Hauptinhalt
Infos zum Coronavirus
Inhaltsverzeichnis
- Aktuelle Informationen zur Kindertagesbetreuung
- Aktuelle Informationen für Menschen mit Behinderung
- Aktuelle Informationen zum Mutterschutz
- Allgemeinverfügungen zu den Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen
- Allgemeinverfügungen zur Arbeitszeit
- Informationen für Arbeitgeber, Kammern und Verbände zum Kurzarbeitergeld
- Informationen der Bayerischen Staatsregierung
- Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
- Informationen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
- Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Initiative "Unser Soziales Bayern: Wir helfen zusammen!"
Der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten wurde mit Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom 21. März 2020 ausgeweitet: In der Gesundheitsversorgung und der Pflege kann es aufgrund der aktuellen Krisensituation und der in diesem Rahmen ergriffenen Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zu einem steigenden Personalbedarf kommen. In diesen beiden Bereichen besteht daher ab Montag, dem 23. März 2020 die Berechtigung zur Notbetreuung schon dann, wenn nur ein Elternteil in einem der abschließend genannten Bereiche der kritischen Infrastruktur tätig ist.
Die Informationen zum Mutterschutz wurden am 24. März 2020 aktualisiert und ergänzt.
Aktuelle Informationen zur Kindertagesbetreuung
Grundsätzlich gilt von Montag, den 16. März 2020, bis Sonntag, den 19. April 2020, ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten. Ein Betretungsverbot für Beschäftigte gibt es nicht.
Eine Notbetreuung wird angeboten, wenn
- ein Erziehungsberechtigter im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist oder
- beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind.
Der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten wurde mit Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom 21. März 2020 ausgeweitet: In der Gesundheitsversorgung und der Pflege kann es aufgrund der aktuellen Krisensituation und der in diesem Rahmen ergriffenen Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zu einem steigenden Personalbedarf kommen. In diesen beiden Bereichen besteht daher ab Montag, dem 23. März 2020 die Berechtigung zur Notbetreuung schon dann, wenn nur ein Elternteil in einem der abschließend genannten Bereiche der kritischen Infrastruktur tätig ist.
Die Gesundheitsversorgung umfasst auch den Rettungsdienst. Die Pflege umfasst insbesondere die Altenpflege, die Behindertenhilfe, die kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe und das Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen).
Zu den sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der sonstigen Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf), des Personen- und Güterverkehrs (z.B. Fernverkehr, Piloten und Fluglotsen), der Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation) und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. In diesen Bereichen wird weiterhin auf beide Erziehungsberechtigte des Kindes abgestellt, im Fall von Alleinerziehenden auf den oder die Alleinerziehende.
Voraussetzung der Notbetreuung ist weiter, dass das Kind
- keine Krankheitssymptome aufweist,
- nicht in Kontakt zu infizierten Personen steht bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und das Kind keine Krankheitssymptome aufweist, und
- sich nicht in einem Gebiet aufgehalten hat, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet beim Robert-Koch-Institut) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sich keine Krankheitssymptome zeigen.
Für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten bedeutet dies, dass die Kinder, die vom Betretungsverbot ausgenommen sind, in der Kindertageseinrichtung betreut werden, die sie gewöhnlich besuchen. Es sind also keine speziellen Notfallkitas eingerichtet, sondern jede Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte stellt eine entsprechende Notbetreuung sicher.
Sie haben Fragen? FAQs zum Coronavirus im Zusammenhang mit der Kindertagesbetreuung
- Erklärung zur Berechtigung einer Notbetreuung zur Abgabe in den Betreuungseinrichtungen, 21.03.2020 (PDF)
Die geltende Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 13. März 2020, in der geänderten Fassung vom 21. März 2020, finden Sie auf der Seite: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Im Folgenden finden Sie das Informationsblatt für Eltern zum Herunterladen:
Im Folgenden finden Sie das Informationsblatt für Eltern zum Herunterladen:
- Coronavirus: Informationsblatt für Eltern, 21.03.2020 (PDF)
- Leichte Sprache – Coronavirus: Informationsblatt für Eltern, 17.03.2020 (PDF)
- Englische Version – Coronavirus: Information sheet for parents, 21.03.2020 (PDF)
- Französische Version – Coronavirus: fiche d'information pour les parents, 21.03.2020 (PDF)
- Italienische Version – Coronavirus: foglio informativo per i genitori, 21.03.2020 (PDF)
- Türkische Version – Koronavirüs: Ebeveynler için bilgi formu, 21.03.2020 (PDF)
- Polnische Version – Koronawirus: Informacje dla rodziców, 21.03.2020 (PDF)
Aktuelle Informationen für Menschen mit Behinderung
Die geltende Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege in Bezug auf die Einschränkungen von Besuchsrechten für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen finden Sie auf der Seite: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
- Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung zu Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie im Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen, Förderstätten sowie Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke vom 20. März 2020 (PDF)
- Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie im Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen, Förderstätten sowie Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke vom 17. März 2020 (PDF)
- Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung über die Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen vom 17. März 2020 (PDF)
- Allgemeinverfügung des StMGP zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen vom 13.03.2020 (PDF)
Eine Übersicht über in Gebärdensprache übersetzte Pressekonferenzen und Videobotschaften des Ministerpräsidenten sowie wichtige Mitteilungen in leichter Sprache zum Download finden Sie auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung.
