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Jugend im Gespräch mit dem StMUK!

Keyvisual Jugendpiolitiktage

Jugend im Gespräch mit dem StMUK!

 

Wann?
Montag, den 12. Juni 2023, von 10:30 – 16:30 Uhr

Wo?
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorplatz 2, 80333 München

Wer?
Junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren aus ganz Bayern  

Teilnehmerzahl?
30 junge Menschen erhalten die Möglichkeit, an der Veranstaltung teilzunehmen

 

Ablauf:

  • Begrüßung
  • Infos zum StMUK
  • Impuls durch Mitglieder des Landesschülerrates
  • Austausch zu Themen des StMUK
  • Gespräch mit Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo, Jugendministerin Ulrike Scharf und BJR Präsident Philipp Seitz
     

Erhalte durch unser Graphic Recording einen Einblick in die Veranstaltung.

Impressionen zur Veranstaltung im StMUV findest du in unsere Mediathek.

 

Einblicke in "Jugend im Gespräch mit dem StMUK!"

Gruppenfoto der Teilnehmer und Teilnehmerinnen von "Jugend im Gespräch mit dem StMUK!"

Foto: StMAS/ Martina Nötel

Infos zum StMUK

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus besteht derzeit aus sieben Abteilungen. Welche genau, findest Du im Organigramm des StMUK.

Neben der zentralen Aufgabe »Schulaufsicht und Schulverwaltung« hat das Ministerium eine Reihe weiterer wichtiger Aufgabenbereiche. Insbesondere ist es zuständig für die Gestaltung der Lehrpläne und die Festlegung der Bildungsziele für ganz Bayern. Unterstützt wird das Ministerium bei seinen Aufgaben von einer Vielzahl nachgeordneter Behörden, wie z.B. dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung. Eine Übersicht findest Du hier.

 

Themen bei "Jugend im Gespräch mit dem StMUK!"

Politische Bildung, Umweltbildung und Klimaschutz an Schulen

Politische Bildung gehört in Bayern gemäß dem Auftrag der Bayerischen Verfassung, die Schülerinnen und Schüler „im Geist der Demokratie“ zu erziehen (Art. 131), zu den schulart- und fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen. Das bedeutet, dass alle Schulen, Fächer und Lehrkräfte ihren Beitrag zur Politischen Bildung leisten. Einen verbindlichen Rahmen für die Umsetzung vor Ort einschließlich vielfältiger Hinweise und Anregungen setzt das „Gesamtkonzept für die Politische Bildung an bayerischen Schulen“ (vgl. www.km.bayern.de/ministerium/politische-bildung.html).

Wesentlich für den politisch bildenden Unterricht sind die Leitfächer der Politischen Bildung: In der Grundschule ist dies der Heimat- und Sachunterricht, an den weiterführenden Schulen sind es insbesondere die Fächer Geschichte, Geographie, Wirtschaft und Recht sowie die Kombifächer Geschichte/Sozialkunde und Geschichte/Politik/Geographie. Darüber hinaus leisten aber auch alle andere Fächern wertvolle und wichtige Beiträge zur Politischen Bildung, z. B. durch die Einübung von Argumentations- und Debattiertechniken sowie die Schulung der Medienkompetenz im Deutschunterricht oder durch die Bildung für nachhaltige Entwicklung im Fach Biologie. Die Lehrpläne aller Schularten sind unter www.lehrplanplus.bayern.de abrufbar.

Über den konkreten Fachunterricht hinaus wird Politische Bildung aber auch durch ein aktives politisches Lernen im Schulleben (z. B. Klassensprecherwahl, Schülermitverantwortung) vermittelt, welches ein ganzheitliches demokratisches Schulklima zum Ziel hat. Zudem können zahlreiche und vielfältige Möglichkeiten genutzt werden, aktuelle gesellschaftspolitische Themen aufzugreifen bzw. sich vertieft damit zu befassen, z. B. durch das Angebot von Wahlkursen, die Durchführung von Projekten (z. B. Beteiligung an der Juniorwahl, Schüleraustauschprogramme) oder Projekttagen (z. B. der EU-Projekttag). Impulse hierzu können von der SMV vor Ort ausgehen und somit unmittelbar zu einer Intensivierung der Politischen Bildung an der eigenen Schule beitragen.

Das Online-Portal www.politischebildung.schule.bayern.de bietet praxisorientierte Hinweise und vielfältige Anregungen zur Politischen Bildung. So finden sich hier etwa unter www.politischebildung.schule.bayern.de/fake-news Informationen und Ideen zum Umgang mit Fake News oder unter www.politischebildung.schule.bayern.de/schulartuebergreifende-themen Projekte und Unterrichtsvorschläge, die an verschiedenen Schularten Anwendung finden können.

Auch die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit bietet vielfältige digitale und analoge Angebote, die unter www.blz.bayern.de abgerufen werden können, beispielsweise analoge und digitale Planspiele, wie „Mühlbach goes Europe“, welches spielerisch die Themen Biodiversität und Europapolitik vermittelt, oder buchbare Veranstaltungen, so etwa den „Lernort Staatsregierung“, der Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bietet, sich vor Ort über die Aufgaben und Arbeitsweisen der Bayerischen Staatsregierung zu informieren.

Das 2023 neu eingerichtete Themenportal „Bayern gegen Antisemitismus“ unterstützt bayerische Schulen dabei, sich entschieden allen Formen des Antisemitismus entgegenzustellen. Unter www.gegen-antisemitismus.bayern.de bietet es eine Vielzahl von Materialien und Informationen, die sowohl der Prävention als auch der Intervention dienen können.

