Hauptinhalt

Elterngeld-Onlineantrag

Familienministerin Trautner: „Ich freue mich sehr, dass das Elterngeld nun online per digitaler Unterschrift beantragt werden kann“

465.21

„Das Elterngeld unterstützt Familien nach der Geburt ihres Kindes finanziell und ermöglicht den Eltern, ihre Erwerbstätigkeit einzuschränken oder zu unterbrechen. Dadurch können sie sich auf die Fürsorge und Erziehung ihres Babys konzentrieren. Ich freue mich sehr, dass diese so existentielle Leistung in Bayern nun online per digitaler Unterschrift beantragt werden kann. Das entspricht den Bedürfnissen der Familien und einer modernen Verwaltung“, sagt Bayerns Familienministerin Carolina Trautner.

„Möglich ist das durch die BayernID auf Basis des elektronischen Personalausweises. Mit ihr können sich die Antragstellerinnen und Antragsteller auf dem Handy, dem Laptop oder anderen digitalen Endgeräten authentifizieren und den Onlineantrag rechtswirksam stellen. Lediglich die Geburtsurkunde muss noch im Original eingereicht werden. Ansonsten ist der Prozess bereits jetzt volldigital“, erläutert Ministerin Trautner.

„Weitere Vorteile des Elterngeld-Onlineantrags sind Komfortfunktionen wie die elektronische Sachstandsauskunft oder der Dokumentenupload“, ergänzt Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), die in Bayern für das Elterngeld verantwortlich ist. Im Jahr 2020 hat das ZBFS mit rund 1,3 Milliarden Euro einen neuen Rekordbetrag ausbezahlt.

Mehr Informationen rund um den Elterngeld-Onlineantrag gibt es in der aktuellen Folge von #SozialKannDigital auf YouTube oder unter Elterngeld Bayern. Mit dem Video-Format #SozialKannDigital stellt das bayerische Sozialministerium die Vorzüge der Digitalisierung im sozialen Bereich für die Menschen und Unternehmen in den Fokus.