Im Folgenden finden Sie die Informationen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache:
- Video in Gebärdensprache: Videobotschaft des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, 22.03.2020
- Video in Gebärdensprache: Pressekonferenz zur Ausgangsbeschränkung in Bayern, 20.03.2020
- Video in Gebärdensprache: Stellungnahme der bayerischen Sozialministerin Carolina Trautner, 19.03.2020
- Video in Gebärdensprache: Regierungserklärung des bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, 19.03.2020
- Gebärdensprache: FAQs zu Sars-CoV-2
- Video in Gebärdensprache: Ministerpräsident Dr. Söder zur Corona-Krise, 17.03.2020
- Video in Gebärdensprache: Pressekonferenz zum Coronavirus, 13. März 2020
Leichte Sprache:
- Leichte Sprache: Information zur Schließung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, 20.03.2020 (PDF)
- Leichte Sprache: Informationen zum Coronavirus
- Leichte Sprache: Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung, 16.03.2020(PDF)
Aktuelle Informationen zum Mutterschutz
Allgemeinverfügungen zu den Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen
- Änderung zur Allgemeinverfügung zu den Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, 17.03.2020 (PDF)
- Allgemeinverfügung zu den Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, 16.03.2020 (PDF)
Allgemeinverfügungen zur Arbeitszeit
Ausnahmebewilligung für Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit, den Ruhepausen und Ruhezeiten sowie der Sonn- und Feiertagsruhe:
- Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern, 17.03.2020 (PDF)
- Bekanntmachung der Regierung von Niederbayern, 17.03.2020 (PDF)
- Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken, 17.03.2020 (PDF)
- Bekanntmachung der Regierung von Mittelfranken, 17.03.2020 (PDF)
- Bekanntmachung der Regierung von Oberfranken, 17.03.2020 (PDF)
- Bekanntmachung der Regierung von Schwaben, 17.03.2020 (PDF)
- Bekanntmachung der Regierung von der Oberpfalz, 17.03.2020 (PDF)
Informationen für Arbeitgeber, Kammern und Verbände zum Kurzarbeitergeld
Informationen zum Kurzarbeitergeld (KUG), zum Anzeigen oder Beantragen von Kurzarbeit finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit:
- Informationen und FAQs für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
- Video: So beantragen Sie Kurzarbeitergeld
- Merkblatt zum Kurzarbeitergeld (PDF)
- Kurzvideo: Voraussetzungen und Antragsstellung
Ansprechpartner für Unternehmen/Betriebe
Unternehmen/Betriebe wenden sich an Ihre lokalen Ansprechpartner in den Agenturen für Arbeit vor Ort zu Fragen rund um das Thema Kurzarbeitergeld. Sollten die Ansprechpartner nicht bekannt sein, nutzen Diese bitte die kostenfreie Rufnummer unter 0800 45555 20, dort werden sie an ihre regionale Agentur für Arbeit weitergeleitet.
Ansprechpartner für Ministerien/Kammern/Verbände
Für Fragen von übergeordneter Bedeutung zum Thema „Kurzarbeitergeld“ wurde die Rufnummer 0911 179 7010 eingerichtet. Hier stehen Ansprechpartner der Regionaldirektion Bayern für das Thema Kurzarbeitergeld zur Verfügung.
Informationen der Bayerischen Staatsregierung
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Infektionsmonitor Bayern - Das bayerische Gesundheitsministerium informiert Sie zu aktuellen Infektionskrankheiten und klärt Sie über Schutzmaßnahmen auf:
Informationen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Die allgemeinen Informationen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit finden Sie auf der Seite:
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
FAQs des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration finden Sie auf der Seite:
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Die allgemeinen Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie finden Sie auf der Seite:
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Die allgemeinen Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten finden Sie auf der Seite:
Initiative "Unser Soziales Bayern: Wir helfen zusammen!"
Engagieren Sie sich für unsere Seniorinnen und Senioren! Der Coronavirus hat uns alle fest im Griff. In dieser besonderen Situation müssen wir als Gesellschaft zusammenstehen und zusammenhalten. Lassen Sie uns einmal mehr beweisen, dass Bayern ein Vorbild an gesellschaftlichem Zusammenhalt ist! Dazu Sozialministerin Trautner: „Gerade um unsere Seniorinnen und Senioren müssen wir uns besonders kümmern. Sie sind als Risikogruppe stärker durch den Coronavirus gefährdet als andere Bevölkerungsteile. Alle, die helfen können, müssen jetzt an einem Strang ziehen!“
Deshalb hat Sozialministerin Trautner gemeinsam mit den Bayerischen Wohlfahrtsverbänden und den Bayerischen Kommunalen Spitzenverbänden die Initiative „Unser Soziales Bayern: Wir helfen zusammen!“ für ältere Menschen gestartet und vor allem zu Engagement für diese Risikogruppe aufgerufen.
Besonders denjenigen, die in dieser schwierigen Lage nicht bereits von Familie, Freunden oder Nachbarn unterstützt werden, müssen wir alle unsere Hilfe anbieten. Bereits das Wissen, dass sich andere um einen kümmern und in dieser schweren Zeit nicht allein zu sein, beruhigt und schafft Sicherheit.