Das Programm „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ (www.schule-ohne-rassismus.org) gehört in Bayern zu einem festen Bestandteil der Extremismusprävention bei Jugendlichen. Es beeinflusst durch langfristige Projekte, Aktivitäten und beispielhafte Selbstverpflichtungen das Klima an Schulen positiv und bezieht in seinen Handlungsansatz alle Ideologien der Ungleichwertigkeit mit ein und setzt sich so u. a. mit den Themen Antisemitismus, Rassismus, Queerness und Sexismus auseinander. Da es sich dabei um ein bundesweites Schulnetzwerk handelt, wird das Programm nicht vom Bayerischen Kultusministerium, sondern vom Verein Aktion Courage e. V. getragen.

Die Themen Klimaschutz und Klimabildung sowie Schutz der Biodiversität sind von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Die Schule kann und muss hierbei einen wesentlichen Beitrag leisten. Vor diesem Hintergrund wurde Bildung für nachhaltige Entwicklung, kurz BNE, im neuen LehrplanPLUS als schulart- und fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel fest verankert. Auf diese Weise wird eine umfassende Behandlung des Themenbereichs über alle Fächer, Jahrgänge und Schularten hinweg erreicht. Entsprechende Lernziele und Kompetenzerwartungen sind in den Lehrplänen der einschlägigen Fächer (abrufbar unter www.lehrplanplus.bayern.de) festgeschrieben.

Bei der Umsetzung werden die Lehrkräfte durch das Online-Portal für Politische Bildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung an bayerischen Schulen (abrufbar unter www.politischebildung.schule.bayern.de/bne/) mit praxisorientierten Hinweisen und Anregungen oder Materialien unterstützt.

Die Vermittlung entsprechender Inhalte mit dem Ziel, gerade junge Menschen zu einem nachhaltigen Lebensstil zu befähigen, erfolgt zuallererst im Unterricht. Um das fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziel BNE zu erreichen, braucht es jedoch immer wieder Gelegenheiten, auch projektorientiert zu arbeiten, außerschulische Experten einzubeziehen und vor allem die Schülerinnen und Schüler selbst aktiv werden zu lassen. Aus diesem Grund findet an den bayerischen Schulen jährlich in der 42. Kalenderwoche die „Woche der Gesundheit und Nachhaltigkeit“ statt, die die Schulen unter dem jeweiligen Jahresmotto – dieses Jahr #teilhaben – selbständig gestalten.

Um den Praxis- und Lebensweltbezug an den Schulen noch weiter zu stärken, wurde das Konzept „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ etabliert (abrufbar unter www.isb.bayern.de/grundsatzabteilung/paedagogische-grundsatzfragen-blkm/alltagskompetenz/). Es zielt darauf ab, über verpflichtende Praxismodule den Lebensweltbezug im schulischen Alltag selbstverständlich werden zu lassen.

Das von der Bayerischen Staatsregierung geförderte Projekt „Umweltschule in Europa – Internationale Nachhaltigkeitsschule“ liefert den Schulen Anreiz und Unterstützung, sich im Bereich BNE zu engagieren (abrufbar unter www.lbv.de/umweltbildung/fuer-schulen/umweltschule-in-europa/). Das Angebot richtet sich an Schulen, die BNE als festen Bestandteil in den Schulalltag (Profilbildung) bereits integriert haben, die auf dem Weg dorthin sind oder die dies planen. Schulen, die sich um die Auszeichnung als „Umweltschule in Europa“ bewerben, bearbeiten im Verlauf des Schuljahres mindestens zwei Schwerpunktthemen aus dem Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung und beschreiben ihr Vorgehen in einem Bericht.

Seit dem Schuljahr 2021/22 gibt es für Schulen die Möglichkeit, sich als „Klimaschule Bayern“ zertifizieren zu lassen (abrufbar unter www.klimaschule.bayern.de/). Eine Schule erstellt auf Grundlage eines schulspezifischen CO2-Fußabdrucks einen individuellen Klimaschutzplan. Der Klimaschutzplan ist dann Orientierung und Motivation für zukünftige Schritte und beinhaltet neben gemeinsam beschlossenen Maßnahmen zur Treibhausgasreduzierung insbesondere auch selbst gewählte Projekte zur Entwicklung eines fundierten Bewusstseins für den Klimaschutz. Besonders herausragende, kreative Klimaschutz- oder Klimaanpassungsprojekte mit hoher Schülerbeteiligung werden darüber hinaus mit der Auszeichnung „Die Bayerischen Klimameister“ prämiert.

Der Schulversuch „Wirkstatt Nachhaltigkeit“ der Stiftung Bildungspakt Bayern in Kooperation mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und gefördert durch die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft dient der Entwicklung innovativer Formen der handlungsorientierten Vermittlung der BNE mit dem Ziel, aufbauend auf der Verankerung in den Lehrplänen, ein vertieftes Verständnis der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu erzielen und Wissen und Handeln in Einklang zu bringen (abrufbar unter www.bildungspakt-bayern.de/projekte-wirkstatt-nachhaltigkeit/).

Erwerb von Alltagskompetenzen an der Schule

Die Stärkung des Lebenswelt- und Praxisbezugs ist ein zentraler Auftrag an die schulische Bildung. Ein wichtiger Beitrag auf dem Weg der jungen Menschen ins Erwachsenenalter ist die Förderung der Alltagskompetenzen. Sie umfassen die Kompetenzen, die im Privat- und im Erwerbsleben benötigt werden, um das eigene Leben selbstständig und sinnvoll zu gestalten. Gemäß den obersten bayerischen Bildungszielen, Art. 131 der Bayerischen Verfassung, gehört es zur Aufgabe der Schulen, neben der Vermittlung von „Wissen und Können“ auch „Herz und Charakter“ der Heranwachsenden zu bilden und sie somit in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen.

Durch die neue Dachmarke „Schule fürs Leben“ wird der weitgespannte Themenbereich der Alltagskompetenzen sichtbar, wirksam und nachhaltig akzentuiert. Das Konzept „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ zielt darauf ab, über Praxiswochen bzw. Praxismodule den Lebensweltbezug im schulischen Alltag deutlich zu stärken und selbstverständlich werden zu lassen. Dabei arbeitet die gesamte Schulfamilie fächerübergreifend und mit qualifizierten externen Partnerinnen und Partnern zusammen. Inhaltlich umfassen die „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ den gesamten Bereich der Alltagskompetenzen und Lebensökonomie mit den Handlungsfeldern Ernährung (z. B. Einkauf auf einem Wochenmarkt inkl. Zubereitung eines gesunden Frühstücks), Gesundheit (z. B. Einladen externer Kooperationspartner/-innen zur Suchtprävention oder zur Stärkung der physischen/psychischen Gesundheit), Selbstbestimmtes Verbraucherverhalten (z. B. Workshop zum Thema Finanzen), Umweltverhalten (z. B. Müllsammelaktion, Gemüsezucht im Schulgarten), Haushaltsführung (z. B. Stationenlernen zum Thema Reinigung im Haushalt) sowie Digital handeln (z. B. Workshops zu den Themen Gefahren im Netz oder Grundlagen einer Steuererklärung). Das Konzept wird an den allgemeinbildenden Schulen, den Wirtschaftsschulen, den Förderschulen und den Schulen besonderer Art im Laufe der Jahrgangsstufen 1 bis 4 im Umfang einer Projektwoche sowie im Laufe der Jahrgangsstufen 5 bis 9 ebenfalls im Umfang einer Projektwoche realisiert

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt zur Vorbereitung der Projektwoche nähere Erläuterungen zu den Handlungsfeldern und weitere vielfältige Unterstützungsmaterialien zur Verfügung, auf die die Lehrkräfte im Rahmen ihres pädagogischen Ermessens Bezug nehmen können. Dazu gehören eine ISB-Handreichung „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ mit vielen wertvollen Anregungen für die Umsetzung, ausgearbeitete exemplarische Projektmodule, Best-Practice-Beispiele und weitere ebenfalls auf den Webseiten des ISB bzw. im Servicebereich des LehrplanPLUS abrufbare Materialien. Weitere Informationen zu den „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ werden auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zusammengefasst (www.km.bayern.de/schulefuersleben).“

Digitalisierung und digitale Bildung

Art, Umfang und Verteilung der WLAN-Infrastruktur werden gemeinsam mit dem Schulaufwandsträger innerhalb der Schulgemeinschaft geplant und umgesetzt. In der Förderrichtlinie "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen" (dBIR) sind digitale Vernetzung in Schulgebäuden und die schulische WLAN-Infrastruktur zentrale Fördergegenstände, so dass sich die staatliche Seite an den Kosten für einen weiteren Ausbau der WLAN-Infrastruktur finanziell über den DigitalPakt Schule beteiligt. Damit konnten bereits in den letzten Jahren deutliche Erfolge beim Ausbau des schulischen WLANs erreicht werden. Die Zahl der mit WLAN angebundenen Unterrichtsräume beläuft sich aktuell auf 99.940, das bedeutet 82% aller Unterrichtsräume verfügen bereits über WLAN (97 % aller Unterrichtsräume sind über LAN oder auch WLAN an das Internet angeschlossen. Eine Vollabdeckung aller Unterrichtsräume wird nicht erwartet, da im Medienkonzept einer Schule begründet liegen kann, warum Unterrichtsräume einer WLAN-Anbindung eben auch nicht bedürfen.

Entsprechend der im jährlich aktualisierten VOTUM festgehaltenen Empfehlungen kann auf diesem technischen Ausstattungsfundament für das Unterrichtsnetz die Eröffnung und Ermöglichung möglichst vielfältiger Einsatzszenarien und unterrichtlicher Methoden gelingen. Eine Verzahnung digitalen Arbeitens zuhause, an außerschulischen Lernorten sowie in der Schule steht dabei im Mittelpunkt. Dies kann auch eine private Nutzung des schulischen WLANs durch Schülerinnen und Schüler einschließen, es besteht jedoch keinerlei Verpflichtung zur Bereitstellung durch die Schule dazu.

Die Performanz der Funkverbindung mit dem Internet über ein WLAN hängt von einer Reihe technischer Faktoren wie der verbauten WLAN-Technik, der Schulhausvernetzung, dem Vertrag mit dem Internetprovider sowie grundlegend auch von der Verfügbarkeit eines Breitbandanschlusses ab. Die aktuellen Zahlen zeigen: 82 % der öffentlichen Schulen in Bayern verfügen bereits über einen durchgängigen Glasfaseranschluss bis ins Gebäude (FTTB). Bei 14 % der öffentlichen Schulen ist ein solcher Anschluss aktuell im Bau. Berücksichtigt man auch gigabitfähige Koaxialkabelanschlüsse sind aktuell 91 % der öffentlichen Schulen gigabitfähig erschlossen. Die Förderung nach Glasfaser/WLAN-Richtlinie läuft noch bis Ende 2023. Damit wird der rasch voranschreitende Ausbau zeitnah den genannten Bandbreiten-Engpässen in weiten Teilen Abhilfe schaffen können.

Der bayerische Ansatz zur Umsetzung der Digitalen Bildung als fächerübergreifendem Ziel des Bildungs- und Erziehungsauftrags berücksichtigt die schulspezifischen und individuellen Bedarfe vor Ort. Alle bayerischen Schulen systematisieren ihre Maßnahmen zur Medienbildung in einem schuleigenen Medienkonzept.

Das Medienkonzept besteht aus drei Säulen: Das Mediencurriculum, die schuleigene Fortbildungsplanung und der Ausstattungsplanung. Der Ausstattungsplan geht von der Nutzung der bestehenden IT-Infrastruktur sowie den pädagogischen Bedürfnissen und Zielsetzungen der Einzelschule aus und begründet weitere Ausbauschritte.

Über die Medienkonzept-Initiative wird ein einheitlicher Rahmen gesteckt, der bayernweit vergleichbare Bildungschancen garantiert und gleichzeitig schulspezifische Charakteristika und Herausforderungen berücksichtigt.

Mit dem jährlich aktualisierten VOTUM erhält die Schulgemeinschaft einen wichtigen Leitfaden für die Weiterentwicklung der schulischen IT-Ausstattung.

Im Rahmen des Pilotversuch „Digitale Schule der Zukunft“ erproben in den Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 rund 350 Schulen ein 1:1-Ausstattungskonzept mit schülereigenen Endgeräten. Die Erfahrungen aus dem Schuljahr 2022/2023 zeigen, dass schulinterne Absprachen und weitegehend einheitliche Vorgehensweisen die Arbeit mit den digitalen Endgeräten im Unterricht für alle Beteiligten erleichtern. Auf Basis dieser Erfahrungen werden derzeit Materialien für die schulische Umsetzung entwickelt.

Für Schülerinnen und Schüler:
Digitale Bildung ist als schulart- und fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel im LehrplanPLUS fest verankert und damit verpflichtender Bestandteil des Unterrichts an allen bayerischen Schulen. Für die Umsetzung im Unterricht stehen den Schulen z. B. mit dem Medienführerschein Bayern der Stiftung Medienpädagogik Bayern praxisbezogene und altersadäquate Unterrichtssequenzen zur Verfügung, die verschiedene Aspekte der Medienerziehung abdecken. Die Inhalte der bereitgestellten Module werden von den Schulen in das schuleigene Mediencurriculum integriert und somit verbindlicher Bestandteil des Unterrichts.

Für Lehrkräfte:
Die Lehrkräfte bilden sich kontinuierlich fort, um digitale Medien im Unterricht lernförderlich einsetzen zu können. Die flächenwirksame Fortbildungsoffensive zur „Digitalen Bildung“ leistet hierzu auf allen Ebenen der Lehrerfortbildung einen wichtigen Beitrag. Als wichtiges Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument dient der Lehrkompetenzrahmen „DigCompEdu Bavaria". Ein digitales Selbsteinschätzungswerkzeug unterstützt die Lehrkräfte bei der Einschätzung des eigenen Kompetenzstandes und der Auswahl geeigneter Fortbildungsangebote.

Für Erziehungsberechtigte:
Für die Unterstützung der Erziehungsberechtigten im Bereich der Medienerziehung stehen umfangreiche Informationsmaterialien zu den zentralen Themen auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Verfügung. Zudem werden von zentraler Stelle sowie auf Ebene der Einzelschulen Elternabende zu medienpädagogischen Fragestellungen angeboten.

Über die Kommunikationswege mit den Erziehungsberechtigten entscheidet jede Schule (eventuell in Absprache mit dem Schulaufwandsträger, Schulforum etc.) individuell.
Schulen können hierzu auf marktgängige Produkte zurückgreifen, die elektronische Lösungen für die Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten vorsehen. Eine Unterschrift für die Kenntnisnahme von Elternbriefen ist grundsätzlich nicht erforderlich; eine rechtliche Vereinfachung ist insoweit weder nötig noch möglich.

Der Aufbau professioneller Strukturen zur technischen IT-Administration gewinnt im Zuge des voranschreitenden Ausbaus der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen zunehmend an Bedeutung. Dabei sind die pädagogische Systembetreuung (Lehrkräfte) und die technische IT-Administration (Schulaufwandsträger) voneinander zu trennen. Das Aufgabenfeld der pädagogischen Systembetreuung umfasst insbesondere die Beratung und Unterstützung des Kollegiums beim Computereinsatz im Unterricht, die Organisation und Durchführung schulinterner Lehrerfortbildungen im Bereich digitaler Medien und – gemeinsam mit den Fachverantwortlichen – das Setzen von Impulsen zum Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge im Fachunterricht.

