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Förderungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus

Mit „Fit for Work – Chance Ausbildung“ fördert die Bayerische Staatsregierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus die betriebliche Ausbildung von Jugendlichen, die einem besonderen Wettbewerb unterliegen. Die Ausbildungsinitiative „Fit for Work - Chance Ausbildung“ ist Teil der „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern.“

  • Hier finden Sie die Förderhinweise „Fit for Work – Chance Ausbildung" in vollem Wortlaut sowie nachstehend eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zu den Förderhinweisen. Diese Förderhinweise gelten für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 01.08.2022 beginnen. Maßgebend ist der im Berufsausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungsbeginn.
  • Bitte beachten Sie die in den Förderhinweisen genannten Antragsfristen.
  • Eine Förderung aus dem bayerischen Programm "Fit for Work-Chance Ausbildung" kann nicht bewilligt werden, wenn Sie für dasselbe Ausbildungsverhältnis einen Zuschuss aus öffentlichen Mitteln erhalten.
Ausbildungsbetriebe können eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus bekommen.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Die Förderung „Fit for Work – Chance Ausbildung“ aus dem Europäischen Sozialfonds Plus wendet sich unmittelbar an die Ausbildungsbetriebe. Antragsberechtigt sind:

Ausbildungsbetriebe mit Sitz oder im Handelsregister eingetragener Niederlassung in Bayern,

  • die einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche (duale) Berufsausbildung
  • in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abschließen.

Welche Ausbildungsverhältnisse werden gefördert?

Mit „Fit for Work – Chance Ausbildung“ werden Ausbildungsverhältnisse mit Jugendlichen gefördert, deren Chancen auf dem Ausbildungsstellenmarkt verringert sind.

Die förderfähige Zielgruppe ist in Nummer 4.1 der Förderhinweise genannt. Dazu zählen:

  • Junge Menschen, die im Kalenderjahr ihres Schulaustritts eine berufliche Ausbildung beginnen und den Ausbildungsvertrag frühestens am 1. August und spätestens am 31. Dezember dieses Jahres abschließen konnten, außer sie haben einen Realschulabschluss oder einen höheren Schulabschluss erworben (Nr. 4.1 a (1)). 
  • Junge Menschen, wenn sie als Schülerin / Schüler einer Praxisklasse oder Berufsorientierungsklasse die bayerische Mittelschule beendet haben (Nr. 4.1 a (2)).
  • Junge Menschen, die eine allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule ohne Abschluss beendet haben (Nr. 4.1 a (3)).
  • Junge Menschen, die bereits im Kalenderjahr vor Beginn der Ausbildung oder früher eine allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule beendet haben und als sogenannte „Altbewerber“ eine Ausbildung beginnen, bspw. Jugendliche, die ihren Ausbildungsbetrieb (z. B. wegen Insolvenz) wechseln oder eine berufliche Ausbildung vorzeitig ohne Abschluss beendet haben (Nr. 4.1 b). Junge Menschen, die einen Realschulabschluss oder einen höheren Schulabschluss erworben haben, können nach Nr. 4.1 b nicht gefördert werden.
  • Junge Menschen, die eine Berufsintegrationsklasse (BIK, BIK/V), eine Deutschklasse an Berufsschulen (DK-BS), ein Berufsintegrationsjahr (BIJ), ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder eine Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA-Klasse) besuchen oder besucht haben (Nr. 4.1 c). 
  • Junge Menschen, die eine berufliche Ausbildung in einem Teilzeitausbildungsverhältnis nach den Vorschriften des BBiG oder der HwO machen (Nr. 4.1 d). Zur Zielgruppe zählt nicht, wer das Ausbildungsverhältnis in Teilzeit durchführt, weil zeitgleich mit der betrieblichen Ausbildung ein Studium absolviert oder eine Bildungseinrichtung besucht wird, die zu einem höherwertigen Bildungsabschluss führt.
  • Junge Menschen, die für die erfolgreiche Durchführung der Ausbildung auf das Instrument der Assistierten Ausbildung (AsA) nach den Vorschriften des SGB III in der jeweils geltenden Fassung angewiesen sind, wenn die AsA-Leistung spätestens neun Monate nach Beginn der Ausbildung zwischen dem Maßnahmeträger und dem daran teilnehmenden Jugendlichen vereinbart wurde (Nr. 4.1 e).

Zur Zielgruppe der Förderung „Fit for Work – Chance Ausbildung“ zählen junge Menschen, die deutsche Staatsangehörige oder Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates sind. Zur Zielgruppe zählen auch Jugendliche aus Drittstaaten, soweit sich diese mit gesichertem Aufenthaltsstatus in Bayern aufhalten (z. B. anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Aufenthaltserlaubnis).

