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Scharf: „Staat darf bei der Lohnfindung nicht eingreifen!“

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2024

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Anlässlich der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum Jahreswechsel betont Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf: „Es ist richtig, dass durch die von der Mindestlohnkommission empfohlene und jetzt umgesetzte Erhöhung auch Mindestlohnbeziehende an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Für mich steht aber fest, dass Vorschläge zu Erhöhungen des Mindestlohns zukünftig wieder ausschließlich durch die Mindestlohnkommission erfolgen müssen! Der Staat darf bei der Lohnfindung nicht eingreifen! Eine erneute staatliche und politisch motivierte Lohnintervention wie im Jahr 2022, als die Bundesregierung den Mindestlohn zum 1. Oktober unter Umgehung der Mindestlohnkommission auf 12 Euro angehoben hatte, darf es nicht noch einmal geben!“

Vielmehr wäre es laut Ministerin Scharf Zeit, die weiterhin bestehenden bürokratischen Anforderungen der Mindestlohnregelungen in Angriff zu nehmen: „Die Wirtschaft muss in der momentanen Phase konjunktureller Eintrübung entlastet werden, um sichere Beschäftigungsbedingungen zu gewährleisten. Mir ist wichtig, dass die Gehaltsgrenzen, ab der die Dokumentationspflichten bestehen, vereinheitlicht und maßvoll abgesenkt werden.“

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von derzeit 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2025 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn um weitere 41 Cent.