Die für die IT-Administration zuständigen Schulaufwandsträger werden in der Aufgabe der technischen Wartung und Pflege der lokalen und regionalen IT-Infrastrukturen unterstützt: Über die noch bis Jahresende 2024 laufende Bayerische IT-Administrationsförderung (BayARn) mit Fördermitteln des Bundes und Landes Bayern werden die Ausbildung und Finanzierung von angestellten IT-Administratorinnen und IT-Administratoren, die Beauftragung von Dienstleistern über Administrationsverträge sowie Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen finanziell gefördert. Ab 2025 sollen die Schulaufwandsträger einen dauerhaften Zuschuss für die Wartung und Pflege der Schul-IT erhalten, der die Hälfte der Kosten abdeckt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes sieht eine „Pro-Kopf-Pauschale“ je Schülerin und Schüler vor und wird aktuell im Bayerischen Landtag beraten. Damit stehen den Schulaufwandsträgern die finanziellen Mittel zur Verfügung, – je nach Organisationsform und konkreter Situation der Einzelschule vor Ort – eigenes IT-Fachpersonal für die Schulen anzustellen oder externe Dienstleister zu beauftragen.

Partizipation / Mitbestimmung in der Schule

Die Schülermitverantwortung (SMV) in Bayern

Die Schülerinnen und Schüler in Bayern haben umfangreiche Mitbestimmungs- und Partizipationsmöglichkeiten. Sie können den Unterricht und insbesondere auch das Schulleben mitgestalten und auf vielfältige Weise Demokratie aktiv lernen. Demokratie ist damit täglich gelebte Praxis an den bayerischen Schulen. Ein zentrales praktisches Übungsfeld für demokratisches Handeln und Mitwirkung stellt die Schülermitverantwortung (SMV) dar, an der einzelnen Schule wie auch über diese hinaus. Über die gewählten Klassensprecherinnen und Klassensprecher, die Klassensprecherversammlung sowie die Schülersprecherinnen und Schülersprecher lernen die Schülerinnen und Schüler, ihre Anliegen zu artikulieren, zu diskutieren und ins Schulleben einzubringen. Hierzu können selbstverständlich auch Anliegen gehören, die im Rahmen der Veranstaltung „Jugend im Gespräch mit dem StMUK“ genannt worden sind und die im Rahmen der fachlichen und pädagogischen Eigenverantwortung der Lehrkräfte und Schulen vor Ort umgesetzt werden können, z. B. Feedback von Schülerinnen und Schülern an Lehrkräfte, Gestaltung der Stundenpläne, Gestaltung des Unterrichts.

Die Partizipationsmöglichkeiten wurden und werden aktuell ausgebaut. So können die Schulen beispielsweise ein Schulparlament einrichten, in dem Schülerinnen und Schüler bzw. Schülervertreterinnen und -vertreter (je nach gewähltem Modell ggf. auch Eltern- und Lehrervertretungen) schulische Fragen und Belange diskutieren, so dass die Schülerinnen und Schüler den Ablauf parlamentarischer Arbeit praktisch kennen lernen. Mit Beschluss des Bayerischen Landtags vom 7.11.2019 (Drs. 18/4659) werden die Schulen sowohl konzeptionell als auch organisatorisch noch stärker dabei unterstützt, diese einzurichten, indem den Schulen Informationen über mögliche Organisation, Modelle sowie konkrete Umsetzungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden (vgl. SMV-Portal www.smv.bayern.de sowie schulartübergreifendes und bayernweites Netzwerk „Schulparlamente und Schülerparlamente stärken“). Zudem wird nach der Auswertung des noch bis Ende des Schuljahres 2023/2024 laufenden schulartübergreifenden und bayernweiten Schulversuchs „Schulparlamente und Schülerparlamente stärken“ geprüft, ob das Schulparlament auch im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) verankert werden kann.

Die Partizipation und die Förderung des Engagements der Schülerinnen und Schüler über die einzelne Schule hinaus ist ein wichtiges Anliegen, weshalb für alle Schularten mit einer Schülervertretung überregionale SMV-Strukturen aufgebaut worden sind (Bezirksschülersprecherinnen und Bezirksschülersprecher und Bezirksaussprachetagungen, Landesschülerkonferenz, Landesschülerrat mit Informations-, Anhörungs- und Vorschlagsrecht gegenüber dem Staatsministerium). Die Schülerschaft ist auch im Landesschulbeirat vertreten und hat die Möglichkeit, Vorschläge und Empfehlungen zu wichtigen Vorhaben und Maßnahmen einzubringen. Die Landesschülersprecherinnen und -sprecher sind zudem in die Verbandsanhörung bei Gesetzes- und Verordnungsentwürfen schulische Angelegenheiten betreffend sowie bei Lehrplanentwürfen eingebunden und haben die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Anliegen von Schülerinnen und Schülern können dem Landesschülerrat per E-Mail auch direkt übermittelt werden: info@lsr.bayern

Im Rahmen der Schülermitverantwortung (SMV) können Arbeitsgruppen (AGs) unter Leitung der Schülersprecherinnen und Schülersprecher eingerichtet werden, in denen sich alle interessierten Schülerinnen und Schüler engagieren können, unabhängig davon, ob sie als Klassensprecherin bzw. Klassensprecher gewählt worden sind. Im Rahmen der Klasse, aber auch im außerunterrichtlichen Bereich bzw. im Schulalltag können sich die Schülerinnen und Schüler auf vielfältige Weise einbringen und Verantwortung übernehmen, z. B. Klassenrat, Beteiligung an der Gestaltung des Unterrichts, Schulsanitätsdienst, Herausgabe einer Schülerzeitung u. v. m.

