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Corona-Notfallplan für Pflegeheime und stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

„Oberste Priorität hat für uns der Schutz von Menschen mit Behinderung und von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denen ich für ihre Arbeit herzlich danken will. Der Aufnahmestopp ist zeitlich begrenzt. Wir wollen das Risiko einer Virusausbreitung in unseren Einrichtungen durch Personen von außen so gering wie möglich halten. Einzelne Ausnahmen sind aber möglich, etwa aufgrund familiärer Umstände, wenn die einzige Betreuungsperson erkrankt und eine andere Form der Betreuung nicht möglich ist."

Staatsministerin Carolina Trautner

Die geltende Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege in Bezug auf die Einschränkungen von Besuchsrechten für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen finden Sie auf der Seite: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Allgemeinverfügung Notfallplan Corona-Pandemie – Regelungen für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung vom 22. Mai 2020

Die in Ziffer 5.1 der Allgemeinverfügung genannte Handlungsanweisung ist auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege online einsehbar.

Weitere Informationen zu den Einschränkungen von Besuchsrechten für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen Weitere Informationen zu den Einschränkungen von Besuchsrechten für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen