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Ausbildungsinitiative
"Fit for Work - Chance Ausbildung"

Ein Mann unterweist einen jungen Auszubildenden
© iStock/monkeybusinessimages

Eine Chance für jedes Talent – alle Potentiale nutzen, das ist eines der erklärten Ziele der „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“. Alle Talente müssen gefördert werden, alle jungen Menschen in Bayern sollen Berufsperspektiven entwickeln können – auch diejenigen, die Startschwierigkeiten haben und aus ganz unterschiedlichen Gründen Unterstützung auf ihrem Weg in den Beruf benötigen. Die Gründe für solche Startschwierigkeiten sind vielfältig: Persönliche Lebensumstände, Bildungs- und Qualifizierungsdefizite, mangelhafte soziale oder persönliche Kompetenzen oder die Situation am Ausbildungsmarkt können den Eintritt ins Berufsleben behindern oder erschweren. Auch oder gerade ihnen soll der Einstieg ins Erwerbsleben erleichtert werden.

Neben Projekten des Bayerischen Arbeitsmarktfonds hat sich beispielsweise auch die ESF+ Förderung „Fit for Work – Chance Ausbildung“ in Bayern diesem Ziel verschrieben:

Betriebe in Bayern, die benachteiligte junge Menschen im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung beschäftigen oder jungen Menschen eine Teilzeitausbildung ermöglichen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 22 Monate einen Zuschuss in Höhe von monatlich 260 Euro, insgesamt also bis zu 5.720 Euro. Damit soll der zusätzliche Aufwand ausgeglichen werden, den die Betriebe bei der Ausbildung benachteiligter Jugendlicher leisten.

 

Kurz und knapp: Worum geht es?

Die wichtigsten Informationen zur Förderung finden Sie in unserem Flyer zum Download. Diesen Flyer können Sie auch in gedruckter Version bestellen.

Details zur ESF+ Förderung finden Sie unter den folgenden FAQ

Kurz und knapp: Worum geht es?

Die wichtigsten Informationen zur Förderung finden Sie in unserem Flyer zum Download. Diesen Flyer können Sie auch in gedruckter Version bestellen.

Was wird gefördert?

Unternehmen, die sog. benachteiligte junge Menschen in Bayern ausbilden oder eine Teilzeitausbildung in Bayern ermöglichen, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss beträgt 260 € pro Ausbildungsmonat für maximal 22 Monate, also insgesamt maximal 5.720 €. Dabei muss das Ausbildungsverhältnis in der Regel mindestens sechs volle Monate bestehen.

Warum wird das gefördert?

Die betriebliche Ausbildung von sog. benachteiligten jungen Menschen oder die Durchführung von Teilzeitausbildungen geht oft mit einem erhöhten Aufwand der ausbildenden Betriebe einher. Dieser zusätzliche Aufwand soll durch die Förderung zumindest teilweise ausgeglichen werden, um allen jungen Menschen eine fundierte Ausbildung zu ermöglichen und einen guten Start in das Berufsleben zu erleichtern.

Wer sind sog. benachteiligte junge Menschen?

Das sind junge Menschen, die einem besonderen Wettbewerb unterliegen und Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu erhalten, nämlich:

  • Junge Menschen, die im Kalenderjahr ihres Schulaustritts (höchster zulässiger Abschluss ist ein qualifizierender Mittelschulabschluss) eine berufliche Ausbildung beginnen und den Ausbildungsvertrag frühestens am 1. August und spätestens am 31. Dezember dieses Jahres abschließen.
  • Junge Menschen, die zuletzt eine Praxisklasse oder Berufsorientierungsklasse einer bayerischen Mittelschule besucht haben.
  • Junge Menschen, die eine allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule ohne Abschluss verlassen.
  • Junge Menschen, die bereits im Kalenderjahr vor Beginn der Ausbildung oder früher eine allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule verlassen haben („Altbewerber“) oder den Ausbildungsbetrieb (z. B. wegen Insolvenz) wechseln (höchster zulässiger Abschluss ist ein qualifizierender Mittelschulabschluss).
  • Junge Menschen, die eine Berufsintegrationsklasse (BIK, BIK/V), eine Deutschklasse an Berufsschulen (DK-BS), ein Berufsintegrationsjahr (BIJ), ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder eine Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA-Klasse) besuchen oder besucht haben.
  • Junge Menschen, die eine berufliche Ausbildung in einem Teilzeitausbildungsverhältnis nach den Vorschriften des BBiG oder der HwO machen, außer es wird zeitgleich zur Teilzeitausbildung ein Studium absolviert oder eine Bildungseinrichtung besucht, die zu einem höherwertigen Bildungsabschluss führt.
  • Junge Menschen, die für die erfolgreiche Durchführung der Ausbildung auf das Instrument der Assistierten Ausbildung (AsA) nach den Vorschriften des SGB III angewiesen sind, wenn die AsA-Leistung spätestens neun Monate nach Beginn der Ausbildung vereinbart wurde.

Gibt es eine Altersgrenze?

Die jungen Menschen müssen bei Beginn des Ausbildungsverhältnisses jünger als 25 Jahre sein.

Welche Nationalitäten können die Auszubildenden haben?

Die Förderung ist möglich für Ausbildungsverhältnisse mit deutschen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates. Ferner für Ausbildungsverhältnisse mit jungen Menschen aus Drittstaaten, soweit sich diese mit gesichertem Aufenthaltsstatus in Bayern aufhalten.