Die Staatsregierung unterstützt die SMV insbesondere durch Veranstaltungen für Schülersprecherinnen und Schülersprecher auf Schul-, Landkreis-, Bezirks- und Landesebene, entsprechende Publikationen, z. B. das „Handbuch für Schülervertreter“ oder den digitalen „SMV-Planer“ (www.smv-planer.bayern.de), das Online-Unterstützungsportal „SMV“ (www.smv.bayern.de) mit zahlreichen praktischen Tipps und hilfreichen Materialien sowie die Bereitstellung von Klassensprecher- und Schülersprecherwahlsets durch die Bayerische Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit und ermutigt Schulen bzw. Schülerinnen und Schüler, die vielfältigen Mitgestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, u. a. in einem jährlichen Schreiben an die Schulen. Über die Möglichkeiten der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Bayern informiert zudem das Portal www.partizipation.bayern.de. Die Anregungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Bewerbung der SMV, z. B. durch den Versand eines Plakats mit wesentlichen Informationen zur SMV an alle weiterführenden und beruflichen Schulen, nehmen wir gemeinsam mit dem Landesschülerrat gerne in unsere weiteren Planungen auf.

Psychische Gesundheit und Schule

Dass die schulpsychologischen Ansprechpersonen, Kontaktmöglichkeiten und Beratungsangebote an den Schulen vor Ort allen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften ausreichend bekannt sind, ist eine wichtige Voraussetzung für eine niederschwellige Unterstützung und Beratung von Schülerinnen und Schülern im Bereich der psychischen Gesundheit im schulischen Kontext.

Auf die schulischen Unterstützungssysteme, insbesondere auf das schulpsychologische Beratungsangebot an Schulen, wird daher an diversen Stellen an den Schulen vor Ort sowie online hingewiesen:

  • Namen, Kontaktdaten und Sprechzeiten der zuständigen Beratungslehrkraft und der zuständigen Schulpsychologin bzw. des zuständigen Schulpsychologen werden zu Beginn des Schuljahres an die Schulfamilie kommuniziert und sind durch Aushänge sowie auf der Schulhomepage bekannt gegeben. Informationen über die schulischen (und außerschulischen) Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten können über die Schulleitungen durch regelmäßige entsprechende Hinweise in den Informationsbriefen an die Erziehungsberechtigten und durch die Vorstellung des entsprechenden Personals mit ihrem Profil im Rahmen von Lehrerkonferenzen gestärkt werden.
  • Im Rahmen des „10-Punkte-Programms“ (www.km.bayern.de/ministerium/meldung/6530/schulen-in-bayern-leisten-wichtigen-beitrag-zur-aufklaerung-ueber-depressionen.html<extern_ende>) wurden alle Schulen darüber hinaus dazu aufgefordert, eine individuelle Übersicht über innerschulische und außerschulische Ansprechpersonen in der Region zu erstellen und zu pflegen, sodass Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte einen einfachen Zugang auch zu den Kontakten der regionalen Unterstützungsangebote haben.
  • Auch über die Homepage des Kultusministeriums wird neben Informationen zu Unterstützungsangeboten und unterschiedlichen Beratungsanlässen auf diverse schulische wie außerschulische Ansprechpartner verwiesen (www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/schulberatung.html). Auf den Seiten der zuständigen Staatlichen Schulberatungsstellen finden sich Übersichten über die für die jeweilige Schule zuständigen Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen.
  • Zudem werden über die Informationswebseite www.aktiv-gegen-depressionen.de speziell für Schülerinnen und Schüler zielgruppengerecht erste Informationen zum Thema Depression bereitgehalten, Kontaktmöglichkeiten zu Ansprechpersonen vorgestellt und gezeigt, wie das Umfeld von depressiven Personen zur Unterstützung aktiv werden kann. 2022 wurde allen staatlichen Schulen im Rahmen der Veröffentlichung dieser Informationswebseite ein Plakat „Aktiv gegen Depressionen“ zugeleitet, welches die Schulgemeinschaft auf das entstandene Online-Angebot und das Thema Depressionen aufmerksam machen soll und dabei auch auf die Ansprechpersonen und Unterstützungsmöglichkeiten – insbesondere die Schulpsychologie – an der Schule vor Ort hinweist. Zu diesem Zweck wurden die Schulen darum gebeten, das Plakat an einem zentralen Ort in der Schule und/oder in der Nähe des Beratungszimmers der Schulpsychologin bzw. des Schulpsychologen aufzuhängen.

Auf allen oben genannten Stellen wird insbesondere auf die schulpsychologische Beratungsmöglichkeiten an den Schulen vor Ort sowie an den Staatlichen Schulberatungsstellen hingewiesen, sodass das Beratungsangebot sowie die regionalen Ansprechpersonen flächendeckend bekannt sein sollten. Auch aufgrund der Rückmeldungen im Rahmen von „Jugend im Gespräch mit dem StMUK“ werden die Schulleitungen in einem Schreiben zu Schuljahresbeginn nochmals darum gebeten zu prüfen, ob die schulischen Beratungsangebote ausreichend bekannt gemacht und entsprechende Informationen in der Schule und auf der Schulhomepage leicht zugänglich sind.

Die Aufklärung über psychische Erkrankungen sowie die Förderung der psychischen Gesundheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der Schulen einen wichtigen Beitrag leisten können. Neben einer entsprechenden Aufklärungsarbeit werden Beratungsangebote und Präventionsmaßnahmen an den Schulen bereitgestellt.

