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Ausgabe April 2018

Keyvisual: Zukunftsministerium - Was Menschen berührt - Bayern sozial: Themen & Trends


April 2018


 

Portrait Kerstin SchreyerSehr geehrte Damen und Herren,

in der neuesten Ausgabe unseres Newsletters „Bayern sozial: Themen & Trends“ informieren wir Sie über aktuelle Themen aus der Bayerischen Sozial-, Familien- und Arbeitsmarktpolitik wie das Bayerische Familiengeld und die Bayerischen Bildungsschecks, die Ministerpräsident Dr. Markus Söder in seiner Regierungserklärung angekündigt hat.

Ihre

Kerstin Schreyer
Staatsministerin

 

ZAHL DES MONATS

4 Stunden

Auch in diesem Jahr können Floristinnen und Floristen am Muttertag, 13. Mai, 4 Stunden lang (von 8 Uhr bis 12 Uhr) Blumen verkaufen.
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TERMIN DES MONATS

27. April

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales startete mit seinem offiziellem Facebook-Auftritt! Schauen Sie vorbei und informieren Sie sich über das Neueste aus der Bayerischen Sozialpolitik.
www.facebook.com/

 


DAS NEUE FAMILIENGELD: NOCH MEHR WAHLFREIHEIT FÜR BAYERNS FAMILIEN

Foto zum Artikel DAS NEUE FAMILIENGELD: NOCH MEHR WAHLFREIHEIT FÜR BAYERNS FAMILIENDas Bayerische Familiengeld wird ein Meilenstein für echte Wahlfreiheit und ein Markenzeichen bayerischer Familienpolitik. „Mit dem bayerischen Familiengeld bündeln wir das bayerische Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld und legen noch etwas drauf. Wir werden künftig Eltern von ein- und zweijährigen Kindern mit 250 Euro pro Monat und Kind, also insgesamt mit 6.000 Euro, unterstützen. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich, also 7.200 Euro insgesamt. Das ist deutschlandweit einzigartig“, so Familienministerin Kerstin Schreyer. Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt und unabhängig davon, ob das Kind eine Krippe besucht oder nicht. Der Start des Familiengeldes ist für September geplant. „Mit dem Familiengeld gewährleisten wir echte Wahlfreiheit: Wir spielen Familienentwürfe nicht gegeneinander aus, sondern wir wollen alle Eltern noch besser unterstützen, egal wie sie ihr Leben gestalten“, so die Ministerin. www.familienland.bayern.de


EHRENAMTSKARTE: FREIER EINTRITT IN STAATLICHE MUSEEN UND SAMMLUNGEN

Foto zum Artikel EHRENAMTSKARTE: FREIER EINTRITT IN STAATLICHE MUSEEN UND SAMMLUNGEN Seit dem 1. April 2018 können Inhaberinnen und Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte gratis die staatlichen Kunstmuseen und -sammlungen und die Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns besuchen. Sozialministerin Kerstin Schreyer betonte: „Rund 140.000 Ehrenamtliche in ganz Bayern haben die Bayerische Ehrenamtskarte schon erhalten. 88 Städte und Landkreise beteiligen sich daran. Die Bayerische Ehrenamtskarte ist eine greifbare Anerkennung und ein Dankeschön für all diejenigen, die sich besonders im Ehrenamt engagieren. Ich freue mich, dass die Ehrenamtskarte mit dem neuen Angebot noch attraktiver wird. Denn sich ehrenamtlich zu engagieren, ist weder selbstverständlich noch ist es mit Geld aufzuwiegen.“ Wer eine Bayerische Ehrenamtskarte besitzt, kann außerdem ab jetzt an der großen Pfingstverlosung teilnehmen. Verlost werden unter anderem fünf Karten für die Teilnahme am Bayerischen Ehrenamtskongress vom 6. bis zum 7. Juli 2018 in Nürnberg. mehr

 


ENTWURF DES PSYCHISCH-KRANKEN-HILFE-GESETZES: MINISTERIN SCHREYER EMPFIEHLT ÄNDERUNGEN

Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer hat im Zuge der jüngsten Anhörung zum geplanten Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz konkrete Änderungen vorgeschlagen. Das notwendig gewordene Gesetz stärkt die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung und stellt Rechtssicherheit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung her. Die Heilung der Betroffenen und der Schutz vor Gefahren sind gleichberechtigte Ziele. „Vor diesem Gesetz muss niemand Angst haben. Das Gesetz findet auf Menschen mit einer psychiatrischen Diagnose, die sich in Behandlung begeben, keine Anwendung. Wir nehmen die Ängste und Sorgen der Betroffenen sehr ernst. Wir greifen sie auf und handeln. Wir stigmatisieren niemanden. Die sogenannte öffentlich-rechtliche Unterbringung betrifft nur den kleinen Teil psychisch erkrankter Menschen, die für sich oder andere eine Gefahr darstellen und für die das Gericht deshalb eine Unterbringung anordnet. Im Bayerischen Kabinett haben wir uns jetzt darauf verständigt, auf die Unterbringungsdatei zu verzichten, die bisherigen Besuchskommissionen fortzuführen und auch die Verweisungen vom Maßregelvollzugsgesetz in das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz zu streichen: Im Vordergrund des Gesetzes steht die Verbesserung der psychiatrischen Versorgung in Bayern. Davon werden alle profitieren: Betroffene, Angehörige und Fachkräfte“, so die Ministerin. Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in der parlamentarischen Abstimmung und soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. mehr

 


 

ARBEITSMARKT

Bayerns Arbeitsmarkt im April 2018

Die wichtigsten Zahlen und Fakten zur Arbeitssituation in Bayern.

Bayerns Arbeitsmarkt im April (PDF, 541 KB)

 

 

BILDUNGSCHECKS: BIS ZU 500 EURO FÜR BERUFLICHE WEITERBILDUNG

Foto zum Artikel BILDUNGSCHECKS: BIS ZU 500 EURO FÜR BERUFLICHE WEITERBILDUNG Keine weiteren Belastungen für Unternehmen, sondern Unterstützung, damit sie die digitale Transformation meistern – das ist der Kern der bayerischen Digitalisierungsstrategie. „Wir wollen die Menschen und das Land zu Gewinnern der digitalen Transformation machen. Dazu sind Fort- und Weiterbildung unverzichtbar, um im nationalen und internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben. Wir wollen die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten und Unternehmen weiter steigern“, so Bayerns Arbeitsministerin Kerstin Schreyer. „Wir werden Bildungsschecks mit maximal 500 Euro für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleineren und mittleren Unternehmen einführen. Darüber hinaus werden wir mit dem Weiterbildungspakt, zu dem die Bildungschecks gehören, gemeinsam mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften gezielt Anreize für Investitionen in die Weiterbildung setzen. Das ist der richtige Weg“, so die Ministerin. mehr