemeldeten offenen Stellen im Februar weiterhin auf Rekordhoch. Im Vergleich zum Januar 2023 sind rund 3.100 bzw. 2,1 % mehr Stellen im Bestand.
- Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bayern liegt nach den aktuellsten hochgerechneten Daten im Dezember 2022 bei 5,9 Millionen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Plus von 90.100 bzw. 1,6 %.
- Bei einer Jugendarbeitslosenquote von 2,8 % sind rund 3.400 junge Menschen mehr arbeitslos als im Vorjahr. Dies ist ein Anstieg von 17,8 %. Die Arbeitslosigkeit der Älteren (50 Jahre und älter) ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen (+ 3,2 % bzw. + 3.246 Personen). Die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen reduziert sich im Vergleich zum Vorjahr leicht um 2,3 % bzw. absolut um 561 Menschen. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen liegt bei rund 60.200 und ist erfreulicherweise deutlich geringer als im Vorjahr (- 10,4 % bzw. absolut rund - 7.000). Die Zahl der arbeitslosen Ausländer liegt bei rund 101.200 Personen. Dies ist im Vorjahresvergleich - infolge der Registrierung Arbeitsloser mit ukrainischer Staatsbürgerschaft - ein deutlicher Anstieg um rund 25.300 Personen bzw. 33,4 %.
Die Quote (vorläufig hochgerechnete Werte) der erwerbsfähigen Hartz IV-Bezieher im Verhältnis zur Einwohnerzahl unter 65 Jahren ist in Bayern mit 3,6 % die mit großem Abstand niedrigste im Vergleich aller Bundesländer. Im Bund ist dieser Wert im Vergleich zu Bayern mit 7,2 % doppelt so hoch.
Informationen
Hier erhalten Sie aktuelle Meldungen, Zahlen und Statistiken zu Bayerns Arbeitsmarkt:
Gesetzlicher Mindestlohn
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) vom 11.08.2014 wurde zum 01.01.2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet eingeführt (Art. 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – MiLOG). Zum 01.01.2017 wurde der Mindestlohn auf 8,84 Euro erhöht.
Ausnahmen sind u. a. für Auszubildende, ehrenamtliche Tätigkeiten, Orientierungspraktika, verpflichtende Praktika im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung, Jugendliche bis 18 Jahre ohne abgeschlossene Ausbildung, Langzeitarbeitslose für die ersten 6 Monate der Beschäftigung sowie befristet für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller vorgesehen.
Abweichungen waren in einer Übergangszeit für maximal drei Jahre bis 31.12.2017 durch bundesweite Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene möglich, wenn sie als Mindestentgeltsätze nach den Regeln des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) erstreckt oder als Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt wurden. Seit 01.01.2017 mussten abweichende Regelungen mindestens ein Entgelt von brutto 8,50 Euro pro Stunde vorsehen. Seit 01.01.2018 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneingeschränkt.
Die Höhe des Mindestlohns wird regelmäßig (erstmals erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2017) von einer paritätisch besetzten und unabhängigen Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mindestlohnkommission besteht aus einer/einem Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten Mitgliedern und zwei beratenden Mitgliedern aus Kreisen der Wissenschaft (ohne Stimmrecht). Die stimmberechtigten Mitglieder der Kommission werden durch die Bundesregierung auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berufen.
Information
Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie weitere Informationen zum Mindestlohn.
Bilanz 2022
Der Arbeitsmarkt hat sich im Jahr 2022 zunehmend von den Auswirkungen der Corona-Pandemie erholt und die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Bayerns Arbeitsmarkt 2022
Arbeitsmarkt
Die Verbesserung der wirtschaftlichen und arbeitsmarktrelevanten Rahmenbedingungen ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe. Bayern bringt sich hier aktiv auf Bundesebene ein und entwickelt beispielsweise im Bereich der Langzeitarbeitslosen, Jugendlichen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch eigene Konzepte (wie die Arbeitsmarktinitiative Ältere und Arbeitswelt).
Auf Landesebene arbeitet die Bayerische Staatsregierung eng mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Die Zusammenarbeit wurde Ende 2004 in einer Vereinbarung geregelt und erfolgt seitdem im Wesentlichen über einen regelmäßigen Informationsaustausch und gemeinsame Initiativen.
Instrumente
Für eine nachhaltige Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist darüber hinaus eine innovative und für den bayerischen Arbeitsmarkt maßgeschneiderte aktive Arbeitsmarktpolitik notwendig. Die wichtigsten Instrumente dafür sind der Arbeitsmarktfonds (AMF) und der Europäische Sozialfonds (ESF). Kontinuierliche Beobachtungen des bayerischen Arbeitsmarkts, u. a. durch Auswertungen aus dem IAB-Betriebspanel für Bayern geben wichtige Hinweise zum Einsatz der Fördermittel. Ziel der Arbeitsmarktpolitik der Bayerischen Staatsregierung ist stets die Integration bzw. der Verbleib der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am ersten Arbeitsmarkt. Zielgruppen sind sowohl Arbeitslosengeld-I-Empfänger als auch Arbeitslosengeld-II-Empfänger (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Bereiche der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind beispielsweise berufliche Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung, Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Erwerbstätigen und kleinen und mittleren Unternehmen sowie arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit.
Information
Hier können Sie sich über die wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente informieren:
Fazit
Basis für eine positive Entwicklung am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt ist ein effizientes Zusammenwirken von Wirtschafts-, Fiskal-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik.
Entscheidend ist letztlich, dass Arbeits- und Ausbildungsplätze nicht durch die Politik, sondern durch die Unternehmen geschaffen werden. Ein wesentlicher Teil der Verantwortung für Beschäftigung trifft deshalb die Sozialpartner. Ihre Lohn- und Tarifpolitik entscheidet maßgeblich über die Arbeitsbedingungen und damit auch über die Verhältnisse am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt und den Umfang von Arbeitslosigkeit. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist in einer sozialen Marktwirtschaft eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der alle gesellschaftlichen Kräfte beitragen müssen.