Im Rahmen des Erziehungsziels „Gesundheitsförderung“ setzen sich Schülerinnen und Schüler u. a. mit den Themen Stress und psychische Gesundheit auseinander. Sowohl der LehrplanPLUS, als auch außerunterrichtliche Angebote, wie die Woche der Gesundheit und Nachhaltigkeit, bieten hierzu eine Reihe von Anknüpfungsmöglichkeiten. Dabei setzt die Schule v. a. auf eine Stärkung der Selbstwahrnehmung und Selbstbehauptung der Kinder und Jugendlichen. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen tragen aus ihrer fachlichen Perspektive dazu bei, dass für das Thema psychische Erkrankungen Verständnis in der Schulfamilie geschaffen wird, und leisten aktiv einen Beitrag gegen die Stigmatisierung psychisch Kranker. Ein Fokus liegt dabei auch auf der Sensibilisierung der Lehrkräfte für die soziale und emotionale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.

Bestehende Aktivitäten zu Prävention und Gesundheitsförderung im Bereich der psychischen Gesundheit können an Schulen durch die Maßnahmen des 10-Punkte-Programms zur Aufklärung über Depressionen und Angststörungen an Schulen (2019) (www.km.bayern.de/10-punkte-programm-gegen-depression) erweitert und eine alters- und entwicklungsgemäße Aufklärung in den Mittelpunkt gerückt werden.

In allen drei Phasen der Lehrerbildung finden Angebote zur Aufklärung und zur Sensibilisierung für psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen, auch unter dem Aspekt der Prävention von Diskriminierung, Berücksichtigung. Während des zweijährigen Vorbereitungsdienstes trägt die allgemeine Ausbildung in den Fächern Pädagogik und Psychologie zur Entwicklung der diagnostischen Kompetenz und der Beratungskompetenz bei den Referendarinnen und Referendaren bei und fördert die grundsätzliche Sensibilisierung der angehenden Lehrkräfte für die Themen psychische Gesundheit und psychische Erkrankungen bei Schülerinnen und Schülern.

Das Bayerische Kultusministerium hat die Möglichkeiten zum Quereinstieg an bestimmten Schularten bzw. in bestimmten Fächern je nach Bedarf ausgeweitet. Weiterführende Informationen finden sich auf der Homepage der neu gestarteten Kampagne „Im Herzen Lehrer/in werden“, die sich an potentielle Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger richtet (vgl. Im Herzen Lehrer/-in – Quereinstieg ins Lehramt).

Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger verfügen durch ihren Abschluss über die notwendigen fachlichen Qualifikationen. Darüber hinausgehende Kenntnisse bspw. in Pädagogik, Psychologie und Fachdidaktik erlangen sie, indem sie am zweijährigen Vorbereitungsdienst teilnehmen, der mit dem zweiten Staatsexamen und dem Erwerb der vollen Lehrbefähigung für die jeweilige Schulart abschließt.

Über die Lehrerausbildung hinaus werden auch im Bereich der Staatlichen Lehrerfortbildung Maßnahmen ergriffen, um psychologische Kenntnisse von Lehrkräften aller Schularten kontinuierlich im Laufe ihres Berufslebens auszuweiten.

Die besondere Bedeutung, die die Staatsregierung dem Thema psychischer Belastungen im Bereich der Lehrerfortbildung einräumt, zeigt sich am regelmäßig alle zwei Jahre erarbeiteten Schwerpunktprogramm für die Lehrerfortbildung. Es beschreibt als Orientierungsrahmen schulart- und fächerübergreifend diejenigen Themen, die in der Staatlichen Lehrerfortbildung auf allen Ebenen (zentral an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen, regional im Bereich der Ministerialbeauftragten bzw. Bezirksregierungen und den Staatlichen Schulberatungsstellen, lokal an den Staatlichen Schulämtern und schulintern (SCHILF) an der Einzelschule) bevorzugt zu berücksichtigen sind und hat das Thema „Sensibilisierung für den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen und psychischen Belastungen“ unter dem Aspekt „Persönlichkeitsentwicklung und soziales Lernen“ im aktuellen Schwerpunktprogramm für 2023 und 2024 verankert.

Lehrkräften steht damit flächendeckend ein passgenaues und bedarfsorientiertes Angebot an Fortbildungsveranstaltungen zum Themenfeld „psychische Erkrankungen“ auf allen Ebenen der Staatlichen Lehrerfortbildung zur Verfügung, welches durch Veranstaltungen zahlreicher externer Anbieter ergänzt wird.

Laut Art. 52 BayEUG erbringen die Schülerinnen und Schüler zum Nachweis des Leistungsstands in angemessenen Zeitabständen entsprechend der Art des Fachs schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Schulart und Jahrgangsstufe sowie der einzelnen Fächer. Die Schulordnungen können vorsehen, dass in bestimmten Jahrgangsstufen der Grundschule und der Förderzentren, in Wahlfächern sowie bei ausländischen Schülerinnen und Schülern in Pflichtschulen und bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Pflichtschulen die Noten durch eine allgemeine Bewertung ersetzt werden. Hier sind also bereits pädagogische Spielräume bei der Notengebung möglich.

Gleichwohl sind Noten eine pädagogische Notwendigkeit, weil sie in allen Fächern eine unerlässliche Rückmeldung über den Lernstand und eventuell bestehenden Förderbedarf einer Schülerin bzw. eines Schülers darstellen.

