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Erleichterungen für die Gewinnung von Fachkräften

Ministerin Trautner: „Wir ermöglichen ein rasches und unbürokratisches Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“

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Zum 1. Januar 2021 wird das geänderte Bayerische Anerkennungsgesetz (Bayerisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BayBQFG) in Kraft treten. Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner: „Da unsere Wirtschaft im Moment vor großen Herausforderungen steht, wollen wir sie auch bei der Gewinnung von Fachkräften bestmöglich unterstützen. Dafür ist es unerlässlich, bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ein rasches und unbürokratisches Verfahren zu ermöglichen, damit auch Fachkräfte aus Drittstaaten mit entsprechenden Qualifikationen möglichst schnell nach Bayern kommen können.“

Anträge auf Berufsanerkennung sollen im Rahmen des neuen beschleunigten Fachkräfteverfahrens aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) in zwei statt bislang in drei Monaten bearbeitet werden. „Damit gilt dies ab 1. Januar unter anderem auch für die Berufe Sozialpädagoge/Sozialpädagogin, Erzieher/in, Heilerziehungspfleger/in, Pflegefachhelfer/in, Architekt/in und Ingenieur/in“, so Trautner weiter.

Auch im Bereich Digitalisierung sieht das Gesetz Neuerungen vor: Unterlagen aus Drittstaaten können nun elektronisch bei den Anerkennungsstellen vorgelegt werden. Das erleichtert das Verfahren immens.

Die Gesetzesänderung dient primär der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes des Bundes, das zum 1. März 2020 in Kraft getreten war. Damit das FEG seine volle Wirkung entfalten kann, musste es auch für in Bayern geregelte Berufe in bayerisches Landesrecht implementiert werden.