Die Förderung ist möglich für Ausbildungsverhältnisse mit geflüchteten jungen Menschen, sofern es sich um anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerbern handelt und zu Ausbildungsbeginn eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt.

Die Förderung ist nicht möglich für Ausbildungsverhältnisse mit geflüchteten jungen Menschen, über deren Asylantrag noch nicht entschieden ist (Gestattete), oder mit jungen Menschen, die sich als Geduldete in Deutschland aufhalten (unabhängig davon, ob eine Ausbildungserlaubnis vorliegt oder nicht).

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Ausbildungsbetriebe mit Sitz oder im Handelsregister eingetragener Niederlassung in Bayern, die einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung abschließen und die Ausbildung in Bayern durchführen.

Wo bekommt man eine erste Einschätzung, ob ein Ausbildungsverhältnis förderfähig ist?

Ausbildende Unternehmen können vor Antragstellung hier einen online-Check durchführen, um eine erste Einschätzung zu erhalten, ob das Ausbildungsverhältnis förderfähig ist und sich die Antragstellung lohnt.

Welche Fristen müssen antragstellende Betriebe unbedingt beachten?

Der Förderantrag muss spätestens drei Monate nach Beginn der Ausbildung gestellt sein. Sofern der/ die Auszubildende zu Beginn oder im Laufe der Ausbildung eine Unterstützung im Rahmen der Assistierten Ausbildung (AsA) erhält, muss der Förderantrag für „Fit for Work – Chance Ausbildung“ spätestens drei Monate nach Vereinbarung der AsA-Maßnahme gestellt sein.

Wann ist eine Förderung ausgeschlossen?

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn

  • die/ der Auszubildende bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder
  • das Ausbildungsverhältnis bereits anderweitig aus öffentlichen Mitteln gefördert wird oder
  • eine Fördervoraussetzung nicht erfüllt ist.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Projektantrag ist innerhalb der Frist ausschließlich elektronisch über die Datenbank ESF Bavaria 2021 zu stellen. In ESF Bavaria 2021 finden Sie an verschiedenen Stellen immer wieder ein kleines Fragezeichen-Symbol für die Online-Hilfe.

Welche Unterlagen oder Belege sind erforderlich?

Elektronisch müssen in ESF Bavaria 2021 folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Berufsausbildungsvertrag mit Eintragungsvermerk der Kammer,
  • letztes Zeugnis einer allgemeinbildenden Schule oder Wirtschaftsschule,
  • Einwilligungserklärung (Download in ESF Bavaria 2021) der/ des Auszubildenden, bei minderjährigen Auszubildenden zusätzlich Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter,
  • Nachweis der Zeichnungsbefugnis des Antragsstellenden für den Betrieb,
  • bei AsA-Maßnahme: Erklärung des zuständigen Trägers, wann die AsA-Maßnahme vereinbart wurde (Vorlage zum Download),
  • bei Auszubildenden aus Drittstaaten: Nachweis des gesicherten Aufenthaltsstatus‘ zum Beginn der Berufsausbildung

Was muss der Ausbildungsbetrieb außerdem beachten?

Auf die Unterstützung durch die Europäische Union muss hingewiesen werden. Das diesbezügliche Plakat finden Sie hier.

Wie ist der Ablauf der Beantragung und Förderung?

  • Der Betrieb kann hier eine erste Einschätzung erhalten, ob das Ausbildungsverhältnis förderfähig ist.
  • Ein Ausbildungsvertrag wird mit einem sog. benachteiligten Jugendlichen geschlossen oder es wird die Durchführung einer Teilzeitausbildung vereinbart.
  • Der Betrieb beantragt innerhalb der Frist die Förderung „Fit for Work – Chance Ausbildung“ online in ESF Bavaria 2021.
  • Das Zentrum Bayern Familie und Soziales prüft den Förderantrag, ggf. müssen Belege elektronisch nachgereicht werden.
  • Das Zentrum Bayern Familie und Soziales bewilligt die Förderung in der Regel für 22 Monate (Bewilligungszeitraum).
  • Das Ausbildungsverhältnis besteht mindestens sechs volle Monate.
  • Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beantragt der Betrieb online in ESF Bavaria 2021 die Auszahlung der Fördersumme. Wird das Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst, besteht ein anteiliger Anspruch (260 € multipliziert mit der Anzahl der vollen Monate, die das Ausbildungsverhältnis bestanden hat).
  • Der Auszahlungsantrag wird vom Zentrum Bayern Familie und Soziales geprüft, ggf. müssen Belege elektronisch nachgereicht werden.
  • Die Förderung wird in einer Summe an den Betrieb ausbezahlt.

Wo können Details nachgelesen werden?

Die aktuellen Förderhinweise finden Sie hier.

Haben Sie noch Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zentrum Bayern Familie und Soziales,
Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth
Hotline: (0921) 60 53 388 (vormittags)
Kontaktformular: www.zbfs.bayern.de/kontakt
E-Mail: esf@zbfs.bayern.de

Information

Die bayerische Staatsregierung hat das Ziel, die Arbeitsmarktförderung noch stärker auf marktbenachteiligte Menschen zu fokussieren. Hier erfahren Sie mehr zur Förderung aus dem bayerischen Arbeitsmarktfonds (AMF).