Im Rahmen des Kompetenzerwerbs sind Leistungsnachweise allgemein eine unerlässliche Rückmeldung über den Leistungsstand sowie den individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler. Grundsätzlich werden an bayerischen Schulen Leistungsnachweise in der Regel hinsichtlich ihrer Gewichtung, der Art und Weise der Erhebung (schriftlich, mündlich, praktisch) sowie ihrer Durchführungsmodalität (angekündigt bzw. unangekündigt) unterschieden. Sog. große Leistungsnachweise, wie insbesondere Schulaufgaben, werden dabei stets angekündigt, wohingegen sog. Stegreifaufgaben als ein Regelbeispiel für kleine schriftliche Leistungsnachweise Arbeiten sind, die im Vergleich zu Schulaufgaben reduziert gewichtet, schriftlich erhoben und nicht angekündigt durchgeführt werden. Andere Beispiele für kleine schriftliche Leistungsnachweise sind insbesondere Kurzarbeiten, die im Gegensatz zu Stegreifaufgaben vorher angekündigt werden. Zudem gibt es als kleine mündliche Leistungsnachweise insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate.

Die jeweiligen Schulordnungen regeln die genaueren Modalitäten. An den Gymnasien etwa entscheidet die Lehrerkonferenz vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres über grundsätzliche Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen sowie über mögliche prüfungsfreie Zeiten. Das Schulforum, welchem auch der Schülerausschuss und somit Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler angehören, ist dabei zu hören (vgl. § 21 Abs. 2 Satz 1 Gymnasialschulordnung – GSO); an Grundschulen und Berufsschulen, an welchen kein Schulforum eingerichtet wird, nimmt dahingegen der Elternbeirat bzw. der Berufsschulbeirat diese Aufgaben wahr. Ansonsten liegt es innerhalb des von der Lehrerkonferenz vorgegebenen Rahmens im pädagogischen Ermessensspielraum der einzelnen Lehrkräfte, welche Formate herangezogen werden, um die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu überprüfen. In der Regel treffen die Lehrerkollegien, Fachschaften bzw. Fachgruppen Absprachen, um die Notengebung innerhalb eines Faches bzw. einer Jahrgangsstufe an einer Schule vergleichbar zu gestalten.

Jenseits der bereits jetzt in den Schulordnungen angelegten Vielfalt an kompetenzorientierten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweisen werden im Rahmen des Schulversuchs der Stiftung Bildungspakt Bayern „Prüfungskultur innovativ“ an Modellschulen weitergehende digital gestützte Formate der Leistungsfeststellung für weiterführende Schulen entwickelt. Diese Formate bilden diejenigen Kompetenzen ab, die in einer zunehmend digitalisierten Lebens- und Arbeitswelt an Bedeutung gewonnen haben. Dazu zählen neben Medien- und Informationskompetenz auch Reflexionskompetenz und Metakognition als Grundlage für selbstgesteuertes und lebenslanges Lernen.

Die Terminierung von Leistungserhebungen gehört zur grundlegenden pädagogischen Verantwortung einer jeden Lehrkraft. Gleichwohl umfasst dies auch die mögliche Einbindung der Schülerinnen und Schüler. Die Lehrkraft hat einen Überblick über die weiteren Termine im Schuljahr, kann sich mit den anderen in der Klasse eingesetzten Lehrkräften absprechen und kann gegebenenfalls flexibel auf den aktuellen Lern- und Leistungsstand der Klasse oder Lerngruppe reagieren. Daher ist es pädagogisch sinnvoll, dass die Gesamtverantwortung über die Terminierung von Leistungserhebungen bei der Lehrkraft verbleibt.

Grundsätzlich sind die in den Klassen unterrichtenden Lehrkräfte niederschwellige erste Ansprechpartner, da diese die Schülerinnen und Schüler aus dem Unterricht gut kennen und auch auf Grund der geschilderten Problemlagen entsprechend im Unterricht geeignet reagieren können. So können ggf. schon erste Schritte erfolgen, um bei Belastungen Änderungen herbeizuführen. Daneben können sich Schülerinnen und Schüler bei Bedarf auch an weitere Lehrkräfte des Vertrauens, an die Verbindungslehrkraft oder die Schulleitung wenden.

Darüber hinaus steht den Schulen ein breites schulinternes und außerschulisches Unterstützungssystem zur Verfügung: Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen und die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS), die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD), die Schulen für Kranke und weiteres Personal aus dem Förderschulbereich sowie die Kräfte aus dem Ganztag arbeiten bedarfs- und anlassbezogen multiprofessionell zusammen.

Für eine weitergehende individuelle Beratung und Begleitung stehen den Schülerinnen und Schüler, die psychischen Stress erleben oder sich bzgl. Lern- und Leistungsschwierigkeiten bzw. zu Fragen zur Schullaufbahn unterstützen lassen möchten, an jeder staatlichen Schule die zuständige Beratungslehrkraft und die zuständige Schulpsychologin bzw. der zuständige Schulpsychologe zur Verfügung.

Da sowohl Beratungslehrkräfte als auch Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen einer strengen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, können Anliegen vertraulich besprochen werden.

Insbesondere Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen helfen durch geeignete psychologische Interventionen zur Bewältigung von persönlichen Krisen und können bei Bedarf weitere (außerschulische) Hilfe- und Therapieangebote vermitteln und ggf. als schulische Ansprechpartner den weiteren Prozess unterstützen.

Bei Anliegen, die über den Bereich einer Schule hinausgehen, sind zusätzlich an den neun Staatlichen Schulberatungsstellen besonders erfahrene Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen tätig ().

Die Beratungskapazitäten der Beratungslehrkräfte und in der Schulpsychologie wurden in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut. Damit steht den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bzw. den Beratungslehrkräften mehr Zeit für ihre Beratungstätigkeit vor Ort zur Verfügung.