Geflüchtete, über deren Asylantrag noch nicht entschieden ist (Gestattete) oder Jugendliche, die sich als Geduldete in Deutschland aufhalten, zählen nicht zur förderfähigen Zielgruppe der ESF-Förderung „Fit for Work – Chance Ausbildung“.

Altersgrenze: Gefördert werden junge Menschen, die am Tag des Beginns der Berufsausbildung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wird auch die Ausbildung von Flüchtlingen gefördert?

  • Für geflüchtete Jugendliche mit Aufenthaltserlaubnis („anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber“) ist nach den Förderhinweisen „Fit for Work – Chance Ausbildung“ eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus möglich, wenn und soweit die weiteren Anspruchsvoraussetzungen der Förderhinweise nachgewiesen sind.
  • Die Aufenthaltserlaubnis ist dem Ausbildungsbetrieb und für den Förderantrag vorzulegen.
  • Maßgebend ist der Aufenthaltsstatus am Tag des im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Beginns der betrieblichen Ausbildung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Kosten der vom Betrieb geschuldeten Ausbildungsvergütung.

Höhe der Förderung und die Voraussetzungen

Der Ausbildungsbetrieb kann für Ausbildungsverhältnisse, die frühestens ab 01.08.2022 beginnen, einen Zuschuss in Höhe von monatlich 260 Euro erhalten, längstens bis zur Dauer von 22 Monaten. Die weiteren Fördervoraussetzungen sind in den Förderhinweisen geregelt.

Welche Fristen sind für Betriebe zu beachten?

  • Der Förderantrag muss bis spätestens drei Monate nach Beginn der Berufsausbildung über die Datenbank ESF Bavaria 2021 gestellt werden.
  • Bei Jugendlichen, die mit AsA unterstützt werden (vgl. Nr. 4.1 e der Förderhinweise), muss der Förderantrag spätestens drei Monate nach Vereinbarung der AsA Leistung gestellt werden.

Sie möchten einen Förderantrag stellen?

Der Projektantrag ist ausschließlich elektronisch über die Datenbank ESF Bavaria 2021 zu stellen.

Melden Sie sich direkt auf der Startseite von ESF Bavaria 2021 mit Ihrem Nutzernamen und Passwort an.

Ihr Betrieb hat sich noch nicht registriert?

Sofern Ihr Betrieb noch nicht für ESF Bavaria 2021 registriert ist, können Sie dies jederzeit auf der Website des ESF Bavaria 2021 unter „1. Sie sind neu hier“ und „Registrierung Fit for Work“ nachholen. Nach der Registrierung werden Ihnen automatisch Nutzername und Passwort per E-Mail zugesandt

Wichtiger Hinweis

Ein Betrieb darf nur einmal registriert werden! Sollten mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu ESF Bavaria 2021 erhalten, z. B. wenn mehrere Anträge von unterschiedlichen Abteilungen/Niederlassungen gestellt werden sollen, dann legen Sie bitte weitere Nutzerkonten an. Die Nutzerin oder der Nutzer, die oder der sich erstmals registriert hat, ist der sogenannte Superuser. Dieser hat das Recht, weitere Nutzerkonten anzulegen. In ESF Bavaria 2021 finden Sie hierzu den Menüpunkt unter Administration/Projektträgerbenutzer.

Sie haben Fragen zum Ausfüllen des Projektantrags?

In ESF Bavaria 2021 finden Sie an verschiedenen Stellen immer wieder ein kleines Fragezeichen-Symbol (z.B. am rechten oberen Bildschirmrand). Durch das Anklicken wird eine Online-Hilfe gestartet.

Sie können sich bei Fragen zum Ausfüllen des Projektantrags wenden an:
Hotline Fit for Work (0921) 60 53 388 (vormittags) oder
Schreiben Sie uns eine E-Mail

Hier finden Sie das Plakat für die Erfüllung der Publizitätspflichten

Die aus ESF+-Mitteln geförderten Ausbildungsbetriebe müssen die Vorgaben über die Informations- und Publizitätsmaßnahmen unter Nr. 7.1 der Förderhinweise beachten. Das entsprechende Plakat finden Sie hier.

Förderhinweise zum Herunterladen

Hier können die Förderhinweise heruntergeladen werden:

Förderhinweise „Fit for Work – Chance Ausbildung“ ab August 2022 

Haben Sie noch Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bewilligungsbehörde:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstraße 2
95447 Bayreuth
Hotline: (0921) 60 53 388 (vormittags)
Schreiben Sie uns eine E-Mail